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   OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04   

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https://dejure.org/2006,7407
OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04 (https://dejure.org/2006,7407)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2006 - 25 U 2432/04 (https://dejure.org/2006,7407)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2006 - 25 U 2432/04 (https://dejure.org/2006,7407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Kaskoversicherung auf Ersatz eines eingetretenen Schadens; Grobfahrlässige Herbeiführung eines sturmbedingten Schadens an einer Segelyacht; Dritter mit Obhutspflichten als Repräsentant eines Versicherungsnehmers; Voraussetzungen für die Annahme einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VVG § 6; ; VVG § 61; ; VVG § 71; ; SeeSchStrO § 32 Abs. 4; ; BGB § 278

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 71; AVB Wassersport § 4 Nr. 1
    Grenzen der Überwachung einer in einem geschützten Hafen ankernden Segelyacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grobfahrlässige Herbeifürung eines stumrmbedingtens Schadens einer kaskoversicherten Segelyacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Leitsatz)

    Yachtrecht - Yachtversicherung - Schadensersatz für eine in der Marina havarierte Segelyacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 166/02

    Zurechnung des den Versicherungsfalls herbeiführenden Verhaltens Dritter; Begriff

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Dabei hat er auf seine Grundsatzentscheidung vom 14.5.2003 (NJW-RR 2003, 1250 f. = r + s 2003, 367 unter II. 2. m.w.N.) verwiesen.

    Die Frage, ob ein Versicherungsnehmer die Risikoverwaltung einer versicherten Sache in dem geschilderten Maß auf einen Dritten übertragen hat, ist in erster Linie eine Frage tatrichterlicher Bewertung der gesamten Umstände eines Falls (BGH NJW-RR 2003, 1250, 1251).

  • OLG Koblenz, 12.03.2004 - 10 U 550/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines KFZ-Diebstahls - Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Der Versicherer ist vielmehr darlegungs- und beweispflichtig für Umstände, aus denen auf eine Übernahme der Risikoverwaltung des Dritten geschlossen werden kann (OLG Koblenz VersR 2004, 1410).

    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Koblenz (VersR 2004, 1410; VersR 2005, 1577), dass sich auch aus einer längeren Obhutsüberlassung, u.U. wie hier im Ausland, allein noch keine Repräsentantenstellung herleiten lässt.

  • OLG Koblenz, 04.02.2005 - 10 U 1561/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen der Repräsentanteneigenschaft

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Aus der bloßen Überlassung der Obhut des Fahrzeugs lässt sich auch kein Anscheinsbeweis für eine Übernahme der Risikoverwaltung begründen (OLG Koblenz VersR 2005, 1577).

    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Koblenz (VersR 2004, 1410; VersR 2005, 1577), dass sich auch aus einer längeren Obhutsüberlassung, u.U. wie hier im Ausland, allein noch keine Repräsentantenstellung herleiten lässt.

  • OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04

    Unwirksamkeit der Regelung des § 5 Nr. 1 lit. a der AVB Wassersportfahrzeuge

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Das macht die Klausel aber, wenn sie wie im vorliegenden Fall außer dem Versicherungsnehmer auch Dritte nennt, bezüglich derer ein Ausschluss nach AGBG § 9 unwirksam wäre, betreffend die Handlung des Versicherungsnehmers nicht unwirksam (Senatsurteil vom 6.12.2005 Az.: 25 U 3834/04; OLG Köln RuS 2000, 305-307).

    Dieser Rechtsauffassung hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 6.12.2005 Az. 25 U 3834/04 Rechnung getragen.

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.4.2005 (NJW-RR 2005, 1051 f.) festgestellt, dass durch seine neuere Rechtsprechung geklärt sei, unter welchen Voraussetzungen ein Dritter Repräsentant des Versicherungsnehmers sei.
  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Sie liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (vgl. BGHZ 98, 161 und NJW 92, 3235 f.).
  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Voraussetzung der Repräsentanteneigenschaft ist aber, dass sich der Versicherungsnehmer im Rahmen der Risikoverwaltung der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit für den versicherten Gegenstand vollständig begeben hat (BGH VersR 1989, 737; OLG Köln VersR 19990, 1270; OLG Frankfurt/M VersR 2005, 1232).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2004 - 7 U 156/03

    Fahrzeugversicherung: Repräsentantenstellung des Ehegatten; Versäumung der

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Voraussetzung der Repräsentanteneigenschaft ist aber, dass sich der Versicherungsnehmer im Rahmen der Risikoverwaltung der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit für den versicherten Gegenstand vollständig begeben hat (BGH VersR 1989, 737; OLG Köln VersR 19990, 1270; OLG Frankfurt/M VersR 2005, 1232).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99

    Versicherungsrechtliche Einordnung einer Yachtpool-Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Das macht die Klausel aber, wenn sie wie im vorliegenden Fall außer dem Versicherungsnehmer auch Dritte nennt, bezüglich derer ein Ausschluss nach AGBG § 9 unwirksam wäre, betreffend die Handlung des Versicherungsnehmers nicht unwirksam (Senatsurteil vom 6.12.2005 Az.: 25 U 3834/04; OLG Köln RuS 2000, 305-307).
  • BGH, 24.02.1986 - II ZR 172/85

    Anspruch auf Deckung eines Schadens durch eine Transportversicherung - Begriff

    Auszug aus OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04
    Die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache - wie sie hier vorliegt - reicht nicht aus, um ein solches Repräsentantenverhältnis, anzunehmen (BGH VersR 1986, 696).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.1996 - 12 U 128/96

    Teilunwirksame alte Klausel über Versicherungsschutz bei Diebstahl

  • OLG Karlsruhe, 19.03.1992 - 12 U 206/91

    Grobe Fahrlässigkeit; Überholen; Überholvorgang; Verengte Fahrbahn

  • LG Paderborn, 09.05.2007 - 4 O 651/06

    Zahlungsanspruch aus einem Fahrzeugvollversicherungsvertrag im Fall einer

    Der Versicherungsnehmer muss sich vielmehr im Rahmen der Risikoverwaltung der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit für den Gegenstand ohne wesentliche Einschränkungen und Vorbehalte begeben haben (BGH NJW-RR 2003, 1251; OLG München, U. v. 21.03.2006, Az: 25 U 2432/04).
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