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   BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 319/88   

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https://dejure.org/1990,2031
BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 319/88 (https://dejure.org/1990,2031)
BAG, Entscheidung vom 09.01.1990 - 3 AZR 319/88 (https://dejure.org/1990,2031)
BAG, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 3 AZR 319/88 (https://dejure.org/1990,2031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wartezeit bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB §§ 242, 133, 157
    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 526
  • BB 1990, 712
  • DB 1990, 1195
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84

    Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsrente gegen den Träger der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 319/88
    Eine Auslegung der Versorgungsordnung dahin, daß für den Lauf der Wartezeit auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses abgestellt wird, ist entgegen der Auffassung der Revision auch durchaus sachgemäß (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente; Urteil vom 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente).
  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 93/84

    Voraussetzungen und Umfang der betrieblichen Altersvorsorge eines Kassierers und

    Auszug aus BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 319/88
    Eine Auslegung der Versorgungsordnung dahin, daß für den Lauf der Wartezeit auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses abgestellt wird, ist entgegen der Auffassung der Revision auch durchaus sachgemäß (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente; Urteil vom 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Dieses Ergebnis ist hier deshalb unzumutbar, weil das Erfordernis einer vorherigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch bei der Invaliditätsrente bislang von der Rechtsprechung grundsätzlich gebilligt wurde (BAG 9. Januar 1990 - 3 AZR 319/88 - zu 2 c der Gründe; 5. Juni 1984 - 3 AZR 376/82 - zu II der Gründe) .
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    der Sache nach wohl auch BAG 9, 1.1990 - 3 AZR 319/88 - AP § 1 BetrAVG Wartezeit Nr. 23 = EzA § 1 BetrAVG Nr. 54 = NZA 1990, 526 = (Formel vom "Ausscheiden") [2 a. - "Juris"-Rn. 17]: "Nach dem Wortlaut von § 1 Versorgungsordnung erhalten Betriebsangehörige ... beim Ausscheiden infolge Invalidität eine Betriebsrente.

    Danach kommt es nur auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an".S. der Sache nach wohl auch BAG 9, 1.1990 - 3 AZR 319/88 - AP § 1 BetrAVG Wartezeit Nr. 23 = EzA § 1 BetrAVG Nr. 54 = NZA 1990, 526 = (Formel vom "Ausscheiden") [2 a. - "Juris"-Rn. 17]: "Nach dem Wortlaut von § 1 Versorgungsordnung erhalten Betriebsangehörige ... beim Ausscheiden infolge Invalidität eine Betriebsrente.

    100) S. der Sache nach wohl auch BAG 9, 1.1990 - 3 AZR 319/88 - AP § 1 BetrAVG Wartezeit Nr. 23 = EzA § 1 BetrAVG Nr. 54 = NZA 1990, 526 = (Formel vom "Ausscheiden") [2 a. - "Juris"-Rn. 17]: "Nach dem Wortlaut von § 1 Versorgungsordnung erhalten Betriebsangehörige ... beim Ausscheiden infolge Invalidität eine Betriebsrente.

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 174/00

    Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung

    bb) Sieht eine Versorgungsordnung vor, daß der Versorgungsfall der Invalidität nicht schon mit dem die Invalidität auslösenden Ereignis, sondern erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintritt, so kann der Versorgungsberechtigte die Wartezeit auch dann noch zurücklegen, wenn der Sozialversicherungsträger den Zeitpunkt des Versicherungsfalles auf einen Zeitpunkt vor Ablauf der Wartezeit festgelegt hat (BAG 9. Januar 1990 - 3 AZR 319/88 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 54, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03

    Betriebliche Altersversorgung, hier: Ende des Arbeitsverhältnisses bei

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Betriebsrente nicht gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente einsetzen muss (10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 26, zu II 2 b der Gründe; 9. Januar 1990 - 3 AZR 319/88 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 54).
  • LAG Köln, 19.09.2006 - 9 Sa 441/06

    Betriebsrente; Wartezeit

    In solchen Fällen kann der Versorgungsberechtigte die Wartezeit auch dann noch zurücklegen, wenn der Sozialversicherungsträger den Zeitpunkt des Versicherungsfalles auf einen Zeitpunkt vor Ablauf der Wartezeit festgelegt hat (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 9. Januar 1990 - 3 AZR 319/88 - und vom 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 -).
  • LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

    Ansonsten ist er in der Zweckbestimmung frei (BAG vom 06.06.1989, 3 AZR 401/87, EzA § 1 BetrAVG Nr. 53; vom 09.01.1990, 3 AZR 319/88, EzA § 1 BetrAVG Nr. 54; vom 17.02.1998, 3 AZR 783/96, EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 14).
  • LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

    Ansonsten ist er in der Zweckbestimmung frei (BAG vom 06.06.1989, 3 AZR 401/87, EzA § 1 BetrAVG Nr. 53; vom 09.01.1990, 3 AZR 319/88, EzA § 1 BetrAVG Nr. 54; vom 17.02.1998, 3 AZR 783/96, EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 14).
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