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   OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - I-23 U 235/04   

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OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - I-23 U 235/04 (https://dejure.org/2005,14915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2005 - I-23 U 235/04 (https://dejure.org/2005,14915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - I-23 U 235/04 (https://dejure.org/2005,14915)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.09.2004 - III ZR 256/03

    Haftung des Steuerberaters für eine unrentierliche Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Etwas anderes kann aber dann in Frage kommen, wenn das Unternehmen, in welches der Beratene investiert, anfangs noch wirtschaftlich gesund ist (BGH BGHReport 2005, 157 und Senat a.a.O.).

    In einem derartigen Fall ist der falsch beratene Vertragspartner erst dann geschädigt, wenn der zu befürchtende Vermögensverlust oder dessen konkrete Gefahr tatsächlich eintritt und der Kapitalverlust nicht nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu befürchten ist (BGH BGHReport 2005, 157).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schaden solange noch nicht eingetreten sei, solange der Berater berechtigt geltend machen könne, es lasse sich noch nicht absehen, ob sich die Empfehlung der Anlage doch als sachgemäß erweise (BGHReport 2005, 157).

    Ein derartiger Auskunftsvertrag hätte den Beklagten als Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Zedenten von besonderer Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 23.9.2004 - III ZR 256/03 = Bl. 274 ff. GA, veröffentlicht in BGHReport 2005, 157; BGH NJW 2000, 2503).

    Das unterscheidet die vorliegende Situation von Fällen, wie sie in der Rechtsprechung häufiger anzutreffen sind und etwa auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.9.2004 (Bl. 274 ff. GA, veröffentlicht in BGHReport 2005, 157) zugrunde liegen: Dort ging es ebenfalls um einen Immobilienfonds, zu dem der Anlageinteressent unzureichend bzw. fehlerhaft über das im Zeitpunkt der Anlageentscheidung vorhandene Interesse an der Anmietung der Gewerbeeinheiten informiert worden war.

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 1405; NJW-RR 1991, 1125 = WM 1991) unterliegen Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung bei steuersparenden Anlagen durch einen Steuerberater der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 68 StBerG a. F. Dies gilt auch dann, wenn die Anlageberatung/-vermittlung Gegenstand eines gesonderten Vertrages ist und nicht nur bei Gelegenheit einer Rechts- bzw. Steuerberatung erfolgt (BGH NJW 1994, 1405).

    Das gilt vorrangig, aber nicht nur für die Auswahl steuersparender Anlagen (BGH NJW 1994, 1405; vgl. auch Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

    Hat ein Mandant infolge fehlerhafter Beratung eine nachteilige Vermögensanlageentscheidung getroffen, dann beginnt die Verjährungsfrist nämlich in dem Zeitpunkt, zu welchem der Mandant sein Geld weggegeben hat und an das Beteiligungsobjekt rechtlich unwiderruflich gebunden ist, so dass er eine Vermögenseinbuße auch tatsächlich nicht mehr vermeiden kann (BGH NJW 1994, 1405).

    Danach tritt der Schaden des Beratenen aus der Empfehlung einer nachteiligen Vermögensanlage regelmäßig schon mit der rechtlichen Bindung an das Beteiligungsobjekt ein (BGH NJW 1994, 1405; Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW 2000, 2503; NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.; Urteil des Senats vom 18.1.2005 - I - 23 U 174/04, GI 2005, 87 = OLGR 2005, 193).

    Ein derartiger Auskunftsvertrag hätte den Beklagten als Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Zedenten von besonderer Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 23.9.2004 - III ZR 256/03 = Bl. 274 ff. GA, veröffentlicht in BGHReport 2005, 157; BGH NJW 2000, 2503).

    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen (BGH NJW 2000, 2503).

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 1405; NJW-RR 1991, 1125 = WM 1991) unterliegen Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung bei steuersparenden Anlagen durch einen Steuerberater der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 68 StBerG a. F. Dies gilt auch dann, wenn die Anlageberatung/-vermittlung Gegenstand eines gesonderten Vertrages ist und nicht nur bei Gelegenheit einer Rechts- bzw. Steuerberatung erfolgt (BGH NJW 1994, 1405).

    In diesem Zusammenhang hat der Steuerberater im Rahmen seiner allgemeinen Vertragspflicht, den Mandanten vor Schaden zu bewahren, auf etwaige wirtschaftliche Fehlentscheidungen hinzuweisen, wenn diese für ihn offen zutage liegen (BGH NJW-RR 1991, 1125 m. w. N.).

    Im Übrigen hat der Steuerberater grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers in steuerlichen Dingen auszugehen (BGH NJW-RR 1991, 1125).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - 23 U 174/04

    Haftung des Steuerberaters aus Auskunftsvertrag wegen Nichtmitteilung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW 2000, 2503; NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.; Urteil des Senats vom 18.1.2005 - I - 23 U 174/04, GI 2005, 87 = OLGR 2005, 193).

    Der Vermittler muss auf eine Provision hinweisen (s. nur Urteil des Senats vom 18.1.2005 - I - 23 U 174/04, GI 2005, 87 = OLGR 2005, 193).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 23 U 4/05

    Anwendbarkeit des § 68 StBerG - Hemmung der Verjährung bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Das gilt vorrangig, aber nicht nur für die Auswahl steuersparender Anlagen (BGH NJW 1994, 1405; vgl. auch Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

    Danach tritt der Schaden des Beratenen aus der Empfehlung einer nachteiligen Vermögensanlage regelmäßig schon mit der rechtlichen Bindung an das Beteiligungsobjekt ein (BGH NJW 1994, 1405; Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, in der Regel bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH NJW 2005, 1579).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW 2000, 2503; NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.; Urteil des Senats vom 18.1.2005 - I - 23 U 174/04, GI 2005, 87 = OLGR 2005, 193).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    Die sekundäre Hinweispflicht entfällt allerdings, wenn der Mandant in der Haftungsfrage rechtzeitig einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat; darauf, ob der regresspflichtige Berater davon etwas weiß oder wissen muss, kommt es nicht an (BGH a.a.O.; NJW 2001, 3543).
  • BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02

    Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04
    b) Ein Steuerberater ist allerdings verpflichtet, trotz eingeschränkten Mandats auch vor anderweitigen Gefahren, die ihm bekannt oder offenkundig sind, zu warnen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist (vgl. BGH, BGHReport 2003, 657 = BB 2003, 924 = ZIP 2003, 806 = MDR 2003, 687 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZR 99/02

    Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts bei Beauftragung eines anderen

  • BGH, 15.12.1988 - IX ZR 33/88

    Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz; Hemmung der Verjährung

  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 209/00

    Prüfungsmaßstab im Berufungsverfahren; Rechtzeitigkeit einer Mängelanzeige

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2006 - 23 U 173/05

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater wegen

    Mit dem zivilrechtlichen Vertragsschluss entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, ein Schaden (BGH Urt. v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579 mit weiteren Nachweisen; Senat Urt. v. 13.12.2005 - 23 U 235/04, OLGReport 2006, 413).
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