Rechtsprechung
OLG Köln, 23.10.2000 - 26 WF 79/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde; Bezirksrevisor; Kostenrechnung; Anschlussbeschwerde; Vergleich
- Judicialis
BGB § 1632 Abs. 4; ; KostO § 3 Nr. 2; ; KostO § 1; ; KostO § 137 Nr. 6; ; KostO § 2 Abs. 2; ; KostO § 14 Abs. 5
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1632 Abs. 4; KostO § 2 Nr. 2, § 3 Nr. 2
Kostentragungspflicht der Pflegeeltern bei Antrag auf Verbleibensanordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zur Kostentragung der Pflegeeltern bei Vergleich über Verbleibensanordnung
Verfahrensgang
- AG Düren, 19.04.2000 - 21 F 23/99
- OLG Köln, 23.10.2000 - 26 WF 79/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1471
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94
Kostenausspruch des Vormundschaftsgerichts im Verfahren auf Rückführung eines …
Auszug aus OLG Köln, 23.10.2000 - 26 WF 79/00
Ob in einem solchen Verfahren auch die Pflegeeltern eine Kostenhaftung als Interessent treffen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, vgl. Rohs/Wedewer § 2 KostO Rn. 15 Fn 38 e. Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm an, wie sie in der Entscheidung vom 19.12.1994 = FGPrax 1995, 127,128 ihren Niederschlag gefunden hat.
- OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Keine Kostenauferlegung auf Pflegeeltern in einem Kindeswohlgefährdungsverfahren
Teilweise wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung sogar vertreten, dass Pflegeeltern grundsätzlich nicht für die Gerichtskosten haften (zur bis zum 31.08.2009 geltenden Rechtslage: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.11.2001 - 15 WF 170/01 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2000 - 26 WF 79/00 -, juris). - AG Velbert, 12.08.2007 - 2 F 163/07
Voraussetzungen einer Anordnung über den Verbleib eines Kindes in einer …
Dies verdeutlicht die Entstehungsgeschichte des § 1632 Abs. 4 BGB ; das nach dieser Vorschrift bestehende Antragsrecht soll wesentlich dazu beitragen, rechtzeitigen und damit effektiven Schutz des Pflegeverhältnisses zu gewährleisten, ohne jedoch an den matieriell-rechtlichen Maßstab, dass bei Entscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz das Wohl des Kindes den Richtpunkt bildet, mithin bei einem Interessenkonflikt zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie den Pflegeeltern das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muss, etwas zu ändern (vgl. OLG Köln, FamRZ 2001, 1471 (1472) [OLG Köln 23.10.2000 - 26 WF 79/00] ).