Rechtsprechung
BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; FGG § 27; WEG § 14 § 15 § 22
Prüfung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks - Auswirkungen der Abdingung von § 22 Abs. 1 WEG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann liegt ein nachteiliger optischer Gesamteindruck vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sondernutzungsrecht an der einem Sondereigentum vorgelagerten Grundstücksfläche; Zulässigkeit der Errichtung einer dreistufigen Betontreppe vor der Terrassentür des Wohnzimmers auf der Sondernutzungsfläche durch einen Wohnungseigentümer ; Möglichkeit der Begründung eines ...
Verfahrensgang
- AG Dachau - 4 UR II 39/03
- LG München II, 22.03.2004 - 2 T 7679/03
- BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 67/04
Rechte und Pflichten nach § 22 Abs. 1 WEG nach dessen vertraglichem Ausschluss
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Eine solche Abbedingung ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die §§ 22 Abs. 1, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45; Beschlüsse des Senats vom 5.5.2004 - 2Z BR 269/03 und vom 19.5.2004 - 2Z BR 067/04).Auf öffentlich-rechtliche Normen kann sich die Antragstellerin nur berufen, wenn diese nachbarschützend sind (vgl. Beschluss des Senats vom 19.5.2004 - 2Z BR 067/04).
- BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 44/04
Beeinträchtigung durch Änderung einer Fassade
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BGHZ 116, 392; Beschluss des Senats vom 9.6.2004 - 2Z BR 044/04), dass auch eine optische Beeinträchtigung einen Abwehranspruch begründen kann.Der Senat ist an diese Würdigung gebunden, da sie einen Rechtsfehler nicht erkennen lässt (vgl. BayObLG NZM 2000, 392; Beschluss des Senats vom 9.6.2004 - 2Z BR 044/04).
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BGHZ 116, 392; Beschluss des Senats vom 9.6.2004 - 2Z BR 044/04), dass auch eine optische Beeinträchtigung einen Abwehranspruch begründen kann.
- BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Eine solche Abbedingung ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die §§ 22 Abs. 1, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45; Beschlüsse des Senats vom 5.5.2004 - 2Z BR 269/03 und vom 19.5.2004 - 2Z BR 067/04). - BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 269/03
Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung in WEG -Sachen - …
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Eine solche Abbedingung ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die §§ 22 Abs. 1, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45; Beschlüsse des Senats vom 5.5.2004 - 2Z BR 269/03 und vom 19.5.2004 - 2Z BR 067/04). - BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 75/99
Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Der Senat ist an diese Würdigung gebunden, da sie einen Rechtsfehler nicht erkennen lässt (vgl. BayObLG NZM 2000, 392; Beschluss des Senats vom 9.6.2004 - 2Z BR 044/04). - BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99
Auslegung einer Gemeinschaftsordnung
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Eine solche Abbedingung ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die §§ 22 Abs. 1, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45; Beschlüsse des Senats vom 5.5.2004 - 2Z BR 269/03 und vom 19.5.2004 - 2Z BR 067/04).
- KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08
Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses
Der Senat ist an diese Würdigung als Ausgangspunkt seiner rechtlichen Bewertung gebunden, da sie einen Rechtsfehler nicht erkennen lässt (zur Bindungswirkung entsprechender Feststellungen in der Hilfsbegründung vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.07.04 - 2Z BR 90/04 -, Rdnr. 10, zitiert nach juirs). - BayObLG, 26.08.2004 - 2Z BR 88/04
Nichtiger Eigentümerbeschluss bei genereller Regelung baulicher Veränderungen - …
Der Senat ist an diese Würdigung gebunden, wenn sie nicht von Rechtsfehlern beeinflusst ist (BayObLG NZM 2000, 392; Beschluss des Senats vom 28.7.2004 - 2Z BR 090/04). - OLG Köln, 10.06.2005 - 16 Wx 39/05
WEG -Recht: Fotos zur Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung; …
Aus der von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 7.10.1999 - 2 Z BR 82/99 - ergibt sich nichts anderes; das Bayerische Oberlandesgericht hat es vielmehr in dieser Entscheidung - wie auch in anderen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 176; Beschluss vom 28.7.2004 - 2 ZBR 090/04) - ausdrücklich gebilligt, dass das Beschwerdegericht seine Entscheidung zu dem behaupteten Nachteil einer baulichen Veränderung auf aussagekräftige Lichtbilder stützte. - LG Itzehoe, 19.04.2011 - 11 S 26/10
Wohnungseigentum: Abdingbarkeit des gesetzlichen Zustimmungserfordernisses zu …
Denn die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften obliegt in erster Linie den Verwaltungsbehörden, eine Privatperson kann deren Einhaltung nur erzwingen, wenn es sich um eine drittschützende Norm handelt (so u.a. BayObLG vom 28.07.2004, 2 Z BR 90/04, Rn 13; BayObLG vom 19.05.2004, 2 Z 67/04, Rn 11 ff. - jeweils zitiert nach juris).