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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13   

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https://dejure.org/2013,38833
OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13 (https://dejure.org/2013,38833)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.11.2013 - 3 M 244/13 (https://dejure.org/2013,38833)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. November 2013 - 3 M 244/13 (https://dejure.org/2013,38833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Vollständige Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bei ausreichenden Nebenbestimmungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnismäßigkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in Bezug auf Nebenbestimmungen; Nachweis der Erlaubnisfähigkeit und Erlaubnisantrags als Voraussetzung für den Erlass von Nebenbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in Bezug auf Nebenbestimmungen; Nachweis der Erlaubnisfähigkeit und Erlaubnisantrags als Voraussetzung für den Erlass von Nebenbestimmungen

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, da der streitgegenständliche Bescheid als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren ist und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen - wie hier - keinen abweichenden Zeitpunkt bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 C 39.12 -, veröffentlicht unter www.bverwg.de, Rdnr. 30).

    Er diente nicht allein dem Schutz des Monopols, sondern auch unabhängig davon den verfassungs- wie unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013, a. a. O., Rdnr. 50 m. w. N.).

    Für die rechtliche Beurteilung einer Untersagungsverfügung kommt es daher auch weiterhin auf die Verhältnismäßigkeit des mit ihr durchgesetzten Erlaubnisvorbehalts sowie des Verbots selbst und damit auch auf Fragen der materiellen Erlaubnisfähigkeit des untersagten Verhaltens an (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013, a. a. O., Rdnr. 50 m. w. N.; im Ansatz auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.09.2013 - 6 A 10448/13 -, juris Rdnr. 31 f.), wobei allerdings die Anforderungen an die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten in § 19 i. V. m. §§ 5 bis 8 GlüStV zum Teil neu geregelt worden sind.

    Verbleibende Unklarheiten oder Zweifel an der Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen rechtfertigen dagegen ein Einschreiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013, a. a. O., Rdnr. 52).

    Solange nicht offensichtlich ist, dass die materielle Legalität vorliegt oder jedenfalls allein mit Nebenbestimmungen gesichert werden kann, bleibt die Untersagung zur Gefahrenabwehr erforderlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013, a. a. O., Rdnr. 79).

    In der Zwischenzeit ist er lediglich verpflichtet, Erlaubnisanträge privater Anbieter nach unionsrechtskonformen Maßstäben zu prüfen und zu bescheiden (BVerwG, Urt. v. 20.06.2013, a. a. O., Rdnr. 53 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 24.01.2013 - C-186/11 und C-209/11 - "Stanleybet" Rdnr. 39 f.).

  • EuGH, 12.09.2013 - C-660/11

    Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13
    Es ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass ein Konzessionssystem sowie ein paralleler Erlaubnisvorbehalt ein wirksamer Mechanismus sein kann, um die im Glücksspielsektor tätigen Wirtschaftsteilnehmer mit dem Ziel zu kontrollieren, der Ausnutzung dieser Tätigkeiten zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorzubeugen (vgl. EuGH, Urt. v. 12.09.2013 - C 660/11 und 8/12 -, "Biasci" Rdnr. 24 m. w. N.).

    Im Weiteren ist jeder Mitgliedstaat berechtigt, die Möglichkeit, den Verbrauchern in seinem Hoheitsgebiet Glücksspiele anzubieten, für alle daran interessierten Veranstalter vom Besitz einer von seinen zuständigen Behörden erteilten Erlaubnis abhängig zu machen, ohne dass der Umstand, dass ein bestimmter Veranstalter (hier: Tipico Co. Ltd mit Sitz in Malta) bereits über eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis verfügt, dem entgegenstehen kann (vgl. EuGH, Urt. v. 12.09.2013, a. a. O., Rdnr. 40).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13
    Insbesondere nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 (8 C 14.12. u. a.) sind aber vermehrt Ordnungsverfügungen ergangen (Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage vom 03.07.2013, Bayerischer Landtag Drs. 16/16947; "Polizei stürmt Sportwettenbüro", Kölner Stadtanzeiger v. 18.09.2013, "Polizei-Razzia gegen illegales Glücksspiel in Berlin", rbb online v. 22.10.2013).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-72/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der gegen den Betroffenen keine strafrechtlichen Sanktionen wegen des Fehlens einer unionsrechtswidrig vorenthaltenen oder verweigerten Erlaubnis verhängt werden dürfen (EuGH, Urt. v. 16.02.2012 - C-72/10 und C-77/10 - "Costa und Cifone" Rdnr. 83), schließt eine ordnungsrechtliche präventive Untersagung bis zur Klärung der Erlaubnisfähigkeit ebenfalls nicht aus.
  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vorgenannten Urteil vom 20. Juni 2013 klargestellt, dass die Formulierung in den Urteilen vom 11. Juli 2011 (8 C 11.10 und 8 C 12.10, juris), der Erlaubnisvorbehalt rechtfertige eine vollständige Untersagung nur bei Fehlen der Erlaubnisfähigkeit, nicht als Verschärfung der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit präventiver Untersagungen zu verstehen ist.
  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13
    In der Zwischenzeit ist er lediglich verpflichtet, Erlaubnisanträge privater Anbieter nach unionsrechtskonformen Maßstäben zu prüfen und zu bescheiden (BVerwG, Urt. v. 20.06.2013, a. a. O., Rdnr. 53 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 24.01.2013 - C-186/11 und C-209/11 - "Stanleybet" Rdnr. 39 f.).
  • OVG Saarland, 06.12.2012 - 3 B 268/12

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; hier: Versagung der Anordnung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13
    Soweit vorübergehend vom Erlass bzw. von der Durchsetzung entsprechender Verfügungen abgesehen worden ist, lässt dies jedoch nicht auf eine generelle Duldung unerlaubter Sportwettenvermittlung schließen, vielmehr geschah dies - soweit ersichtlich - zum einen mit Blick auf den bis zum 30. Juni 2012 geltenden Glücksspielstaatsvertrag bestehende rechtliche Unsicherheiten, zum Teil in Reaktion auf die nicht einheitliche Rechtsprechung der Obergerichte und ausstehende höchstrichterliche Entscheidungen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 06.12.2012 - 3 B 268/12 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13

    Glücksspielrechtliche Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13
    Für die rechtliche Beurteilung einer Untersagungsverfügung kommt es daher auch weiterhin auf die Verhältnismäßigkeit des mit ihr durchgesetzten Erlaubnisvorbehalts sowie des Verbots selbst und damit auch auf Fragen der materiellen Erlaubnisfähigkeit des untersagten Verhaltens an (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013, a. a. O., Rdnr. 50 m. w. N.; im Ansatz auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.09.2013 - 6 A 10448/13 -, juris Rdnr. 31 f.), wobei allerdings die Anforderungen an die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten in § 19 i. V. m. §§ 5 bis 8 GlüStV zum Teil neu geregelt worden sind.
  • VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13

    Zulässigkeit eines verfahrensbegleitenden einstweiligen Rechtsschutzes bzgl.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13
    Dieses Verwaltungsvergabeverfahren wird in mehreren Stufen mit festen Fristen durchgeführt, die Unterlagen der Mitbewerber werden grundsätzlich unter Verschluss gehalten und können - vor Abschluss des Verfahrens - nicht ohne weiteres von den unterlegenen Bewerbern eingesehen werden (vgl. zum Ablauf des Vergabeverfahrens: VG Wiesbaden, Beschl. v. 30.04.2013 - 5 L 90.13 -, juris; dem nachgehend: HessVGH, Beschl. v. 28.06.2013 - 8 B 1220/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 3 L 79/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Nicht jedweder (Publikums-)Verkehr von Kindern und / oder Jugendlichen in unmittelbarer räumlicher Nähe einer Wettvermittlungsstelle vermag Zweifel an der Erlaubnisfähigkeit dieser Spielstätte zu begründen (Fortführung von OVG Magdeburg, Beschluss vom 8. November 2013 - 3 M 244/13 -, juris).(Rn.69).

    Die hiergegen erhobene Beschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des Senats vom 8. November 2013 (- 3 M 244/13 -, juris) zurückgewiesen.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. November 2013 (a. a. O., Rn. 14) mit Blick auf die Gewährleistung eines Jugendschutzes u.a. auf den abweichenden Inhalt der Regelung in § 2 Abs. 4 Nr. 5 (gemeint: § 2 Abs. 4 Nr. 7) des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt (Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt - SpielhG LSA) vom 25. Juni 2012 (GVBl. LSA, 204, 212) hingewiesen.

    Der Senat hat in der zitierten Entscheidung vom 8. November 2013 (a. a. O.) weiter festgestellt, dass anders als das SpielhG LSA weder der GlüStV noch das GlüG LSA die räumliche Nähe von Wettvermittlungsstellen zu Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich ausschließlich oder überwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden, generell ausschließen würden.

    Die Beklagte hat hierzu zwar mit Schriftsätzen vom 3. Februar 2016 sowie vom 12. Juni 2017 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats vom 8. November 2013 (a. a. O.) ausgeführt, dass "zumindest bei den von T. angebotenen Wettarten ?Torschützen-Wetten' und ?Wetten auf das erste Tor' ein Problem zu erkennen" sei.

    Der Kläger hat unstreitig im August 2013 beim zuständigen Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einen Erlaubnisantrag bezüglich der Vermittlung von Sportwetten gemäß § 13 GlüG LSA gestellt und damit zumindest die abstrakte Möglichkeit des Erlasses von Nebenbestimmungen i. S. d. § 36 VwVfG eröffnet (hierzu bereits OVG LSA, Beschluss vom 8. November 2013, a. a. O., Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

    vgl. EuGH, Urteile vom 12. September 2013 - Rs. C-660/11 und 8/12 (Biasci) -, juris, vom 24. Januar 2013 - Rs. C-186/11 - und - C-209/11 -, (Stanleybet u.a.), juris, vom 24. März 1994 - Rs. C-275/92 (Schindler) -, Slg. 1994, I-1039, Rn. 61, vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Slg. 2007, I-1891, Rn. 48, vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01(Gam-belli) -, Slg. 2003, I-13031, Rn. 63, vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 (Liga Portuguesa) -, Rn. 57 ff., vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 (Betfair) -, Rn. 30 ff., vom 8. Juli 2010 - Rs. C-447 u. 448/08 (Sjöberg) -, Rn. 42 f., und vom 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u.a. (Markus Stoß u.a.) -, Rn. 76 ff.; BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris, und vom 20. Juni 2013 - 8 C 17.12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. November 2013 - 3 M 244/13 -, juris.
  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 CS 14.2669

    Es bestehen Zweifel daran, dass ein privater Vermittler von Sportwetten eines

    Welche Wetten im Einzelnen als Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder von Abschnitten von Sportereignissen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 GlüStV) oder als Wetten während eines laufenden Sportereignisses auf das Endergebnis (§ 21 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 GlüStV) erlaubt werden können oder als Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses ausgeschlossen sind (§ 21 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GlüStV), ist in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, bisher nur für wenige Fälle und nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. etwa OVG LSA, B.v. 8.11.2013 - 3 M 244/13 - juris Rn. 13: nächster Elfmeter, nächste gelbe Karte [unzulässige Ereigniswetten]; OVG Saarl, B.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 15; erstes Tor, nächstes Tor [unzulässige Ereigniswetten]; VG Stade, B.v. 13.10.2014 - 6 B 1462/14 - juris Rn. 17: Anstoß, erstes oder nächstes Tor, erster oder nächster Torschütze, gelbe Karten, gelbe Karten in der x. bis y. Minute, Einwürfe, Einwürfe in der x. bis y. Minute, Platzverweise [unzulässige Ereigniswetten]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 3027/11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung hinsichtlich des

    vgl. EuGH, Urteile vom 12. September 2013 - Rs. C-660/11 und 8/12 (Biasci) -, juris, vom 24. Januar 2013 - Rs. C-186/11 - und - C-209/11 (Stanleybet u.a.) -, juris, vom 24. März 1994 - Rs. C-275/92 (Schindler) -, Slg. 1994, I-1039, Rn. 61, vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Slg. 2007, I-1891, Rn. 48, vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01(Gambelli) -, Slg. 2003, I-13031, Rn. 63, vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 (Liga Portuguesa) -, Rn. 57 ff., vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 (Betfair) -, Rn. 30 ff., vom 8. Juli 2010 - Rs. C-447 u. 448/08 (Sjöberg) -, Rn. 42 f., und vom 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u.a. (Markus Stoß u.a.) -, Rn. 76 ff.; BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris, und vom 20. Juni 2013 - 8 C 17.12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. November 2013 - 3 M 244/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 351/12

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

    vgl. EuGH, Urteile vom 12. September 2013 - Rs. C-660/11 und 8/12 (Biasci) -, juris, vom 24. Januar 2013 - Rs. C-186/11 - und - C-209/11 -, (Stanleybet u.a.), juris, vom 24. März 1994 - Rs. C-275/92 (Schindler) -, Slg. 1994, I-1039, Rn. 61, vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Slg. 2007, I-1891, Rn. 48, vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01(Gambelli) -, Slg. 2003, I-13031, Rn. 63, vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 (Liga Portuguesa) -, Rn. 57 ff., vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 (Betfair) -, Rn. 30 ff., vom 8. Juli 2010 - Rs. C-447 u. 448/08 (Sjöberg) -, Rn. 42 f., und vom 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u.a. (Markus Stoß u.a.) -, Rn. 76 ff.; BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, juris; BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris, und vom 20. Juni 2013 - 8 C 17.12 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 2014 - 13 A 2018/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. November 2013 - 3 M 244/13 -, juris.
  • OVG Bremen, 24.06.2015 - 2 B 12/15

    Aktualisierung von Ermessenserwägungen bei einer Untersagung der Vermittlung von

    In der Rechtsprechung werden Wetten auf den nächsten Elfmeter, die nächste gelbe Karte (OVG LSA, Beschluss v. 08.11.2013 - 3 M 244/13 - [...]) oder Wetten auf das erste oder nächste Tor (BayVGH, Beschluss vom 06.05.2015 - 10 CS 14.2669 - [...]; OVG SL, Beschluss v. 06.12.2012 - 3 B 268/12 - [...]; VG Stade, Beschluss v. 13.10.2014 - 6 B 1462/14 - [...]) als unzulässige Ereigniswetten angesehen.
  • VG Saarlouis, 05.11.2015 - 6 K 207/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

    Ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. u.a. Beschlüsse vom 15.01.2015, 6 L 1066/14, und vom 13.07.2015, 6 L 581/15, m.w.N.; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 08.06.2015, 1 B 14/15, und vom 19.11.2012, 3 B 274/12, sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2013, 3 M 244/13, ZfWG 2014, 45, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 21.01.2015 - 6 L 1188/14

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

    VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.01.2015 - 6 L 1064/14 - unter Hinweis auf VG des Saarlandes, Urteil vom 21.11.2013 - 6 K 518/12 - und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.11.2012 - 3 B 274/12 - , sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2013 - 3 M 244/13 - ZfWG 2014, 45, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 15.01.2015 - 6 L 1064/14

    Untersagung der Vermittlung unerlaubter Sportwetten

    VG des Saarlandes, Urteil vom 21.11.2013, 6 K 518/12; ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.11.2012, 3 B 274/12, sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2013, 3 M 244/13, ZfWG 2014, 45, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 13.07.2015 - 6 L 581/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

    Beschlüsse der Kammer vom 19.03.2015, 6 L 229/15, vom 21.01.2015, 6 L 1188/14, und vom 27.04.2015, 6 L 208/15, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.11.2012, 3 B 274/12, sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2013, 3 M 244/13, ZfWG 2014, 45, m.w.N.; ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.06.2015, 1 B 14/15.
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