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   OVG Thüringen, 08.06.2006 - 3 EO 497/06   

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https://dejure.org/2006,19232
OVG Thüringen, 08.06.2006 - 3 EO 497/06 (https://dejure.org/2006,19232)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08.06.2006 - 3 EO 497/06 (https://dejure.org/2006,19232)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 3 EO 497/06 (https://dejure.org/2006,19232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der Versammlung unter dem Motto "Fest der Völker - für ein Europa der Vaterländer" auf dem Seidelparkplatz in Jena; Voraussetzung für ein Einschreiten gegen eine Versammlung; Verbot von Gegendemonstrationen; Rechtfertigung des Einschreitens gegenüber dem ...

  • Judicialis

    VwGO § 80; ; VwGO § 80a; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; ; VersG § 15

Kurzfassungen/Presse (2)

  • thueringen.de (Pressemitteilung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußball-WM: NPD-Veranstaltung in Jena bleibt verboten - Wegen der Fußball-WM 2006 stehen zu wenig Polizeikräfte zur Verfügung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.06.2006 - 3 EO 497/06
    Primär ist es dann Aufgabe der Polizei, Maßnahmen gegen die Störer zu richten, um die Versammlung doch noch zu ermöglichen (vgl. zusammenfassend: BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 1 BvQ 14/06 - m. w. N., n. v.).
  • OVG Thüringen, 09.08.1996 - 2 EO 669/96

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlungs- und Demonstrationsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.06.2006 - 3 EO 497/06
    Erreichbare Mittel, den angemessenen Schutz der Veranstaltung sicherzustellen, stehen nach den konkret belegten - erfolglosen - Versuchen, in angemessenem Umfang auch Polizeikräfte aus anderen Bundesländern mit einsetzen zu können, nicht zur Verfügung (vgl. schon ThürOVG, Beschluss vom 9. August 1996 - 2 EO 669/96 - DVBl 1996, 1446 = NVwZ-RR 1997, 287 = ThürVBl 1997, 34 = ThürVGRspr 1997, 13).
  • OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration; ernstliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.06.2006 - 3 EO 497/06
    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde ergeben sich, ob die Anforderungen des Darlegungsgebots gemäß § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO - auch angesichts der Eilbedürftigkeit der Sache - noch erfüllt sind (vgl. nur Senatsbeschluss vom 20. Mai 2000 - 3 ZEO 435/00 - ThürVBl. 2000, 256 = ThürVGRspr 2000, 95 zu § 146 Abs. 5 S. 3 VwGO a. F.).
  • OVG Thüringen, 09.06.2005 - 3 EO 709/05

    NPD-Veranstaltung in Jena mit Auflagen zugelassen

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.06.2006 - 3 EO 497/06
    Zu diesem früheren Demonstrationsverbot hat der Senat im Eilverfahren durch Beschluss vom 9. Juni 2005 - 3 EO 709/05 - den Sofortvollzug unter Auflagen im Hinblick auf Zweifel, ob wegen der Musikdarbietungen und des zeitlichen Umfangs von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr die Veranstaltung insgesamt unter den Schutz des Versammlungsrechts fällt, aufgehoben, wie angemerkt sei.
  • VG Gera, 06.06.2006 - 1 E 429/06

    Zulässigkeit der Durchführung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.06.2006 - 3 EO 497/06
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 6. Juni 2006 - 1 E 429/06 Ge - wird zurückgewiesen.
  • VG Gera, 17.07.2006 - 1 K 576/05

    Versammlungsrecht; versammlungsrechtliche Auflage; Ortsverlegung; polizeilicher

    Das Gericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der staatliche Schutzauftrag zu Gunsten der Versammlungsfreiheit nicht nur dann verletzt wird, wenn Spitzenbeamte und Mandatsträger der Beklagten öffentlich zur Verhinderung der Versammlung einer (nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten) politischen Partei aufrufen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 3 EO 497/06 - vgl. auch Hoffmann-Riem, "Demonstrationsfreiheit auch für Rechtsextremisten?", in: NJW 2004, S. 2777 [2780]), sondern erst recht, wenn sie - wie im vorliegenden Falle - aktiv und führend an solchen Blockaden teilnehmen.
  • VG Gera, 16.08.2007 - 1 E 666/07

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Demonstrationsfreiheit; Versammlungsverbot;

    Sollten diese Ausführungen vom Oberbürgermeister tatsächlich so getätigt worden sein, worauf es speziell im vorliegenden Fall mit Blick auf die obigen Ausführungen des Gerichts nicht mehr ankommt, so scheint die Antragsgegnerin dem Gericht erneut (vgl. z.B. ThürOVG Beschluss vom 8. Juni 2006 - 3 EO 497/06 - Beschluss vom 17. August 2006 - 3 EO 746/06) nicht einmal mehr den Anschein einer neutralen und unvoreingenommenen Prüfung der Zulässigkeit der angemeldeten Versammlung vermitteln zu wollen.
  • OVG Thüringen, 17.08.2006 - 3 EO 746/06
    In diesem Zusammenhang ist zugleich auch - noch einmal (vgl. bereits den ebenfalls die Antragsgegnerin betreffenden, erst kürzlich ergangenen Beschluss des Senats vom 8. Juni 2006 - 3 EO 497/06 - ) - darauf hinzuweisen, dass der staatliche Schutzauftrag zu Gunsten der Versammlungsfreiheit verletzt wird, wenn "Oberbürgermeister oder Stadträte ... dazu aufrufen, mit Gegendemonstrationen oder auf andere Weise möglichst viele staatliche Plätze zu besetzen, um der rechtsextremistischen Ausgangsdemonstration keinen Raum zu lassen" (so der für das Versammlungsrecht zuständige Berichterstatter des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hoffmann-Riem, in NJW 2004, 277, 2780).
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