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   BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81   

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BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81 (https://dejure.org/1984,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1984 - 3 C 68.81 (https://dejure.org/1984,2820)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1984 - 3 C 68.81 (https://dejure.org/1984,2820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge fehlender Prozessfähigkeit - Störungen der Geistestätigkeit - Prüfungspflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81
    Andernfalls obliegt es der Partei, die sich auf ihr Fehlen beruft, zunächst die Tatsachen darzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben; die bloße Behauptung fehlender Prozeßfähigkeit genügt nicht (vgl. BGHZ 18, 184 ; BGH, NJW 83, 996; Urteil vom 8. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 271.60 -).
  • BVerwG, 08.12.1962 - III C 271.60

    Streit um die Gewährung von Kriegsschadenrente in Form der Unterhaltshilfe nach

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81
    Andernfalls obliegt es der Partei, die sich auf ihr Fehlen beruft, zunächst die Tatsachen darzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben; die bloße Behauptung fehlender Prozeßfähigkeit genügt nicht (vgl. BGHZ 18, 184 ; BGH, NJW 83, 996; Urteil vom 8. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 271.60 -).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81
    Andernfalls obliegt es der Partei, die sich auf ihr Fehlen beruft, zunächst die Tatsachen darzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben; die bloße Behauptung fehlender Prozeßfähigkeit genügt nicht (vgl. BGHZ 18, 184 ; BGH, NJW 83, 996; Urteil vom 8. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 271.60 -).
  • BVerwG, 22.11.1973 - VIII ER 400.73
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81
    Ob entgegen dem Wortlaut des Gesetzes die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses (§ 83 Abs. 2 VwGO) in bestimmten Fällen entfallen kann (vgl. hierzu Beschluß vom 22. November 1973 - BVerwG 8 ER 400.73 - m.w.N.; vgl. auch Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl., § 83 Anm. III 1), kann offenbleiben.
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer;

    Dabei ist davon auszugehen, dass Störungen der Geistestätigkeit nach der Lebenserfahrung Ausnahmeerscheinungen sind (BVerwG, Urteil vom 29. März 1984 - 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47 S. 23; BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - WM 1984, 1063 m.w.N.).

    Deshalb muss von demjenigen, der sich auf Geschäftsunfähigkeit beruft, die Darlegung von Tatsachen erwartet werden, aus denen sich ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Behauptung der Geschäftsunfähigkeit richtig sein könnte (BVerwG, Urteil vom 29. März 1984 - 3 C 68.81 - a.a.O. S. 23; BGH, Urteil vom 4. Februar 1969 - VI ZR 215/67 - NJW 1969, 1574 und BSG, Beschluss vom 15. November 2000 - B 13 RJ 53/00 B - juris Rn. 7 ff. - alle für den Fall der gerichtlich von Amts wegen zu ermittelnden Prozessunfähigkeit).

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R

    Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von

    Nach § 71 Abs. 6 SGG iVm § 56 Abs. 1 ZPO ist die Frage der Prozeßfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz (und insoweit auch für das zurückliegende Verfahren), von Amts wegen zu prüfen (BSG Urteil vom 31. Oktober 1973 - 5 RKn 68/73 - ; BVerwG Urteil vom 29. März 1984 - 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47; BGH Urteil vom 22. Dezember 1982 - V ZR 89/80 - BGHZ 86, 184, 188).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

    Zu einer solchen Prüfung ist das Tatsachengericht nur verpflichtet, wenn sich aus irgendeinem Grund vernünftige Zweifel ergeben, eine Partei könne ausnahmsweise wegen krankhafter Störungen der Geistestätigkeit nicht prozeßfähig sein (vgl. Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47; Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58 = DVBl. 1986, 146).
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Eine dahingehende besondere Prüfungspflicht des Gerichts von Amts wegen besteht angesichts des Ausnahmecharakters von die Geschäfts- und Prozeßfähigkeit beeinträchtigenden Störungen der Geistestätigkeit i.S. der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 2 BGB nämlich nur, wenn sich aus irgendeinem Grund insoweit vernünftige Zweifel ergeben (BVerwG, 26.08.1982 -- 3 B 79.81 --, Buchholz 310 Nr. 3 zu § 138 Ziff. 4 VwGO; 29.03.1984 -- 3 C 68.81 --, Buchholz 310 Nr. 47 zu § 133 VwGO).

    Zwar muß die Prozeßfähigkeit in jeder Lage des Verfahrens geprüft werden (BVerwG, 26.08.1982 -- 3 B 79.81 --, Buchholz 310 Nr. 3 zu § 138 Ziff. VwGO; 29.03.1984 -- 3 C 68.81 --, Buchholz 310 Nr. 47 zu § 133 VwGO) und mithin jedenfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch gegeben sein (vgl. Kopp, a.a.O., Vorb § 40, Rdnr. 11).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

    Trotz der Verpflichtung, die Prozeßfähigkeit von Amts wegen zu prüfen, besteht im Hinblick hierauf eine besondere Prüfungspflicht des Gerichts nur, wenn sich aus irgendeinem Grund vernünftige Zweifel an der Prozeßfähigkeit einer Partei ergeben (vgl. Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - ; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - ).
  • BVerwG, 17.09.1997 - 1 B 152.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Prozessunfähigkeit wegen einer

    Andernfalls obliegt es der Partei, die sich auf ihr Fehlen beruft, zunächst die Tatsachen darzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben; die bloße Behauptung fehlender Prozeßfähigkeit genügt nicht (Beschluß vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47 m.w.N.; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 3; vgl. auch Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58).
  • VG Bremen, 30.05.2013 - 5 V 73/13

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Verfolgungswahns

    Da die Geschäfts- und Prozessfähigkeit beeinträchtigende Störungen der Geistestätigkeit nach der allgemeinen Lebenserfahrung Ausnahmeerscheinungen sind, besteht ein Anlass zur Prüfung nur dann, wenn sich aus irgendeinem Grund vernünftige Zweifel an der Prozessfähigkeit der Partei ergeben (BVerwG, U. v. 29.03.1984 - 3 C 68/81, Rn. 17 ff., juris).
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