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   OLG Köln, 23.01.2001 - 26 W 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8110
OLG Köln, 23.01.2001 - 26 W 1/01 (https://dejure.org/2001,8110)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2001 - 26 W 1/01 (https://dejure.org/2001,8110)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 26 W 1/01 (https://dejure.org/2001,8110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Anordnung einer Beweiserhebung; Verlust eines Beweismittels ; Erschwerung der Beweisführung; Durchbrechung des Grundsatzes der Beweisunmittelbarkeit; Zulassung des selbständigen Beweisverfahrens; Beschränkung auf das schriftliche Sachverständigengutachten; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12

    Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die

    Demgegenüber gehen das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2002, 951) und das OLG Köln (OLGR Köln 2002, 129) in Entscheidungen, die sich allerdings nicht mit § 142 bzw. § 144 ZPO beschäftigen, davon aus, dass im selbständigen Beweisverfahren keine prozessuale Verpflichtung besteht, an der Beweiserhebung mitzuwirken.
  • OLG Frankfurt, 20.11.2020 - 29 W 27/20

    Keine Mitwirkungspflicht des Antragsgegners im Beweisverfahren

    a) Im selbstständigen Beweisverfahren besteht grundsätzlich keine prozessuale Verpflichtung des Antragsgegners, an der Beweiserhebung mitzuwirken (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 951; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2001 - 26 W 1/01, BeckRS 2002, 05927).
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