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   LG Mainz, 26.07.2019 - 3 Qs 26/19   

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https://dejure.org/2019,24192
LG Mainz, 26.07.2019 - 3 Qs 26/19 (https://dejure.org/2019,24192)
LG Mainz, Entscheidung vom 26.07.2019 - 3 Qs 26/19 (https://dejure.org/2019,24192)
LG Mainz, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 3 Qs 26/19 (https://dejure.org/2019,24192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 464 StPO
    Nebenklage

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Entscheidung über die Kosten der Nebenklage; Notwendige Auslagen des Nebenklägers

  • Burhoff online

    Kostenentscheidung, Kosten des Nebenklägers, Kostentragungspflicht des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei

    Auszug aus LG Mainz, 26.07.2019 - 3 Qs 26/19
    Ein Vergleich zu Fällen, in denen der Kostenausspruch zu Kosten der Nebenklage gänzlich schweigt (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 464 Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; S 472, Rn. 10; vgl. auch LG Koblenz NStZ-RR 2003, 11) verbietet sich, da hier im Unterschied dazu gerade eine Aussage über die Kostentragungspflicht getroffen wurde, die - wie dargestellt - ihrem Sinn und Zweck nach nicht anders gemeint sein kann.
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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 02.05.2019 - 3 Qs 26/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,89760
LG Offenburg, 02.05.2019 - 3 Qs 26/19 (https://dejure.org/2019,89760)
LG Offenburg, Entscheidung vom 02.05.2019 - 3 Qs 26/19 (https://dejure.org/2019,89760)
LG Offenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - 3 Qs 26/19 (https://dejure.org/2019,89760)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 21.07.2022 - 2 BvR 1483/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Der Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 14. Dezember 2018 - 2 Gs 1562/18 - und der Beschluss des Landgerichts Offenburg vom 2. Mai 2019 - 3 Qs 26/19 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts Offenburg vom 2. Mai 2019 - 3 Qs 26/19 - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten an das Landgericht Offenburg zurückverwiesen.

    1. Es ist festzustellen, dass der Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 14. Dezember 2018 - 2 Gs 1562/18 - und der Beschluss des Landgerichts Offenburg vom 2. Mai 2019 - 3 Qs 26/19 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG verletzen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

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