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   BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04   

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https://dejure.org/2004,5633
BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04 (https://dejure.org/2004,5633)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 2Z BR 85/04 (https://dejure.org/2004,5633)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 85/04 (https://dejure.org/2004,5633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Wohngeldforderungen

  • Judicialis

    WEG § 28; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28; ZPO § 253
    Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die Fortgeltung des Wirtschaftsplans über das Kalenderjahr hinaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Geltendmachung einer Wohngeldforderung durch die Wohnungseigentümer; Anforderung an die Bezeichnung der beteiligten Wohnungseigentümer; Stützen des Anspruchs auf den in der Einzelabrechnung zur Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag; ...

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 40 UR II 57/03
  • LG Traunstein - 4 T 4951/03
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 711
  • BayObLGZ 2004, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 4/99

    Wohnungseigentumsrecht: Belastung des unterlegenen Antragsgegners mit

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    Für die Fortgeltung des Wirtschaftsplans über das Kalenderjahr hinaus bedarf es grundsätzlich eines ausdrücklichen Beschlusses der Wohnungseigentümer (Bestätigung von BayObLG Beschluss vom 12.12.2002, 2Z BR 117/02 = WuM 2003, 293; Abgrenzung zu OLG Hamburg NZM 2003, 203).

    d) Für die das Jahr 2002 betreffende Forderung spielt es keine Rolle, ob sie ursprünglich auf Grund vorangegangener Wirtschaftspläne berechtigt war, auch wenn diese keine ausdrücklichen Fortgeltungsklauseln bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan enthielten (siehe BayObLG WuM 2003, 293; aber auch OLG Hamburg NZM 2003, 203).

    Soweit die Wohngeldforderungen der Antragsteller für das Kalenderjahr 2002 sowie das erste Halbjahr 2003 wegen fehlender Eigentümerbeschlüsse über die Fortgeltung vorangegangener Wirtschaftspläne zunächst ohne Rechtsgrundlage waren (BayObLG WuM 2003, 293; siehe auch KG WuM 2002, 392; großzügiger OLG Hamburg NZM 2003, 203), haben die Antragsteller noch im Lauf des amtsgerichtlichen Verfahrens diesen Mangel behoben, indem sie zuletzt ihre Ansprüche auf die am 17.10.2003 gefassten Eigentümerbeschlüsse gestützt haben.

  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 117/02

    Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers nur aufgrund Beschlusses über

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    Für die Fortgeltung des Wirtschaftsplans über das Kalenderjahr hinaus bedarf es grundsätzlich eines ausdrücklichen Beschlusses der Wohnungseigentümer (Bestätigung von BayObLG Beschluss vom 12.12.2002, 2Z BR 117/02 = WuM 2003, 293; Abgrenzung zu OLG Hamburg NZM 2003, 203).

    d) Für die das Jahr 2002 betreffende Forderung spielt es keine Rolle, ob sie ursprünglich auf Grund vorangegangener Wirtschaftspläne berechtigt war, auch wenn diese keine ausdrücklichen Fortgeltungsklauseln bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan enthielten (siehe BayObLG WuM 2003, 293; aber auch OLG Hamburg NZM 2003, 203).

    Soweit die Wohngeldforderungen der Antragsteller für das Kalenderjahr 2002 sowie das erste Halbjahr 2003 wegen fehlender Eigentümerbeschlüsse über die Fortgeltung vorangegangener Wirtschaftspläne zunächst ohne Rechtsgrundlage waren (BayObLG WuM 2003, 293; siehe auch KG WuM 2002, 392; großzügiger OLG Hamburg NZM 2003, 203), haben die Antragsteller noch im Lauf des amtsgerichtlichen Verfahrens diesen Mangel behoben, indem sie zuletzt ihre Ansprüche auf die am 17.10.2003 gefassten Eigentümerbeschlüsse gestützt haben.

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    Soweit der Antragsgegner beanstandet, dass die Liste die Mitsondereigentümerin eines bestimmten Wohnungseigentums nicht enthalte, begründet dies schon deshalb keinen Mangel, weil für den Verfahrensantrag bereits die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft genügt, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen (BGH NJW 1977, 1686 f.; WE 1990, 84; Staudinger/Wenzel WEG Vorbem zu §§ 43 ff. Rn. 24).

    Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung sich für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln lässt (BGH NJW 1977, 1686).

  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    Der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld kann einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch (oder nur) den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst (siehe auch OLG Hamm ZMR 2004, 54).

    Denn der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld kann einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch (oder nur) den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst (OLG Hamm ZMR 2004, 54 und Deckert ZMR 2004, 171).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    Denn erst eine rechtskräftige Ungültigerklärung nach § 23 Abs. 4 WEG i.V.m. § 45 Abs. 2 WEG hat deren rückwirkende Ungültigkeit zur Folge (BGHZ 106, 113/116).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    a) Die Antragsbefugnis steht grundsätzlich demjenigen zu, der nach materiellem Recht Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist (Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 43 Rn. 20); das sind für Wohngeldforderungen die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit (BGHZ 111, 148), ausgenommen der Antragsgegner als Schuldner der Forderung.
  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    Auf die Eintragung im Grundbuch kommt es nicht an (vgl. BGH NJW 1994, 3352/3353; BayObLG ZMR 2002, 142); denn das Grundbuch ist durch die Erbfolge unrichtig geworden (vgl. Demharter GBO 24. Aufl. § 22 Rn. 15).
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02

    Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    Soweit die Wohngeldforderungen der Antragsteller für das Kalenderjahr 2002 sowie das erste Halbjahr 2003 wegen fehlender Eigentümerbeschlüsse über die Fortgeltung vorangegangener Wirtschaftspläne zunächst ohne Rechtsgrundlage waren (BayObLG WuM 2003, 293; siehe auch KG WuM 2002, 392; großzügiger OLG Hamburg NZM 2003, 203), haben die Antragsteller noch im Lauf des amtsgerichtlichen Verfahrens diesen Mangel behoben, indem sie zuletzt ihre Ansprüche auf die am 17.10.2003 gefassten Eigentümerbeschlüsse gestützt haben.
  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    Solange ein Beschluss nicht für ungültig erklärt ist, wirkt er gemäß § 10 Abs. 3 und 4 WEG gegenüber allen Wohnungseigentümern (BayObLG NJW-RR 2002, 1665; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 23 WEG Rn. 8).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 101/01

    Irrtum beider Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04
    Auf die Eintragung im Grundbuch kommt es nicht an (vgl. BGH NJW 1994, 3352/3353; BayObLG ZMR 2002, 142); denn das Grundbuch ist durch die Erbfolge unrichtig geworden (vgl. Demharter GBO 24. Aufl. § 22 Rn. 15).
  • BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02

    Konkludente Zustimmung zu baulicher Veränderung in Eigentumswohnanlage - Kosten

  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 109/99

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

    Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung; Abrechnungsspitze; Verjährung

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann aber auch dann, wenn zwischen den Beschlüssen über den Wirtschaftsplan und der Abrechnung kein Eigentümerwechsel oder ein sonstiger Wechsel in der Rechtszuständigkeit stattgefunden hat, der Anspruch -auch soweit er mit rückständigen Wohngeldvorschüssen aus dem Wirtschaftsplan sachlich identisch ist- einheitlich auf den Beschluss über die Jahresabrechnung gestützt werden, eben weil dieser anspruchsbegründende Wirkung hat (Senat ZMR 2004, 54f; BayObLGZ 2004, 146ff; Deckert ZMR 2004, 371ff; Junker jurisPR-MietR 4/2005 Anm. 4; zweifelnd Häublein ZfIR 2005, 829).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

    Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung

    Entscheidend ist allein, ob vorliegend nur einige Wohnungseigentümer die allen Eigentümern zustehenden Wohngeldansprüche geltend machen sollten, wofür sie hätten entsprechend ermächtigt sein müssen (BGH NJW 1990, 2386) oder erkennbar sämtliche Wohnungseigentümer den Anspruch geltend machen wollten und sollten, wobei in diesem Falle eine unmissverständliche Kurzbezeichnung der WEG genügt, ohne dass alle Wohnungseigentümer namentlich benannt werden müssen (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NZM 2005, 110; NZM 2004, 711).
  • BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von

    Weil etwaige auf einen Wirtschaftsplan begründete Vorschusspflichten grundsätzlich durch die spätere Jahresabrechnung nicht entfallen (BGH NJW 1994, 1866; BayObLGZ 2004, 146/147; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 28 Rn. 6 m.w.N.), braucht dieser Frage nicht weiter nachgegangen zu werden.
  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04

    Anforderungen an die Eindeutigkeit eines Vollstreckungstitels

    Der Senat hat in seinen den Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 16. und 21.6.2004 (2Z BR 085/04 und 2Z BR 086/04) ausgeführt, dass jedenfalls für die wirksame Verfahrenseinleitung die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft genügt, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen (siehe auch BGH NJW 1977, 1686 f.; WE 1990, 84).
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