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   BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11   

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https://dejure.org/2012,15438
BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11 (https://dejure.org/2012,15438)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2012 - 3 B 88.11 (https://dejure.org/2012,15438)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 3 B 88.11 (https://dejure.org/2012,15438)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152 Abs 1 VwGO, § 173 VwGO, § 557 Abs 2 ZPO, § 25 Abs 7 AMG 1976, § 86 Abs 1 VwGO
    Nachzulassung eines homöopathischen Arzneimittels; Dosierungsauflage; Risiko von Nebenwirkungen; Empfehlung der Kommission D; Einwand der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Eingreifen des Versagungsgrundes eines ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses i.S.d. § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AMG bei fehlendem Nachweis präparatespezifischer Risiken

  • rewis.io

    Nachzulassung eines homöopathischen Arzneimittels; Dosierungsauflage; Risiko von Nebenwirkungen; Empfehlung der Kommission D; Einwand der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingreifen des Versagungsgrundes eines ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses i.S.d. § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AMG bei fehlendem Nachweis präparatespezifischer Risiken

  • datenbank.nwb.de

    Nachzulassung eines homöopathischen Arzneimittels; Dosierungsauflage; Risiko von Nebenwirkungen; Empfehlung der Kommission D; Einwand der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 10.09

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Auflage; Anfechtung; Dosierung;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11
    Der Senat hat bereits in dem Urteil, mit dem der Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen wurde, dargelegt, dass ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis einer höheren Dosierung auch dann anzunehmen ist, wenn gemäß den Erfahrungen und dem Selbstverständnis der Homöopathie eine Reduzierung der Dosierung die Gefahr eines Auftretens der besagten Nebenwirkungen generell mindere (Urteil vom 19. November 2009 - BVerwG 3 C 10.09 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 55, insb. Rn. 35).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 23.07

    Verlängerung der fiktiven Zulassung, Nachzulassung, homöopathisches Arzneimittel,

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11
    Ihren Empfehlungen kommt die Qualität antizipierter Sachverständigengutachten zu (Beschluss vom 8. Januar 2007 - BVerwG 3 B 16.06 - PharmaRecht 2007, 159; Urteil vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 3 C 23.07 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 53 Rn. 16).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11
    Ein Verfahrensmangel liegt nur dann vor, wenn sich die Einholung eines weiteren Gutachtens wegen fehlender Eignung der vorliegenden Gutachten hätte aufdrängen müssen, weil es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (vgl. nur Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11
    Allerdings ist eine im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung erhobene Verfahrensrüge insoweit zulässig, als sie sich nicht unmittelbar gegen die Vorentscheidung wendet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend dem angefochtenen Urteil selbst anhaftet (Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 84.70 - BVerwGE 39, 319 ; Pietzner/Buchheister in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 132 Rn. 100; Czybulka in: NKVwGO, 3. Aufl. 2010, § 132 Rn. 118).
  • BVerwG, 08.01.2007 - 3 B 16.06

    Antrag auf Verlängerung der Zulassung des homöopathischen Arzneimittels

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11
    Ihren Empfehlungen kommt die Qualität antizipierter Sachverständigengutachten zu (Beschluss vom 8. Januar 2007 - BVerwG 3 B 16.06 - PharmaRecht 2007, 159; Urteil vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 3 C 23.07 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 53 Rn. 16).
  • BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10

    Revisibilität von wissenschaftlichen Erfahrungssätzen; Zweifel an der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11
    Wird eine Empfehlung der Kommission D von dem Zulassungsantragsteller in Zweifel gezogen, so kann allein dies nicht den Einwand der Befangenheit gegen ihre Heranziehung zur weiteren Sachverhaltsklärung begründen; es liegt vielmehr nahe, in diesem Fall die Kommission als das vom Gesetzgeber vorgesehene und mit besonderem Sachverstand ausgestattete Gremium um eine erneute Befassung und gegebenenfalls um eine Korrektur, Ergänzung oder Nachholung der Begründung zu bitten (s. auch - zur Begutachtung durch Bedienstete einer Fachbehörde - Beschluss vom 7. Februar 2011 - BVerwG 4 B 48.10 - NuR 2012, 188 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 2 B 128.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11
    Die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Sachverständigen kann nach § 152 Abs. 1 VwGO nicht mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (vgl. Beschlüsse vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - Buchholz 303 § 548 ZPO Nr. 4 und vom 22. Juli 2010 - BVerwG 2 B 128.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 378).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 5 B 13.88

    Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11
    Die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Sachverständigen kann nach § 152 Abs. 1 VwGO nicht mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (vgl. Beschlüsse vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - Buchholz 303 § 548 ZPO Nr. 4 und vom 22. Juli 2010 - BVerwG 2 B 128.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 378).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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