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   OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01   

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https://dejure.org/2003,13392
OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01 (https://dejure.org/2003,13392)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.11.2003 - 22 U 39/01 (https://dejure.org/2003,13392)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. November 2003 - 22 U 39/01 (https://dejure.org/2003,13392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmer im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Unfallvorschriften; Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte; Betreuung von Pferden im Rahmen der Körungsveranstaltung

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 833; ; SGB VII § 106 Abs. III 3. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833; SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3
    Schadensersatz: Nicht gewerbsmäßiger private Pferdezüchter bzw. Pferdehalter als Unternehmer im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Unfallvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01
    Denn nach der gesetzgeberischen Intension sollte hierdurch die Freistellung des Schädigers in den Fällen der Beteiligung mehrerer Unternehmen im Vergleich zum bisherigen Recht deutlich erweitert und nicht etwa eingeschränkt werden (BGH VersR 01, 336 ff; OLG Karlsruhe in VersR 00, 99).

    Nach der insoweit grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2000 (BGH in VersR 01, 336 ff), der sich der erkennende Senat anschließt, erfasst der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (vgl. auch BGH NJW-RR 01, 741 ff).

  • OLG Schleswig, 11.04.1989 - 3 U 191/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01
    Hierfür ist es nicht erforderlich, dass die Hengsthaltung des Beklagten zu 1) erwerbswirtschaftlichen Zwecken gedient hat bzw. dient; ausreichend für die Qualifizierung als Unternehmer nach den Bestimmungen des SGB VII ist vielmehr allein die Tatsache der privaten Pferdehaltung (vgl. etwa OLG Schleswig in VersR 90, 760; OLG Köln in VersR 94, 693, jeweils noch zu den § 636 ff RVO).
  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 283/01

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Umfang der Haftungsprivilegierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01
    Zwar greift die Privilegierung des § 106 Abs. 3 3. Alternative SGB VII für die an einem Schadensereignis beteiligten Unternehmer grundsätzlich nicht ein; allerdings kommt sie (auch) dem Unternehmer dann zu Gute, wenn er selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine betriebliche Tätigkeit verrichtet hat und dabei der Versicherte eines anderen Unternehmens verletzt wird (BGH NJW-RR 03, 239 = VersR 03, 70; BGH NJW-RR 02, 1386 = VersR 02, 1107; BGH NJW 01, 3127 = VersR 02, 1156).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 198/00

    Haftungsprivilegierung zu Gunsten des versicherten Unternehmers selbst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01
    Zwar greift die Privilegierung des § 106 Abs. 3 3. Alternative SGB VII für die an einem Schadensereignis beteiligten Unternehmer grundsätzlich nicht ein; allerdings kommt sie (auch) dem Unternehmer dann zu Gute, wenn er selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine betriebliche Tätigkeit verrichtet hat und dabei der Versicherte eines anderen Unternehmens verletzt wird (BGH NJW-RR 03, 239 = VersR 03, 70; BGH NJW-RR 02, 1386 = VersR 02, 1107; BGH NJW 01, 3127 = VersR 02, 1156).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.1999 - 7 U 30/99

    Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII gilt auch für den Unternehmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01
    Denn nach der gesetzgeberischen Intension sollte hierdurch die Freistellung des Schädigers in den Fällen der Beteiligung mehrerer Unternehmen im Vergleich zum bisherigen Recht deutlich erweitert und nicht etwa eingeschränkt werden (BGH VersR 01, 336 ff; OLG Karlsruhe in VersR 00, 99).
  • BGH, 25.06.2002 - VI ZR 279/01

    Haftungsprivilegierung bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01
    Zwar greift die Privilegierung des § 106 Abs. 3 3. Alternative SGB VII für die an einem Schadensereignis beteiligten Unternehmer grundsätzlich nicht ein; allerdings kommt sie (auch) dem Unternehmer dann zu Gute, wenn er selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine betriebliche Tätigkeit verrichtet hat und dabei der Versicherte eines anderen Unternehmens verletzt wird (BGH NJW-RR 03, 239 = VersR 03, 70; BGH NJW-RR 02, 1386 = VersR 02, 1107; BGH NJW 01, 3127 = VersR 02, 1156).
  • BGH, 23.01.2001 - VI ZR 70/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01
    Nach der insoweit grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2000 (BGH in VersR 01, 336 ff), der sich der erkennende Senat anschließt, erfasst der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (vgl. auch BGH NJW-RR 01, 741 ff).
  • OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92

    Pferdehalter Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 22 U 39/01
    Hierfür ist es nicht erforderlich, dass die Hengsthaltung des Beklagten zu 1) erwerbswirtschaftlichen Zwecken gedient hat bzw. dient; ausreichend für die Qualifizierung als Unternehmer nach den Bestimmungen des SGB VII ist vielmehr allein die Tatsache der privaten Pferdehaltung (vgl. etwa OLG Schleswig in VersR 90, 760; OLG Köln in VersR 94, 693, jeweils noch zu den § 636 ff RVO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.2001 - 22 U 39/01   

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https://dejure.org/2001,5370
OLG Hamm, 30.08.2001 - 22 U 39/01 (https://dejure.org/2001,5370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2001 - 22 U 39/01 (https://dejure.org/2001,5370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2001 - 22 U 39/01 (https://dejure.org/2001,5370)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 447
  • MDR 2002, 268
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2001 - 22 U 39/01
    Für eine solche Erklärung gilt nichts anderes als für die von einem Kunden veranlaßte Selbstsperre, hier des Sohnes der Kläger : Die Spielbank nimmt nach BGH NJW 1996, 248 eine Anregung oder Bitte des Kunden nur zum Anlaß, eine Spielsperre zu erteilen, die sie sonst nicht ausgesprochen hätte.

    Eine Überwachung der Spielsperre braucht die Spielbank deshalb nicht durchzuführen (BGH NJW 1996, 248).

    Im Gegenteil schließt sich der Senat der Entscheidung BGH NJW 1996, 248 ausdrücklich an.

  • OLG Hamm, 07.10.2002 - 13 U 119/02

    Rechtsnatur und Wirkungen einer vereinbarten Spielsperre in einem Spielkasino

    Diese in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (BGH NJW 1996, 248; LG Leipzig NJW-RR 00, 1343; OLG Hamm, Urteil vom 17.07.2002 - 8 U 19/02; OLG Hamm Urteil vom 30.08.2001 - 22 U 39/01 - NJW-RR 2002, 447) überzeugt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht.
  • OLG Hamm, 07.10.2002 - 13 U 19/02

    Zu einem Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Einsätze bei Vereinbarung einer

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