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   BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87   

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BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87 (https://dejure.org/1988,1187)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1988 - 3 AZR 250/87 (https://dejure.org/1988,1187)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1988 - 3 AZR 250/87 (https://dejure.org/1988,1187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Leistung von Insolvenzschutz für eine Versorgungsanwartschaft - Ablehnung eines Konkursverfahrens - Eintritt des Sicherungsfalls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613 a; BetrAVG § 1; BetrAVG § 7

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 613a, 133, 157; BetrAVG §§ 7, 1
    Betriebsübergang bei Erwerb des Betriebs zur Verwertung vorhandener Rohstoffe und Halbfertigprodukte: Zum gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleich als Sicherungsfall im Betriebsrentengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 425
  • VersR 1989, 500
  • BB 1989, 558
  • DB 1989, 1140
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Die im Zusammenhang mit der Betriebsübertragung auf die Auffanggesellschaften veranlaßten Kündigungen haben deshalb nicht zur Beendigung der Arbeitsverhältnisses geführt (ebenso Urteil des Senats vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - zu II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Kündigungen wurden am 31. März 1981 ausgesprochen, die Betriebstätigkeit aber bereits am nächsten Tag ohne Unterbrechung fortgesetzt (vgl. auch hierzu Urteil des Senats vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB sind bereits dann erfüllt, wenn der Erwerber über eine funktionsfähige betriebliche Einheit verfügt, die es ihm erlaubt, bestimmte Betriebszwecke zu verfolgen (statt aller: BAGE 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB).

    Welchen weiteren Zweck aber der Erwerber mit dem übernommenen funktionsfähigen Betrieb verfolgt, ist unerheblich; selbst ein Erwerb in der Absicht, den Betrieb umgehend stillzulegen, schließt die Rechtsfolgen des § 613 a BGB nicht aus (BAGE 27, 291, 297 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu I b der Gründe; 47, 206, 210 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe).

  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Welchen weiteren Zweck aber der Erwerber mit dem übernommenen funktionsfähigen Betrieb verfolgt, ist unerheblich; selbst ein Erwerb in der Absicht, den Betrieb umgehend stillzulegen, schließt die Rechtsfolgen des § 613 a BGB nicht aus (BAGE 27, 291, 297 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu I b der Gründe; 47, 206, 210 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe).

    Die insoweit einschränkungslose Fassung der Vorschrift, ihr Schutzzweck sowie die anderenfalls ohne Schwierigkeiten mögliche Umgehung der gesetzlichen Regelung lassen eine andere Auslegung nicht zu (BAGE 47, 206, 211 f. = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe).

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Verboten sind damit nicht nur Kündigungen des Betriebsveräußerers oder -erwerbers, sondern auch Aufhebungsverträge und Eigenkündigungen der Arbeitnehmer aus Anlaß des Betriebsübergangs, sofern sie vom Betriebsveräußerer oder -erwerber veranlaßt worden sind, um dem gesetzlichen Kündigungsverbot auszuweichen (BAGE 48, 40, 49 = AP Nr. 40 zu § 613 a BGB, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 47 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Nur wenn der Betrieb schon vor dem Übergang stillgelegt war, kann er nicht als funktionsfähige Einheit auf einen Erwerber übergehen (BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Verboten sind damit nicht nur Kündigungen des Betriebsveräußerers oder -erwerbers, sondern auch Aufhebungsverträge und Eigenkündigungen der Arbeitnehmer aus Anlaß des Betriebsübergangs, sofern sie vom Betriebsveräußerer oder -erwerber veranlaßt worden sind, um dem gesetzlichen Kündigungsverbot auszuweichen (BAGE 48, 40, 49 = AP Nr. 40 zu § 613 a BGB, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 47 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 101/85

    Betriebsübergang - Gesetzliche Rechtsfolge - Widerspruchsrechtder Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Dies hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 30. Oktober 1986 inzwischen verdeutlicht (BAGE 53, 251 = AP Nr. 55 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Zu den übergehenden Rechten zählt auch die Versorgungsanwartschaft eines Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, statt aller: BAGE 29, 94 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, mit zustimmender Anmerkung von Blomeyer).
  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 123/82

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung wegen Übergang des Betriebes auf Erwerber -

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Zwar vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß ein Arbeitnehmer der von Gesetzes wegen eintretenden Rechtsfolge eines Betriebsübergangs, nämlich dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses, widersprechen kann (BAG Urteile vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 703/75 - AP Nr. 8 zu § 613 a BGB und 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - BAGE 45, 140 = AP Nr. 37 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 703/75

    Ausschlußfristen - Betriebsveräußerung - Widerspruch des Arbeitsnehmers -

    Auszug aus BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87
    Zwar vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß ein Arbeitnehmer der von Gesetzes wegen eintretenden Rechtsfolge eines Betriebsübergangs, nämlich dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses, widersprechen kann (BAG Urteile vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 703/75 - AP Nr. 8 zu § 613 a BGB und 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - BAGE 45, 140 = AP Nr. 37 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auch Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung gehen auf das mit dem Erwerber fortbestehende Arbeitsverhältnis über (BAG 29. November 1988 - 3 AZR 250/87 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 7 = EzA BGB § 613a Nr. 81).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Für den Übergang des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht darauf an, ob der Erwerber die arbeitstechnische Zwecksetzung ändert, eine Betriebsstillegung beabsichtigt oder durchführt (BAG Urteil vom 29. November 1988 - 3 AZR 250/87 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 3 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96

    Kosten eines Rechtsstreits; Eintragung eines Prokuristen ins Handelsregister;

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