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   OVG Sachsen, 11.04.2002 - 3 BS 162/01   

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OVG Sachsen, 11.04.2002 - 3 BS 162/01 (https://dejure.org/2002,16562)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2002 - 3 BS 162/01 (https://dejure.org/2002,16562)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2002 - 3 BS 162/01 (https://dejure.org/2002,16562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, § 123, § 154 Abs. 1; AuslG § 48 Abs. 3, § 50, § 72 Abs. 2 S. 1, § 69 Abs. 3; AsylVfG § 55

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug einer Ausweisung und einer Abschiebungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2002 - 3 BS 162/01
    Wegen dieses Zusammenhangs teilt die Abschiebungsandrohung das rechtliche Schicksal der Ausweisung (sh. dazu: BVerwG, Urt. v.19.5.1981, BVerwGE 62, 215 [223 f]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Deshalb kommt in diesen Fällen nur ein - bei Zweifeln über das Bestehen einer Fiktionswirkung gegebenenfalls hilfsweise zu stellender - Eilantrag nach § 123 VwGO in Betracht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.04.2004 - 18 B 471/04 - NWVBl 2004, 391; Sächs. OVG, Beschl. v. 11.04.2002 - 3 Bs 162/01 - SächsVBl 2002, 249; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 64, 95; Hailbronner, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    Zwar führt diese Auffassung zu dem Ergebnis, dass die Beseitigung dieser Sperrwirkung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig nicht erreichbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.7.2006 - 18 B 1324/06 -, juris m.N.; Thüringisches OVG, Beschluss vom 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98 -, DÖV 1999, 614; OVG Berlin, Beschluss vom 13.5.2002 - 8 S 16.02 -, AuAS 2002, 138; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.3.2001 - 11 S 2111/00 -, VBlBW 2001, 327; Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.4.2002 - 3 BS 162/01 -, SächsVBl 2002, 249; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 84 Rn 21 und Hailbronner, AuslR, § 84 AufenthG Rn 26 und 27); von dieser aus der bloßen Wirksamkeit der Ausweisung abgeleiteten Rechtsfolge wurden von der Rechtsprechung jedoch schon immer Ausnahmen zugelassen (anders wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.4.2005 - 18 B 443/05 -, juris und a.a.O.).

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung z.B. auch im Fall einer nachträglichen zeitlichen Beschränkung des Aufenthaltstitels ohne Anordnung des Sofortvollzugs bei vorher rechtmäßigem Aufenthalt des Ausländers in Deutschland (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 8.6.2004, a.a.O) und dann, wenn die Ausweisung zwar sofort vollziehbar war, das Gericht aber wegen rechtlicher Bedenken die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs angeordnet hat (siehe Sächsisches OVG, Beschluss vom 2.6.1995 - 3 S 390/94 -, InfAuslR 1997, 69 und Beschluss vom 11.4.2002 - 3 Bs 162/01 -, SächsVBl 2002, 249).

  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 3 BS 136/02
    Die mit Beschluss vom 11.4.2002 - 3 BS 162/01 - zugelassene und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Sofortvollzug der Ausweisung sowie der Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 23.12.1999 und im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 24.11.2000 ist begründet.

    Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Kosten des Zulassungsverfahrens, soweit in diesem Verfahren der Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Beschwerde durch Beschluss des Senats vom 11.4.2002 - 3 BS 162/01 - abgelehnt wurde, dem Antragsteller nach § 154 Abs. 2 VwGO auferlegt wurden.

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 ME 204/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung im

    Dies sind nur Fälle der Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen eingetretener Sperrwirkung einer gleichzeitigen Ausweisung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2007, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 20.6.2005 - 1 B 128/05 u.a. -, NVwZ-RR 2006, 643 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 8.6.2004 - 12 TG 1525/04 -, juris Rn. 6) oder Abschiebung während des laufenden Rechtsmittelverfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8.02 -, BVerwGE 116, 378, 384), der gerichtlichen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine sofort vollziehbare Ausweisungsverfügung und eine damit verbundene Abschiebungsandrohung (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.4.2002 - 3 Bs 162/01 -, juris Rn. 3) und der im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes verfolgten Vollzugsfolgenbeseitigung, wenn die mit der Abschiebung vollstreckte Ordnungsverfügung, mit der die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet wurde, offensichtlich rechtswidrig war (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.3.2007 - 18 B 2533/06 -, juris Rn. 18 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2007, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Ein Rechtsschutzinteresse wird ferner dann angenommen, wenn mit der Ausweisung eine Abschiebungsandrohung verbunden ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.04.2002 - 3 BS 162/01 -, SächsVBl 2002.249).
  • OVG Sachsen, 20.07.2017 - 3 B 118/17

    Einstweilige Anordnung, statthafte Antragsart, ununterbrochener Aufenthalt

    Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO kann jedoch nur gewährt werden, wenn durch die Antragstellung die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG vermittelt wird (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. März 2008 - 3 BS 278/07 -, juris; zu § 69 Abs. 2 AuslG: Beschl. v. 11. April 2002 - 3 BS 162/01 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 11. Dezember 2001 - 3 BS 159/01 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 27.09.2012 - 5 A 189/12

    Bestimmung der Kostenverteilung und Streitwert nach übereinstimmender

    4 Dabei ist zu berücksichtigen, dass für das Zulassungsverfahren gesonderte Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren anfallen, soweit der Zulassungsantrag abgelehnt wurde, während die Kosten des Zulassungsverfahrens im Umfang der Berufungszulassung Teil der Kosten des Berufungsverfahrens werden (vgl. Nr. 5120/5121 des Kostenverzeichnisses in Anlage 1 zum GKG und § 16 Nr. 11 RVG i. V. m. Vorbem. 3.2 Abs. 1 und Nr. 3200 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zum RVG; dazu Hartmann, KostG, 41. Aufl. 2011, § 16 RVG Rn. 29; SächsOVG, Beschl. v. 11. April 2002 - 3 BS 162/01 -, juris Rn. 10/11 = SächsVBl 2002, 249 f.).
  • VG Stuttgart, 20.01.2004 - 11 K 4317/03

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen

    So liegt es dann nicht, wenn Behörden (u.a. das Landratsamt Heidenheim) oder Gerichte (u.a. SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2002, SächsVBl 2002, 249) der sofortigen Vollziehbarkeit einer Ausweisung bzw. der aufschiebenden Wirkung eine weitere Bedeutung beimessen und insbesondere - namentlich aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - das Einreise- und Aufenthaltsverbot von der Vollziehbarkeit abhängig gemacht wird oder bei unhaltbaren Ausweisungen die aufschiebende Wirkung den Betroffenen Vorteile für Ermessensentscheidungen über die Betretenserlaubnis nach § 9 Abs. 3 AuslG und in Strafverfahren wegen Verstößen gegen § 8 Abs. 2 S. 1 AuslG (§ 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AuslG) bringen kann (vgl. OVG Hamburg a.a.O.).
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