Rechtsprechung
BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 4 § 26
Gültige Eigentümerbeschlüsse trotz Einberufung durch Verwalter ohne gültige Bestellung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auswirkungen einer unwirksamen Verwalterbestellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses eines Verwalters; Gültigkeit der in einer von ihm einberufenen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 651/01
- LG München I - 1 T 5284/02
- BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02
- BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 84/02
- VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
- BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 84/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02
Wird der Bestellungsbeschluß eines Verwalters für ungültig erklärt, sind die in einer von ihm einberufenen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht ungültig.(vgl.BayObLG NJW-RR 1991, 531).Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Senats (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532), dass die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, wenn ein Verwalter eingeladen hat, dessen Bestellung später rechtskräftig für ungültig erklärt wurde, nicht wegen eines Einberufungsmangels für ungültig zu erklären sind.
- BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03
Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache …
Weder die Fehlerhaftigkeit der Verwalterbestellung noch die der Beiratswahl hätte Einfluss auf die Gültigkeit sonstiger gefasster Sachbeschlüsse (BayObLG NJW-RR 1991, 531 f.; WuM 2003, 171; siehe auch Beschluss vom 27.11.2003, 2Z BR 186/03). - BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 183/03
Rechtsmissbrauch bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Gültigkeit des …
Auch wenn die Anfechtung dieses Eigentümerbeschlusses durch den Antragsteller zu einer Ungültigerklärung führen sollte, stellt dies die Eigentümerbeschlüsse vom 29.10.1999 nicht in Frage (BayObLG NJW-RR 1991, 531f; bestätigt durch Beschluss vom 4.12.2002, 2Z BR 84/02).
Rechtsprechung
BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 84/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGG § 16 Abs. 2; WEG § 45 Abs. 2
Wohnungseigentum: Rechtskrafterstreckung einer Entscheidung bei förmlicher Beteiligung auf einen anderen Eigentümer - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 651/01
- LG München I - 1 T 5284/02
- BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02
- BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 84/02 (1)
- VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
- BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 84/02
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 589
Wird zitiert von ...
- VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
Verletzung rechtlichen Gehörs im WEG-Verfahren
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Februar 2003 Az. 2Z BR 84/02, durch den eine sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers in einer Wohnungseigentumssache verworfen wurde.
Rechtsprechung
BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 84/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 651/01
- LG München I - 1 T 5284/02
- BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02
- BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 84/02
- VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
- BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 84/02
Wird zitiert von ...
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen …
Weder der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, dass es an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage fehle, wenn der angegriffene Beschluss die mit ihm intendierten Wirkungen im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung nicht mehr entfalten könne, noch die darauf aufbauende Wertung, der hier angegriffene Beschluss habe, auch unter Vergütungsgesichtspunkten, keinerlei Rechtswirkungen mehr, wird durch die Beschwerdeführerin als rechtlich nicht mehr vertretbar schlüssig in Frage gestellt (vgl. zur Erledigung von Anfechtungsklagen gegen Bestellungsbeschlüsse bei Ablauf der Bestellungszeit: OLG Hamm…, Beschluss vom 19. April 1995 - 15 W 26/95 -, juris Rn. 110; BayObLG, Beschlüsse vom 10. Januar 1997 - 2Z BR 35/96 -, NJW-RR 1997, 715, 717 und vom 30. Juni 2004 - 2Z BR 84/02 -, juris Rn. 8 f).