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   VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02   

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https://dejure.org/2003,5087
VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02 (https://dejure.org/2003,5087)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.02.2003 - 3 N 1557/02 (https://dejure.org/2003,5087)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 3 N 1557/02 (https://dejure.org/2003,5087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 VwGO, § 14 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 7 ROG
    Veränderungssperre - Vorranggebiet Windenergie - Regionalplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Rechten durch als Satzung beschlossene Veränderungssperre; Veränderungssperre für 560 ha großes Vorranggebiet Windenergie ; Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB); Entgegenstehen öffentlicher ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Veränderungssperre; Normenkontrollantrag; Negativplanung; Beteiligung der Gemeinde bei Aufstellung des Regionalplans; Bindungswirkung des Regionalplans -

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; BauGB § 14; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; ROG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47; BauGB § 14; BauGB § 35 Abs. 3; ROG § 7
    Bauplanungsrecht - Normenkontrolle; Veränderungssperre; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; Windkraftanlage; Außenbereich; Planvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 482
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02
    Damit sind Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB unter einen "Planvorbehalt" gestellt, der es den Gemeinden ermöglicht, Windkraftanlagen durch Darstellung im Flächennutzungsplan auf bestimmte Standorte zu konzentrieren, nicht aber das gesamte Gemeindegebiet dafür zu sperren (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - soweit bekannt noch nicht veröffentlicht).

    Sollte im Falle einer im Abweichungsverfahren beantragten und auch beschlossenen Reduzierung der Vorrangflächen die Zulässigkeit von Windenergieanlagen erneut zur Debatte stehen, wird die Antragsgegnerin zu beachten haben, dass für die Nutzung der Windenergie substantielle Entfaltungsmöglichkeiten übrig bleiben müssen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02
    Die Veränderungssperre ist aber auch deshalb zur Sicherung der Bauleitplanung erforderlich, weil der Regionalplan Südhessen 2000 bezogen auf das Vorranggebiet Windenergie im Gebiet der Antragsgegnerin keine ausreichenden und erschöpfenden Festsetzungen trifft und deshalb wegen der geringen Aussageschärfe planerische Konkretisierungen vernünftigerweise geboten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329).
  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 N 932/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02
    Eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin durch die Veränderungssperre erscheint daher möglich, auch wenn sie nicht Grundeigentümerin in dem von der Veränderungssperre erfassten Gebiet ist (so auch Thüringisches OVG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 1 N 932/00 - BRS 64 Nr. 53 = ZfBR 2002, 272).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 2 R 270/01
    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02
    Mit dem OVG Magdeburg (Beschluss vom 24. April 2002 - 2 R 270/01 -) sei für eine Veränderungssperre zu fordern, dass neben dem Planaufstellungsbeschluss, der die Plangrenzen des Bebauungsplangebiets festlege, wenigstens eine positive und rechtlich zulässige planerische Festsetzung erkennbar sei.
  • VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08

    Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für drei

    Es kommt nur darauf an, ob der noch nicht beschlossene Bebauungsplan überhaupt auf ein Ziel gerichtet ist, das im konkreten Fall mit Mitteln der Bauleitplanung zulässigerweise erreicht werden kann (HessVGH, Urteil vom 20.02.2003, 3 N 1557/02, ZfBR 2004, 388 ff.).

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass durch Bebauungsplan die Feinsteuerung (z.B. Begrenzung der Anlagenhöhe, Festlegung der Standorte der einzelnen Anlagen) der Errichtung von Windenergieanlagen in Konzentrationszonen erfolgen darf (BVerwG, Beschluss vom 25.11.2003, 4 BN 60/03, BRS 66, Nr. 115; HessVGH, ZfBR 2003, 482 ff.).

  • VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10

    Verhinderungsplanung mittels Veränderungssperre

    Eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin durch die Veränderungssperre erscheint daher möglich, auch wenn sie nicht Grundeigentümerin in dem von der Veränderungssperre erfassten Gebiet ist (so auch Senatsurteil vom 20.02.2003 - 3 N 1557/02 - ZfBR 2003, 482, m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03

    REGIONALPLAN Südhessen 2000 Windenergieanlage

    Unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob dem Regionalplan als Ganzem oder einzelnen Regelungen der Charakter einer Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zukommt (verneint vom Hess. VGH, Urteil vom 16.08.2002 - 4 M 336/02; zweifelnd auch Hess. VGH, Urteil vom 20.02.2003, 3 M 1557/02, ZfBR 2003, 482 anders aber BVerwG, Urteil vom 20.11.2003 - 4 CN 6.03), hat die Regionalversammlung als diejenige Stelle, welche den Regionalplan aufstellt (§ 7 Abs. 1 S. 1 Hessisches Landesplanungsgesetz vom 29.11.1994 (GVBl I S. 707)), in Ziffer 8-20 die in der Karte ausgewiesenen Bereiche für die Windenergienutzung als Vorranggebiete im Sinne des § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG festgelegt.
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