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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 3 S 23.07   

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https://dejure.org/2007,16497
OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 3 S 23.07 (https://dejure.org/2007,16497)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.05.2007 - 3 S 23.07 (https://dejure.org/2007,16497)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 3 S 23.07 (https://dejure.org/2007,16497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer Aufenthaltsgestattung kraft Gesetzes zusammen mit einem Asylgesuch; Bestehen der räumlichen Beschränkung der Aufenthaltsgestattung für die Zeit ab der Stellung des Asylantrages; Fortbestehen der räumlichen Beschränkungen auch nach Erlöschen der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; AsylVfG § 56 Abs. 1; AsylVfG § 12 Abs. 1; AsylVfG § 55 Abs. 1; AsylVfG § 67 Abs. 1 Nr. 2; AsylVfG § 20 Abs. 1; VwGO § 123
    Duldung, örtliche Zuständigkeit, Aufenthaltsgestattung, räumliche Beschränkung, Asylgesuch, Asylantrag, Fortgeltung, Erlöschen, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

  • Judicialis

    AsylVfG § 13 Abs. 1; ; AsylVfG § 14; ; AsylVfG § 20 Abs. 1; ; AsylVfG § 55 Abs. 1; ; AsylVfG § 56 Abs. 1; ; AsylVfG § 56 Abs. 3 S. 1; ; AsylVfG § 67 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 19.09.2006 - 5 B 05.1398

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Erwerb durch Geburt; Achtjähriger rechtmäßiger

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 3 S 23.07
    Dies wird durch die Begründung des Gesetzentwurfs zum AsylVfG 1992 verdeutlicht, in der es heißt: "Während das geltende Recht die Stellung des Asylantrags fordert, setzt die Aufenthaltsgestattung nach Satz 1 bereits mit dem Asylersuchen ... ein" (BT-Drs. 12/2062, S. 36 f. zu § 53 des Gesetzentwurfs, der im Wesentlichen mit der geltenden Fassung des § 55 AsylVfG übereinstimmt; s. a. VGH München, Urteil vom 19. September 2006 - 5 B 05.1398 -, juris, Rdnr. 24).
  • OVG Hamburg, 19.10.2005 - 4 Bs 215/05

    Verfahrensrecht, Asylantrag, Asylgesuch, Ausländerbehörde, räumliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 3 S 23.07
    Vielmehr ist der Aufenthalt des Antragstellers infolge der Anbringung seines Asylgesuchs bei der Zentralen Ausländerbehörde Düsseldorf und der von dieser daraufhin mit der "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" erlassenen Weiterleitungs- und Meldeanordnung auf den Bezirk der für die Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz zuständigen Ausländerbehörde beschränkt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 4 Bs 215/05 -, juris, Rdnr. 10, 12).
  • SG Berlin, 21.01.2009 - S 88 AY 32/08

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung - örtlich zuständiger Leistungsträger -

    Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG bleiben räumliche Beschränkungen nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung in Kraft, bis sie aufgehoben werden oder der abgelehnte und vollziehbar ausreisepflichtige, aber noch nicht ausgereiste Asylbewerber einen Aufenthaltstitel erhalten hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2007 - 3 S 23.07 - Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 25. August 2006 - 8 TG 1617/06.A - Juris).

    Sie bleiben auch dann in Kraft, wenn der Asylsuchende, wie hier M.M. und ihr Sohn, der Weiterleitungsanordnung nicht Folge leistet und aufgrund dessen ein Asylverfahren nicht eingeleitet wird (vgl. Marx, AsylVfG, 7. Auflage 2009, § 56 Rn. 35-37; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2007, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 4 Bs 215/05 - Juris).

  • LG Ulm, 03.09.2008 - 2 Qs 2024/08

    Asylverfahren: Strafbarkeit der wiederholten Zuwiderhandlung gegen die räumliche

    Aus dem eindeutigen Wortlaut des § 56 Abs. 3 AsylVfG i.V.m. der amtlichen Begründung folgt nach Ansicht der Kammer, dass nach der Neuregelung dieselbe räumliche Beschränkung unabhängig von der Aufenthaltsgestattung in Kraft bleibt: sie wird gerade nicht durch eine andere, neue Beschränkung ersetzt (im Ergebnis ebenso: VGH Kassel, Beschl. vom 25.08.2006, Az.: 8 TG 1617/06 - zitiert nach Beck-online; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.05.2007, Az.: 3 S 23.07 - zitiert nach juris).
  • VG Trier, 09.11.2015 - 5 L 3321/15

    Kein einstweiliger Rechtsschutz auf Entgegennahme eines Asylantrages und

    Diese Aufenthaltsgestattung entsteht - wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt - kraft Gesetzes bereits mit einem Asylgesuch nach § 13 Abs. 1 AsylG und ist nicht von der Stellung eines förmlichen Asylantrages nach § 14 AsylG abhängig (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2007 - OVG 3 S 23.07 -, juris).
  • VG Köln, 07.03.2016 - 16 L 471/16
    vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 04.05.2007 - OVG 3 S 23.07 -, juris; VG Köln, Beschluss vom 23.02.2016 - 20 L 210/16.A -.
  • VG Frankfurt/Oder, 01.07.2013 - 5 L 187/13

    Zuweisung

    Denn einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zwar zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet von Gesetzes wegen gestattet, § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Mai 2007 - OVG 3 S 23.07 -, juris).
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