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   KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09   

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https://dejure.org/2009,7622
KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09 (https://dejure.org/2009,7622)
KG, Entscheidung vom 13.08.2009 - 23 W 46/09 (https://dejure.org/2009,7622)
KG, Entscheidung vom 13. August 2009 - 23 W 46/09 (https://dejure.org/2009,7622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Parteifähigkeit der beklagten Partei; Rechtstellung der Teilnehmer eines sog. "Runden Tischs"

  • Judicialis

    BGB § 241; ; BGB § 242; ; BGB § 706; ; ZPO § 50 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241; BGB § 242; BGB § 706; ZPO § 50 Abs. 2
    Voraussetzungen der Parteifähigkeit der beklagten Partei; Rechtstellung der Teilnehmer eines sog. "Runden Tischs"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Teilnahmerechte des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. am Runden Tisch Heimerziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 252 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
    Für eine mindestens passive Parteifähigkeit entscheidend sind die Existenz und der Nachweis der Identitätsausstattung (Name und Sitz), eigene Organe, durch die ein Handeln im Rechtsverkehr ermöglicht wird, und eine Anlage auf gewisse Dauer (vgl. BGH NJW 2006, 3715 f. zur Erbengemeinschaft sowie allgemein Münchener Kommentar-Lindacher, ZPO, 3. Aufl., § 50 Rn. 37 und 47).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
    Der BGH hat ausdrücklich in neuerer Zeit betont, dass der Gedanke von Treu und Glauben keine selbständigen Ansprüche begründet, sondern sich hauptsächlich als bloße Schranke der Rechtsausübung auswirkt (BGH, Urteil vom 06.07.2001 - V ZR 246/00 - in NJW 2001, 3119 ff.).
  • BGH, 14.11.1991 - III ZR 4/91

    Haftung für Unfall auf einer Gefälligkeitsfahrt

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
    Eine vertragliche Bindung sei insbesondere dann zu bejahen, wenn erkennbar ist, dass für den Leistungsempfänger wesentliche Interessen wirtschaftlicher Art auf dem Spiel stehen und er sich auf die Zusage verlässt oder wenn der Leistende an der Angelegenheit ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse hat (BGH NJW 1992, 498 f.).
  • BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79

    Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
    Insoweit schadet zwar nicht, dass das Ziel des Verfügungsbeklagten, das Schicksal der Heimkinder aufzuarbeiten, keine unternehmerische Tätigkeit darstellt, da eine Gesellschaft als Gesellschaftszweck auch einen rein ideellen Gesellschaftszweck verfolgen kann (vgl. dazu BGH NJW 1982, 170).
  • BGH, 10.10.1957 - II ZR 101/56

    Waldinteressentenschaft

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Vorschrift entsprechend angewandt werden kann, sofern ein Bedürfnis dafür besteht (BGH NJW 1957, 1800; OLG Hamm VersR 1987, 145 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 50 Rn. 40).
  • BGH, 01.12.1969 - II ZR 14/68

    Voraussetzungen für eine rechtswirksame Bestellung eines Beirats als Organ einer

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
    Ohne Zustimmung ist dies nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der jedoch nur bei längerer Abwesenheit oder Krankheit des Gesellschafters anzunehmen ist (BGH DB 1970, 437; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 118 Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 17 W 42/01

    Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zur Teilnahme einer Gesellschafterversammlung

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
    Die von dem Verfügungskläger zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf in MDR 2001, 1305 (zitiert nach juris) betrifft den Bereich des Rechts der GmbH und ist auf die Konstitution des Verfügungsbeklagten, bei dem es um eine vertrauensvolle Aufarbeitung der Geschichte der Heimkinder geht, auch unabhängig von der Frage der rechtsverbindlichen Gestaltung nicht entsprechend anwendbar.
  • OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86

    Minderung eines Rentensanspruchs bei Weiterarbeit trotz Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Vorschrift entsprechend angewandt werden kann, sofern ein Bedürfnis dafür besteht (BGH NJW 1957, 1800; OLG Hamm VersR 1987, 145 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 50 Rn. 40).
  • LG Berlin, 09.06.2009 - 19 O 396/09

    Vorliegen eines gesellschaftsrechtlichen Rechtsverhältnisses bei einem "Runden

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
    Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers vom 26.06.2009 gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin - 19 O 396/09 - vom 09.06.2009 wird zurückgewiesen.
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