Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 24.02.2003 | BayObLG, 30.06.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5952
BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02 (https://dejure.org/2002,5952)
BayObLG, Entscheidung vom 04.12.2002 - 2Z BR 84/02 (https://dejure.org/2002,5952)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 2Z BR 84/02 (https://dejure.org/2002,5952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 26
    Gültige Eigentümerbeschlüsse trotz Einberufung durch Verwalter ohne gültige Bestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auswirkungen einer unwirksamen Verwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses eines Verwalters; Gültigkeit der in einer von ihm einberufenen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02
    Wird der Bestellungsbeschluß eines Verwalters für ungültig erklärt, sind die in einer von ihm einberufenen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht ungültig.(vgl.BayObLG NJW-RR 1991, 531).

    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Senats (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532), dass die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, wenn ein Verwalter eingeladen hat, dessen Bestellung später rechtskräftig für ungültig erklärt wurde, nicht wegen eines Einberufungsmangels für ungültig zu erklären sind.

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

    Weder die Fehlerhaftigkeit der Verwalterbestellung noch die der Beiratswahl hätte Einfluss auf die Gültigkeit sonstiger gefasster Sachbeschlüsse (BayObLG NJW-RR 1991, 531 f.; WuM 2003, 171; siehe auch Beschluss vom 27.11.2003, 2Z BR 186/03).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 183/03

    Rechtsmissbrauch bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Gültigkeit des

    Auch wenn die Anfechtung dieses Eigentümerbeschlusses durch den Antragsteller zu einer Ungültigerklärung führen sollte, stellt dies die Eigentümerbeschlüsse vom 29.10.1999 nicht in Frage (BayObLG NJW-RR 1991, 531f; bestätigt durch Beschluss vom 4.12.2002, 2Z BR 84/02).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 84/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9547
BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 84/02 (1) (https://dejure.org/2003,9547)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.2003 - 2Z BR 84/02 (1) (https://dejure.org/2003,9547)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 2Z BR 84/02 (1) (https://dejure.org/2003,9547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 16 Abs. 2; ; WEG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 16 Abs. 2; WEG § 45 Abs. 2
    Wohnungseigentum: Rechtskrafterstreckung einer Entscheidung bei förmlicher Beteiligung auf einen anderen Eigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 589
 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03

    Verletzung rechtlichen Gehörs im WEG-Verfahren

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Februar 2003 Az. 2Z BR 84/02, durch den eine sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers in einer Wohnungseigentumssache verworfen wurde.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 84/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,65736
BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 84/02 (https://dejure.org/2004,65736)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 2Z BR 84/02 (https://dejure.org/2004,65736)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 2Z BR 84/02 (https://dejure.org/2004,65736)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Weder der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, dass es an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage fehle, wenn der angegriffene Beschluss die mit ihm intendierten Wirkungen im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung nicht mehr entfalten könne, noch die darauf aufbauende Wertung, der hier angegriffene Beschluss habe, auch unter Vergütungsgesichtspunkten, keinerlei Rechtswirkungen mehr, wird durch die Beschwerdeführerin als rechtlich nicht mehr vertretbar schlüssig in Frage gestellt (vgl. zur Erledigung von Anfechtungsklagen gegen Bestellungsbeschlüsse bei Ablauf der Bestellungszeit: OLG Hamm, Beschluss vom 19. April 1995 - 15 W 26/95 -, juris Rn. 110; BayObLG, Beschlüsse vom 10. Januar 1997 - 2Z BR 35/96 -, NJW-RR 1997, 715, 717 und vom 30. Juni 2004 - 2Z BR 84/02 -, juris Rn. 8 f).
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