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   BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08   

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https://dejure.org/2010,695
BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08 (https://dejure.org/2010,695)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08 (https://dejure.org/2010,695)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08 (https://dejure.org/2010,695)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1b Abs 1 S 4 BetrAVG, § 147 BGB, § 242 BGB, § 612 Abs 1 BGB, Art 229 § 5 S 2 BGBEG
    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner - betriebliche Übung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner auf Grund betrieblicher Übung; Widerruf, Änderungsvereinbarung, gegenläufige betriebliche Übung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrentenansprüche aus betrieblicher Übung

  • bag-urteil.com

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner - betriebliche Übung

  • Betriebs-Berater

    Zur Entstehung und Abänderung von infolge betrieblicher Übung entstandener Ansprüche auf Betriebsrenten

  • rewis.io

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner - betriebliche Übung

  • ra.de
  • rewis.io

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner - betriebliche Übung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner auf Grund betrieblicher Übung; Widerruf, Änderungsvereinbarung, gegenläufige betriebliche Übung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch eines Betriebsrentners auf Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrentenansprüche aus betrieblicher Übung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach über 15 Jahren weiterhin Anspruch auf Zahlung von "Rentnerweihnachtsgeld" - Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld kann aus betrieblicher Übung entstehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 104
  • BB 2010, 2044
  • BB 2010, 2574
  • DB 2010, 1947
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, dass er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr einseitig lossagen kann (26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

    Nur unter besonderen Umständen kann Schweigen des Erklärungsempfängers als Zustimmung zu verstehen sein, wenn nämlich der Erklärende nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte annehmen durfte, der andere Vertragsteil werde der angebotenen Vertragsänderung widersprechen, wenn er mit ihr nicht einverstanden sein sollte (BAG 26. März 1997 -  10 AZR 612/96  - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

    Dem durch die betriebliche Übung begünstigten Leistungsempfänger stand es frei, der in Aussicht gestellten Vertragsänderung zu widersprechen und auf diese Weise seine Rechtsansprüche zu wahren (vgl. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Leistungsempfänger aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4).

    Da im Übrigen Art, Bedeutung und Begleitumstände der üblich gewordenen Leistung bei der Bestimmung des Inhalts einer betrieblichen Übung zu berücksichtigen sind, können sich im Einzelfall Bedingungen, Änderungs- oder Widerrufsvorbehalte ergeben (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 2 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    Durch die Einräumung einer einjährigen Übergangsfrist hat der Gesetzgeber dem Vertrauensschutz des Arbeitgebers im Regelfalle genügt (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - Rn. 37, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    cc) Im Übrigen hat der Zehnte Senat seine bisherige Rechtsprechung in der Entscheidung vom18. März 2009 (- 10 AZR 281/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 83 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 9) aufgegeben.
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    Insbesondere bei Angeboten, die auf eine Vertragsänderung zulasten des Erklärungsempfängers zielen, kann nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass derjenige, der nicht reagiert, mit dem ihm angesonnenen Nachteil einverstanden ist (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - zu I 2 c bb der Gründe, AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 37 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 9).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung konnte eine betriebliche Übung im laufenden Arbeitsverhältnis durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden (letztmalig BAG 28. Mai 2008 -  10 AZR 274/07  - Rn. 32, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8).
  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    Eine Vertragspartei, die in ein bestehendes Vertragsverhältnis einschränkende Bedingungen einführen will, kann nach der Verkehrssitte nicht schon das bloße Schweigen des Empfängers auf das Angebot der Vertragsänderung als Annahme desselben werten (vgl. BAG 14. August 1996 -  10 AZR 69/96  - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 47 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 144).
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    Will der Arbeitgeber vermeiden, dass aus der Stetigkeit seines Verhaltens eine in die Zukunft wirkende Bindung entsteht, muss er den einschränkenden Vorbehalt zwar nicht ausdrücklich formulieren, aber klar und deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 9).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    Er selbst hat es in der Hand, das Entstehen einer betrieblichen Übung zu vermeiden, indem er mit der Zahlung von Weihnachtsgeld einen hinreichend deutlichen Vorbehalt verbindet, dem zufolge die Leistung keine Rechtsansprüche für die Zukunft begründet (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 27, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79).
  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 692/07

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung; unbegründeter

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Oktober 2007 - 8 Sa 692/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    c) Das Landesarbeitsgericht hat ohne Rechtsfehler erkannt, dass die Beklagte die Zahlung des Weihnachtsgelds in den Jahren 1998 bis 2000 und des Urlaubsgelds in den Jahren 1997 bis 2003 nicht unter einen immanenten Freiwilligkeitsvorbehalt stellte, der der Entstehung einer anspruchsbegründenden betrieblichen Übung entgegenstünde (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 61, BAGE 141, 222; 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08 - Rn. 14; 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - Rn. 17 ff.) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    aa) Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung, so zB den Abschluss einer Versorgungsvereinbarung, zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt ( BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08  - Rn. 11, AP BetrAVG § 1b Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10; 29. April 2003 -  3 AZR 247/02  - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4) .

    Will der Arbeitgeber vermeiden, dass aus der Stetigkeit seines Verhaltens eine in die Zukunft wirkende Bindung entsteht, so muss er den einschränkenden Vorbehalt zwar nicht ausdrücklich formulieren, er muss ihn aber klar und deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08 - Rn. 14, AP BetrAVG § 1b Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 9) .

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    aa) Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt ( BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11  - Rn. 56 , BAGE 141, 222 ; 16. Februar 2010 - 3  AZR 118/08  - Rn. 11 ) .
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