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LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- RA Kotz
Grundstückserwerb in Zwangsversteigerung- Eigentumserwerb an eingebauter Heizungsanlage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung und die eingebaute Heizungsanlage
- rechtspflegerforum.de (Auszüge)
Heizungsanlage eines versteigerten Grundstücks kann Scheinbestandteil sein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86
Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament
Auszug aus LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14
Entscheidend ist, ob nach dem Willen der Parteien die Anlage bei Aufhebung des Vertragsverhältnisses in dem Gebäude verbleiben soll (vgl. BGHZ 104, 298 ff.). - OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06
Erwerb von Eigentumswohnungen in Verbindung mit einem langfristigen …
Auszug aus LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14
Wird die Verbindung zwischen einer Sache und dem Grundstück aufgrund eines befristeten Vertrages hergestellt, so ist zu vermuten, dass dies nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 Abs. 2 BGB geschehen sollte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.4.2007, Az. 9 U 73/06, Juris). - BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau
- OLG Brandenburg, 04.06.2009 - 5 U 102/08
Wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks: Eigentumserwerb an unterirdisch …
Auszug aus LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14
Sie sind dann nicht einmal einfache Bestandteile und unterliegen deshalb, selbst wenn sie dem Grundstückseigentümer gehören, weder dem Hypothekenbeschlag nach § 1120 BGB noch der Zwangsversteigerung nach § 20 Abs. 2 ZVG (OLG Brandenburg, Urteil vom 4.6.2009, Az. 5 U 102/08, Juris). - OLG München, 05.07.2000 - 3 U 6128/99
Übereignung einer Alpenhütte
Auszug aus LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14
Scheinbestandteile werden deshalb nach den §§ 929 ff. BGB übereignet (OLG München, Urteil vom 5.7.2000, Az. 3 U 6128/99, Juris).