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   KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06   

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KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06 (https://dejure.org/2007,3203)
KG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 24 W 347/06 (https://dejure.org/2007,3203)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 24 W 347/06 (https://dejure.org/2007,3203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Bezeichnung von Räumlichkeiten als "Laden" in einer Teilungserklärung; Begriff des Ladens nach allgemeinem Sprachgebrauch; Nutzung eines Ladens als Begegnungsstätte für Menschen; Kriterien für die Auslegung einer Grundbucheintragung; Zwangsvollstreckung ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1, Abs. 3; BGB § 242 § 1004 Abs. 1
    Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung als Laden = unbeschränkte gewerbliche Nutzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzung eines Ladens als Begegnungsstätte? (IMR 2007, 225)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 770
  • BauR 2007, 933
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 15.04.1992 - 24 W 3386/91

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einzelne

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Die Rechtsprechung geht indes dann nicht mehr von dem Betrieb eines Ladens aus, wenn nicht nur Getränke und Speisen zum Verkauf angeboten werden, sondern sich die Besucher auch zum Verzehr dieser Lebensmittel in den dafür eingerichteten Räumen aufhalten (KG, a. a. O.), wenn ein "Office- und Partyservice" mit regelmäßiger Zubereitung und Verabreichung warmer Mittagsmahlzeiten sowie warmer Speisen betrieben wird (Hanseatisches OLG Hamburg, a. a. O., Rdnrn. 15ff nach juris), wenn - ohne Festlegung bestimmter Nutzungsbeschränkungen - der Betrieb einer Kindertagesstätte oder eines "Schülerladens" bei Betreuung von bis zu 13 Kindern im Alter von 6 - 12 Jahren und in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeübt wird (KG NJW-RR 1992, 1102, Leitsatz sowie Rdnr. 9 nach juris) oder wenn in den Räumen ein Sportstudio betrieben wird (Schleswig-Holsteinisches OLG NZM 2003, 483, Rdnr. 5 nach juris).

    2 Z 65/85">NJW-RR 1986, 317, 318; KG NJW-RR 1992, 1102, Rdnr. 10 nach juris; sowie weiter BayObLG WuM 2003, 514, Rdnr. 14, 25 nach juris) maßgeblich auf die Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Geräusche abgestellt.

  • BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03

    Abänderung der Zweckbestimmung von Räumen im Wege eines Nachtrags zur

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    2 Z 65/85">NJW-RR 1986, 317, 318; KG NJW-RR 1992, 1102, Rdnr. 10 nach juris; sowie weiter BayObLG WuM 2003, 514, Rdnr. 14, 25 nach juris) maßgeblich auf die Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Geräusche abgestellt.

    Das Landgericht befindet sich hierbei in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht, welches in einer Entscheidung vom 03.04.2003 (WuM 2003, 514, Rdnrn. 18, 25 nach juris) die Nutzung von Räumlichkeiten, welche in der Gemeinschaftsordnung nicht nur als Verkaufsraum, sondern sogar auch als Ausstellungsraum zweckbestimmt waren durch einen Verein - welcher unter anderem eine Satellitenschüssel zum Empfang von Fernsehsendungen angebracht hatte - zum Betrieb von Versammlungsräumen und Verwaltungsbüros als mit der genannten Zweckbestimmung nicht zu vereinbaren angesehen hat und zur Begründung ausgeführt hat, bei einer typisierenden Betrachtungsweise habe das dortige Landgericht rechtsfehlerfrei eine stärkere Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer bejahen können.

  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG NZM 1999, 85, Rdnr. 11 nach juris; NZM 2001, 137, Rdnr. 9 nach juris), nicht aber derjenige, der - auf den vorliegenden Fall bezogen - entweder selbst Ladenräume möglicherweise zweckordnungswidrig nutzt oder diese solchermaßen nutzen lässt.
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Insoweit steht es nämlich den anderen Wohnungseigentümern frei, gegen teilungserklärungswidrige Nutzungen vorzugehen; eine "Aufrechnung" unzulässiger Nutzungen findet nicht statt (vgl. BayObLG WuM 1992, 563, Rdnr. 18 nach juris zum gleichgelagerten Problem unzulässiger baulicher Veränderungen).
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02

    Entfernung einer nichttragenden Wand zwischen Sondereigentumseinheiten

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Die Rechtsprechung geht indes dann nicht mehr von dem Betrieb eines Ladens aus, wenn nicht nur Getränke und Speisen zum Verkauf angeboten werden, sondern sich die Besucher auch zum Verzehr dieser Lebensmittel in den dafür eingerichteten Räumen aufhalten (KG, a. a. O.), wenn ein "Office- und Partyservice" mit regelmäßiger Zubereitung und Verabreichung warmer Mittagsmahlzeiten sowie warmer Speisen betrieben wird (Hanseatisches OLG Hamburg, a. a. O., Rdnrn. 15ff nach juris), wenn - ohne Festlegung bestimmter Nutzungsbeschränkungen - der Betrieb einer Kindertagesstätte oder eines "Schülerladens" bei Betreuung von bis zu 13 Kindern im Alter von 6 - 12 Jahren und in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeübt wird (KG NJW-RR 1992, 1102, Leitsatz sowie Rdnr. 9 nach juris) oder wenn in den Räumen ein Sportstudio betrieben wird (Schleswig-Holsteinisches OLG NZM 2003, 483, Rdnr. 5 nach juris).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 77/98

    Entscheidung über Antrag und Gegenantrag im WEG -Verfahren

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG NZM 1999, 85, Rdnr. 11 nach juris; NZM 2001, 137, Rdnr. 9 nach juris), nicht aber derjenige, der - auf den vorliegenden Fall bezogen - entweder selbst Ladenräume möglicherweise zweckordnungswidrig nutzt oder diese solchermaßen nutzen lässt.
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Elzer in Riecke/Schmid, WEG, 2006, § 8 Rdnr. 42; BGHZ 130, 159, Rdnr. 18 nach juris).
  • OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00

    Schranken für die Nutzung von in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen , im

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Nächstliegend ist vielmehr, dass diese Bezeichnung eine Zweckbestimmung darstellt, auf die sich der einzelne Erwerber von Wohnungseigentum oder Teileigentum jedenfalls insoweit verlassen kann, als keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt (KG, a. a. O.; Hanseatisches OLG Hamburg ZMR 2003, 770, Rdnr. 16 nach juris; BayObLG NJW-RR 1986, 317, 318).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Denn Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs ist, dass durch die teilungserklärungswidrige Nutzung die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigt werden, als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (BayObLG FGPrax 1997, 220, Rdnr. 7 nach juris; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 153, Rdnr. 17 nach juris).
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99

    Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Es genügt, dass mit solchen nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (BayObLG ZWE 2000, 122, Rdnr. 14 nach juris; KG NJW-RR 1992, Rdnr. 10 nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg, a. a. O., Rdnr. 16 nach juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, a. a. O.).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

  • BayObLG, 10.08.1993 - 2Z BR 86/92
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener

  • KG, 18.11.1998 - 24 W 8659/97
  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor

    Daher ist hier auch der Beschluss des KG vom 13.02.2007 -24 W 347/06- (WE 2007, 521), in dem die Nutzung von Räumlichkeiten, die in einer Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet werden, als Begegnungsstätte für Menschen für unzulässig erachtet werden, nicht einschlägig.
  • LG München I, 18.08.2021 - 1 S 2103/20

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verschuldens des

    Unter einem Laden ist eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann zu verstehen (Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 15 WEG Rn 348.145; KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 24 W 347/06 -).

    Dieser Zweckbestimmung als "Laden" steht einer Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten als "Kulturzentrum- und Begegnungsstätte" entgegen, wenn bei einer typisierenden Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass die von der Begegnungsstätte ausgehenden Geräuschemissionen die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigen, als dies bei einer Ladennutzung der Fall wäre (KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 24 W 347/06; Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl. 2017, § 14 Pflichten des Wohnungseigentümers, Rn. 25).

    Auf die Erweislichkeit konkreter Beeinträchtigungen kommt es nicht an, es genügt, dass mit ihnen beim gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (LG Wiesbaden, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 4 T 300/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. November 2012 - 20 W 12/08 - BayObLG, 15.7.1999, AZ: 2Z BR 94/99; KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06).

    Gespräche zwischen mehreren Menschen stellen bei einem Ladengeschäft im Vergleich zu einer Begegnungsstätte eher eine Randerscheinung dar (vgl. LG Wiesbaden a.a.O.; KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06).

  • LG Wiesbaden, 20.12.2007 - 4 T 300/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtung zweier inhaltsgleicher Beschlüsse;

    Auf die Erweislichkeit konkreter Beeinträchtigungen kommt es nicht an, es genügt, dass mit ihnen beim gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (BayObLG, 15.7.1999, AZ: 2Z BR 94/99; KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06 (nach JURIS)).

    Gespräche zwischen mehreren Menschen stellen bei einem Ladengeschäft im Vergleich zu einer Begegnungsstätte eher eine Randerscheinung dar (so auch KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06 (nach JURIS)).

  • OLG Köln, 23.07.2007 - 16 Wx 25/07

    Unzulässige Nutzungsänderung bei gewerblicher Nutzung von kleinen Wohneinheiten

    Auch der in ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, der auch der Senat folgt, entwickelte Grundsatz, dass eine Nutzung einer zu Wohnzwecken bestimmten Wohnung jedenfalls dann zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken zuzulassen ist, wenn diese Nutzung nicht über das Maß hinausgeht, das bei Wohnzwecken üblich ist (Senat vom 15.02.2002, NZM 2002, 258; zuletzt beispielsweise OLG Saarbrücken, NZM 2006, 590; KG, ZWE 2007, 258; BayObLG, NJW-RR 96, 13589), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 23 U 17/13

    Haftung wegen eines Fehlers im Prospekt für einen Filmfonds

    Die mit der Berufung von der Beklagten hilfsweise erhobene Widerklage auf Feststellung der Verpflichtung des Klägers, die Beklagte über Rückerstattungen von Nachzahlungszinsen in Kenntnis zu setzen und solche an die Beklagte zurückzuerstatten, wird entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO mit Zurückweisung der Berufung wirkungslos (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 2004, 165; OLG Nürnberg MDR 2007, 770; Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 522 Rn 37); ohnedies hat das Landgericht den diesbezüglichen erstinstanzlichen Anträgen der Beklagten entsprochen, was vom insoweit allein beschwerten Kläger nicht mit der Berufung angegriffen wurde.
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