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OLG Frankfurt, 23.03.2005 - 23 U 308/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 421 BGB, § 635 BGB
Gesamtschuldnerische Haftung von Tragwerksplaner und Bodengutachter bei erkennbaren Fehlern des Baugrundgutachtens - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Erforderlichkeit der Einholung eines Gutachtens eines Statikers zur Frage der Erkennbarkeit der Fehler des baugeologischen Gutachtens
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 634 Abs. 2 § 280 Abs. 1 § 241 Abs. 2
Zum Schadensersatz wegen fehlerhaftem Bodengutachten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prüfung des Bodengutachtens durch Tragwerksplaner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Unzureichende Baugrundgutachten - Wer trägt die Verantwortung?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie intensiv muss der Tragwerksplaner ein Bodengutachten prüfen? (IBR 2005, 336)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 08.12.2003 - 4 O 280/00
- OLG Frankfurt, 23.03.2005 - 23 U 308/03
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1069 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.04.1970 - III ZR 49/69
Ersatzvornahme zur Beseitigung von Manöverschäden
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2005 - 23 U 308/03
Nach überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschließt, sind bei Zurückweisung einer Berufung gegen ein Grundurteil die ja trennbaren Kosten des Berufungsverfahrens dem erfolglosen Rechtsmittelkläger aufzuerlegen, da diese Kostenentscheidung unabhängig davon ist, wie später in der Sache selbst entschieden wird (BGHZ 54, 21ff., Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 97 Rn. 6, Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 97 Rn. 2, Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 97 Rn. 6; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1213). - OLG Hamm, 17.03.2004 - 25 U 177/03
Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2005 - 23 U 308/03
Anders als das OLG Hamm in seiner zu den Akten gereichten Entscheidung vom 17.3.2004 (25 U 177/03) sieht sich der Senat im vorliegenden Fall zu einer solchen ins Spekulative hineinreichenden Feststellung nicht in der Lage. - OLG Frankfurt, 25.07.1986 - 10 U 55/85
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2005 - 23 U 308/03
Nach überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschließt, sind bei Zurückweisung einer Berufung gegen ein Grundurteil die ja trennbaren Kosten des Berufungsverfahrens dem erfolglosen Rechtsmittelkläger aufzuerlegen, da diese Kostenentscheidung unabhängig davon ist, wie später in der Sache selbst entschieden wird (…BGHZ 54, 21ff., Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 97 Rn. 6, Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 97 Rn. 2, Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 97 Rn. 6; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1213).
- LG Gießen, 08.12.2003 - 4 O 280/00
Insolvenz des Haftpflichtigen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2005 - 23 U 308/03.