Rechtsprechung
OLG Köln, 23.01.2001 - 26 W 1/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung der Anordnung einer Beweiserhebung; Verlust eines Beweismittels ; Erschwerung der Beweisführung; Durchbrechung des Grundsatzes der Beweisunmittelbarkeit; Zulassung des selbständigen Beweisverfahrens; Beschränkung auf das schriftliche Sachverständigengutachten; ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 2
Kein Anspruch auf Vorlage von Urkunden durch den Antragsgegner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 11.12.2000 - 13 OH 27/99
- OLG Köln, 23.01.2001 - 26 W 1/01
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die …
Demgegenüber gehen das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2002, 951) und das OLG Köln (OLGR Köln 2002, 129) in Entscheidungen, die sich allerdings nicht mit § 142 bzw. § 144 ZPO beschäftigen, davon aus, dass im selbständigen Beweisverfahren keine prozessuale Verpflichtung besteht, an der Beweiserhebung mitzuwirken. - OLG Frankfurt, 20.11.2020 - 29 W 27/20
Keine Mitwirkungspflicht des Antragsgegners im Beweisverfahren
a) Im selbstständigen Beweisverfahren besteht grundsätzlich keine prozessuale Verpflichtung des Antragsgegners, an der Beweiserhebung mitzuwirken (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 951; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2001 - 26 W 1/01, BeckRS 2002, 05927).