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   FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03   

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https://dejure.org/2006,20541
FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03 (https://dejure.org/2006,20541)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.10.2006 - 3 K 3693/03 (https://dejure.org/2006,20541)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 3 K 3693/03 (https://dejure.org/2006,20541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 152 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 65 FGO, § 40 Abs 2 FGO, § 133 BGB
    Umdeutung einer von der GbR statt dem Gesellschafter eingelegten Klage gegen die Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe der Feststellungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Verspätungszuschlags gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); GbR als klagende Person gegen einen Verspätungszuschlag im Rahmen der gesonderten Feststellung des Gewinns

  • Judicialis

    AO 1977 § 118; ; FGO § 65 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 118; FGO § 65 Abs. 1 Satz 1
    BGB -Gesellschaft; Verspätungszuschlag; Einheitliche Feststellung; Gesonderte Feststellung; Auslegung; Klagebefugnis; Empfangsbevollmächtigung; Adressat - Verspätungszuschlag gegenüber dem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Auslegung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verspätungszuschlag gegenüber dem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Auslegung der Parteibezeichnung und fehlende Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.07.1994 - VII B 102/94

    Klagebefugnis einer Person die nicht Adressat eines Ausfuhrerstattungsbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03
    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass ein Verwaltungsakt nur von demjenigen mit der Klage angefochten werden kann, der durch den Verwaltungsakt unmittelbar in seiner Rechtsstellung betroffen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27.07.1983 II R 21/83, BStBl II 1983, 645, sowie BFH-Beschluss vom 12.07.1994 VII B 102/94, BFH/NV 1995, 229).
  • BFH, 08.01.1991 - VII R 61/88

    Auslegung der in der Klageschrift notwendigen Bezeichnung des Klägers

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03
    Zu den hiernach maßgebenden Umständen gehören insbesondere auch die Angaben, die der betreffende Beteiligte in tatsächlicher Hinsicht während des weiteren Verfahrens gemacht hat (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteil vom 08.01.1991 VII R 61/88, BFH/NV 1991, 795; Beschluss vom 08.11.2005 VIII B 3/96, BFH/NV 2006, 570; jew. m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1983 - II R 21/83

    Kirchensteuerschuld - Eheleute

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03
    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass ein Verwaltungsakt nur von demjenigen mit der Klage angefochten werden kann, der durch den Verwaltungsakt unmittelbar in seiner Rechtsstellung betroffen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27.07.1983 II R 21/83, BStBl II 1983, 645, sowie BFH-Beschluss vom 12.07.1994 VII B 102/94, BFH/NV 1995, 229).
  • BFH, 18.04.1991 - IV R 127/89

    GmbH & Co. KG - Gewinnfeststellungserklärung - Verspätete Abgabe -

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03
    Wer zur Abgabe von Erklärungen verpflichtet ist, bestimmt sich nach den Steuergesetzen (vgl. BFH-Urteil vom 18.04.1991 IV R 127/89, BStBl II 1991, 675).
  • BFH, 23.08.1994 - VII R 143/92

    1. Ein Konkursverwalter ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03
    Die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe trifft hiernach nur den Beteiligten, nicht die Gesellschaft als solche (vgl. BFH-Urteil vom 23.08.1994 VII R 143/92, BStBl II 1995, 194).
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03
    Ihr Inhalt kann nicht durch spätere Behördenerklärungen geändert werden (vgl. BFH-Urteil vom 18.02.1997 VII R 96/95, BStBl II 1997, 339; Söhn in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 118 AO Rdnr. 391 ff. m.w.N.).
  • BFH, 08.11.2005 - VIII B 3/96

    Beteiligtenbezeichnung; Vollbeendigung einer Personengesellschaft;

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03
    Zu den hiernach maßgebenden Umständen gehören insbesondere auch die Angaben, die der betreffende Beteiligte in tatsächlicher Hinsicht während des weiteren Verfahrens gemacht hat (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteil vom 08.01.1991 VII R 61/88, BFH/NV 1991, 795; Beschluss vom 08.11.2005 VIII B 3/96, BFH/NV 2006, 570; jew. m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2006 - II R 35/06

    Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2006 - 3 K 3693/03
    Bei diesen Personen kann davon ausgegangen werden, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen im Klaren sind (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteil vom 26.04.2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800 m.w.N.).
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