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   BAG, 21.06.2006 - 3 AZB 65/05   

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https://dejure.org/2006,4108
BAG, 21.06.2006 - 3 AZB 65/05 (https://dejure.org/2006,4108)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 3 AZB 65/05 (https://dejure.org/2006,4108)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 3 AZB 65/05 (https://dejure.org/2006,4108)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenentscheidungen vor dem Bundesarbeitsgericht; Beschwerden wegen arbeitsrechtlicher Streitigkeiten gemäß § 78 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ; Zulassung der sofortigen Beschwerde gegen Kostenentscheidungen lediglich ...

  • Judicialis

    ArbGG § 78; ; ZPO § 91a Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung des LAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 91a ZPO
    Welches Rechtsmittel ist gegen eine Kostenentscheidung des LAG nach § 91a ZPO zulässig?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 91a ZPO
    Welches Rechtsmittel ist gegen eine Kostenentscheidung des LAG nach § 91a ZPO zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2718
  • NZA 2006, 1006
  • DB 2006, 2076
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.12.2002 - 5 AZB 54/02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 21.06.2006 - 3 AZB 65/05
    Die Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht nachträglich vom Rechtsbeschwerdegericht zugelassen werden (BAG 19. Dezember 2002 - 5 AZB 54/02 - BAGE 104, 239, zu II der Gründe).
  • BAG, 28.02.2019 - 10 AZB 44/18

    Liquidationslose Vollbeendigung einer GmbH & Co. KG - Titelumschreibung auf den

    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 78 Satz 1 und Satz 2 ArbGG iVm. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft (vgl. zB BAG 21. Juni 2006 - 3 AZB 65/05 - Rn. 8; 25. August 2004 - 1 AZB 41/03 - zu B I und B II 1 der Gründe mwN; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 78 Rn. 3) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Dies gilt entsprechend für die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte (BAG 21. Juni 2006 - 3 AZB 65/05 - EzA ZPO 2002 § 91a Nr. 2), unabhängig davon, ob die Kostenentscheidung in der üblichen Form eines Beschlusses oder - wegen der gleichzeitigen Entscheidung über weitere Anträge der Klage - durch Urteil ergeht (BGH 13. Juni 2001 - V ZB 18/01 - BGHReport 2001, 901; 24. September 1996 - IX ZB 70/96 - MDR 1996, 1295; 21. Februar 1991 - I ZR 92/90 - BGHZ 113, 362).
  • BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren

    Die Rechtsbeschwerde ist auch dann eröffnet, wenn das Landesarbeitsgericht als Beschwerdegericht eigene Erstentscheidungen trifft und die Rechtsbeschwerde zulässt (vgl. BAG 21. Juni 2006 - 3 AZB 65/05 - Rn. 9; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 78 Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZB 31/18

    Festsetzung Rechtsanwaltsvergütung - funktionelle Zuständigkeit

    a) Die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht findet gemäß § 78 Satz 1 ArbGG, § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur statt, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (Nr. 1) oder das Beschwerdegericht sie in dem Beschluss zugelassen hat (Nr. 2; vgl. BAG 21. Juni 2006 - 3 AZB 65/05 - Rn. 12 f.) .
  • LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22

    Zurückweisung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Ergeht eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO durch das Landesarbeitsgericht, ist nicht die sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO, sondern lediglich die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 ZPO statthaft; die Rechtsbeschwerde ist an die in § 574 Abs. 1 genannten Voraussetzungen gebunden (BAG, Beschl. v. 21.06.2006 - 3 AZB 65/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 6 Sa 54/13

    Prozesskostenhilfe - Rechtsschutz durch Gewerkschaft - Gewerkschaftsaustritt

    Wegen Abweichung von der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2008 - 16 Ta 195/08 (zitiert nach juris) hinsichtlich der Frage des Versagung von Prozesskostenhilfe bei Gewerkschaftsaustritt ohne hinreichenden Grund wurde die Rechtsbeschwerde zugelassen (§§ 574 Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 ZPO, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG; vgl. BAG 21. Juni 2006 - 3 AZB 65/05 - Rn. 9, 12; BAG 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - Rn. 1, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2018 - 4 Ta 135/18

    Entschädigungsverfahren bei überlanger Verfahrensdauer - Erstattung von

    Daran fehlt es, wenn wie hier, der Rechtspfleger des Landesarbeitsgerichts den Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen hat, denn die sofortige Beschwerde ist nur gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts im ersten Rechtszug statthaft (BAG 21.06.2006 - 3 AZB 65/05, Rn. 9).
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