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   LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14   

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https://dejure.org/2015,21600
LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14 (https://dejure.org/2015,21600)
LG Gießen, Entscheidung vom 13.03.2015 - 3 O 441/14 (https://dejure.org/2015,21600)
LG Gießen, Entscheidung vom 13. März 2015 - 3 O 441/14 (https://dejure.org/2015,21600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung und die eingebaute Heizungsanlage

  • rechtspflegerforum.de (Auszüge)

    Heizungsanlage eines versteigerten Grundstücks kann Scheinbestandteil sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14
    Entscheidend ist, ob nach dem Willen der Parteien die Anlage bei Aufhebung des Vertragsverhältnisses in dem Gebäude verbleiben soll (vgl. BGHZ 104, 298 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06

    Erwerb von Eigentumswohnungen in Verbindung mit einem langfristigen

    Auszug aus LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14
    Wird die Verbindung zwischen einer Sache und dem Grundstück aufgrund eines befristeten Vertrages hergestellt, so ist zu vermuten, dass dies nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 Abs. 2 BGB geschehen sollte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.4.2007, Az. 9 U 73/06, Juris).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14
    Zwar ist eine Heizungsanlage nach der Installation gemäß § 94 Abs. 2 BGB in der Regel wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes gemäß § 94 Abs. 2 BGB (BGHZ 53, 324 ff.).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2009 - 5 U 102/08

    Wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks: Eigentumserwerb an unterirdisch

    Auszug aus LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14
    Sie sind dann nicht einmal einfache Bestandteile und unterliegen deshalb, selbst wenn sie dem Grundstückseigentümer gehören, weder dem Hypothekenbeschlag nach § 1120 BGB noch der Zwangsversteigerung nach § 20 Abs. 2 ZVG (OLG Brandenburg, Urteil vom 4.6.2009, Az. 5 U 102/08, Juris).
  • OLG München, 05.07.2000 - 3 U 6128/99

    Übereignung einer Alpenhütte

    Auszug aus LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14
    Scheinbestandteile werden deshalb nach den §§ 929 ff. BGB übereignet (OLG München, Urteil vom 5.7.2000, Az. 3 U 6128/99, Juris).
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