Rechtsprechung
   BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8074
BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02 (https://dejure.org/2002,8074)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 2Z BR 61/02 (https://dejure.org/2002,8074)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 2Z BR 61/02 (https://dejure.org/2002,8074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 48 Abs. 3; ; GKG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 48 Abs. 3; GKG § 14 Abs. 1
    Geschäftswert im Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen - Beschränkung des Rechtsmittels auf Einzelposition - Interesse an Ungültigerklärung des Wirtschaftsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftswert im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz; Bestimmung des Geschäftswerts; Festsetzung des Geschäftswerts; Wertfestsetzung; Kosten des Beschwerdeverfahrens ; Wohnungseigentümer

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 684/00
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 24 U 199/01

    Abgrenzung zwischen Wohn- und Gewerberaummiete beim Mischmietverhältnis

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
    Werden daneben noch generelle Beanstandungen vorgebracht, durch die im Erfolgsfall eine vollständige Neuberechnung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung notwendig werden, ist zusätzlich noch ein Bruchteil des Gesamtbetrags, in der Regel ein Fünftel bis ein Viertel, anzusetzen (siehe etwa BayObLG WuM 2002, 481 Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 675).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2000 - 3 W 200/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen - Beschwerde gegen Festsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
    Die nach § 9 Abs. 2 BRAGO, § 31 Abs. 3, § 14 Abs. 4 und 5 KostO zulässige Erstbeschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren (BayObLG Beschluss vom 25.7.2002 2Z BR 53/02; siehe auch OLG Zweibrücken NZM 2001, 245) hat im wesentlichen Erfolg.
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
    b) Maßgebend für den Wert des Beschwerdegegenstands ist gemäß § 48 Abs. 3 WEG das Interesse der Beteiligten an der angefochtenen Entscheidung, wobei es bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligten (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG) auf die Interessen aller Beteiligten ankommt (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG; BayObLGZ 1981, 202/203; BayObLG NZM 2001, 246/247).
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
    b) Maßgebend für den Wert des Beschwerdegegenstands ist gemäß § 48 Abs. 3 WEG das Interesse der Beteiligten an der angefochtenen Entscheidung, wobei es bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligten (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG) auf die Interessen aller Beteiligten ankommt (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG; BayObLGZ 1981, 202/203; BayObLG NZM 2001, 246/247).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
    Wird beantragt, einen die Genehmigung der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) oder des Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG) betreffenden Eigentümerbeschluss im Hinblick auf konkrete Einzelbeanstandungen für ungültig zu erklären, so wird nach ständiger Rechtsprechung des Senats die jeweils beanstandete Einzelposition in voller Höhe angesetzt (grundlegend BayObLGZ 1979, 312/314 ff.; siehe auch Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 48 Rn. 23 m. w. N.).
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 53/02

    Ermäßigung des Geschäftswerts im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
    Die nach § 9 Abs. 2 BRAGO, § 31 Abs. 3, § 14 Abs. 4 und 5 KostO zulässige Erstbeschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren (BayObLG Beschluss vom 25.7.2002 2Z BR 53/02; siehe auch OLG Zweibrücken NZM 2001, 245) hat im wesentlichen Erfolg.
  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
    Ungeachtet dessen ist der Senat als Beschwerdegericht gehalten, in der Sache selbst zu entscheiden (BayObLG Rpfleger 1996, 189; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 21 Rn. 3).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Maßgebend für den Umfang eines Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses ist in erster Linie der Wortlaut des Antrags selbst (BayObLG WuM 2002, 333 - Leitsatz 2; siehe auch BayObLG Beschluss vom 8.8.2002, 2Z BR 61/02 = OLG-Report 2001, 42 - Leitsatz 1), insbesondere wenn wie hier der Antrag von einem Rechtsanwalt formuliert ist.
  • BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 117/03

    Geschäftswert bei Ungültigerklärung eines die Bestellung des Hausmeisters

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen die durch das Landgericht vorgenommene Festsetzung des Geschäftswerts für das Erstbeschwerdeverfahren ist als zulassungsfreie Erstbeschwerde zulässig (Senatsbeschluss vom 8.8.2002 - 2Z BR 61/02; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht