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   VGH Bayern, 25.11.2009 - 22 CS 09.2360   

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VGH Bayern, 25.11.2009 - 22 CS 09.2360 (https://dejure.org/2009,21988)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2009 - 22 CS 09.2360 (https://dejure.org/2009,21988)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2009 - 22 CS 09.2360 (https://dejure.org/2009,21988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der Fortsetzung des Gaststättenbetriebs; vorherige Anhörung; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit; Verletzung steuerlicher Pflichten; Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit von Verstößen gegen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit der gaststättenrechtlichen Zuverlässigkeit i.R.d. Widerrufs einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 46; ; GastG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; GastG § 15 Abs. 2; ; GewO § 15 Abs. 2 Satz 1; ; BayVwZVG Art. 34; ; BayVwZVG Art. 36 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit von Verstößen gegen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit der gaststättenrechtlichen Zuverlässigkeit i.R.d. Widerrufs einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2009 - 22 CS 09.2360
    2) Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 GastG sowie der Untersagung gemäß § 31 GastG i.Vm. § 15 Abs. 2 GewO setzt im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG weiter voraus, dass eine weitere Berufstätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG vom 12.8.2003 NJW 2003, 3617 und BVerfG vom 24.10.2003 NJW 2003, 3618/3619).
  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2009 - 22 CS 09.2360
    Dass auch Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, bei der Beurteilung der Unzuverlässigkeit berücksichtigt werden können, ist in der Rechtsprechung geklärt (BVerwG vom 1.2.1994, GewArch 1995, 116).
  • VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 4 K 13.00768

    Widerruf von Gaststättenerlaubnis und Untersagung der Fortsetzung des Betriebs

    Grund hierfür ist, dass es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt und dass die gesetzliche Regelung keine gegenteiligen Anhaltspunkte bietet (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982, GewArch 1982, 200/201; BayVGH, B. v. 25.11.2009 - 22 CS 09.2360 - juris).
  • VG Regensburg, 19.02.2018 - RO 5 S 17.2089

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Gaststättenerlaubnis

    Hierzu ist auch die Erfüllung wesentlicher steuerlicher Pflichten zu rechnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 22 CS 09.2360 -, Rn. 6, juris).
  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RO 5 S 18.998

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Steuerrückstände

    Hierzu ist auch die Erfüllung wesentlicher steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten zu rechnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 22 CS 09.2360 -, Rn. 6, juris).
  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 CS 18.1795

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuer- und Beitragsrückständen

    Das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck S. 16 f.) ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris Rn. 27; B.v. 25.11.2009 - 22 CS 09.2360 - juris Rn. 6) davon ausgegangen, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG voraussetzt, dass eine weitere Fortsetzung des Gaststättenbetriebs während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt.
  • VG Regensburg, 16.01.2018 - RN 5 S 17.1477

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    (so auch BayVGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 22 CS 09.2360 -, Rn. 6, juris) Die Feststellung solcher Gefahren auch für die Dauer des Rechtsstreits ist den Geschehnissen nach Bescheidserlass zu entnehmen.
  • VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis - Ausnahmecharakter der Anordnung der

    Hierzu ist zwar auch die Erfüllung wesentlicher steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten zu rechnen (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2009 - 22 CS 09.2360 -, Rn. 6, juris).
  • VG Ansbach, 17.10.2012 - AN 4 K 12.01085

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen offener öffentlich-rechtlicher

    Grund hierfür ist, dass es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt und dass die gesetzliche Regelung keine gegenteiligen Anhaltspunkte bietet (vgl. BVerwG vom 2.2.1982, GewArch 1982, 200/201; BayVGH vom 25.11.2009 22 CS 09.2360 Juris).
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