Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Gewerbebetriebe finden die Vorschriften der Gewerbeordnung soweit Anwendung, als nicht in diesem Gesetz besondere Bestimmungen getroffen worden sind; die Vorschriften über den Arbeitsschutz werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Literatur im Internet zu § 31 GastG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 31 GastG:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Bestimmungen
- §§ 1 ff (Grundsatz der Gewerbefreiheit)
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