Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007

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   VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05   

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VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05 (https://dejure.org/2007,2503)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2007 - 3 S 2582/05 (https://dejure.org/2007,2503)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 3 S 2582/05 (https://dejure.org/2007,2503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Abwägungserheblichkeit und Schutzwürdigkeit privater Interessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines "Umplanungsverbots" für eine Gemeinde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag; Abwägungserheblichkeit eines privaten Interesses an der Abwehr eines Bebauungsplans; Verkaufsflächenerhöhung für Nahrungsmittel und Genussmittel; Antragsbefugnis für ein ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 1 Abs. 6 (a.F.); ; BauGB § 1 Abs. 7 (n.F.); ; BauNVO § 11 Abs. 3; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erheblichkeit und Schutzwürdigkeit privater Interessen im Rahmen bauplanerischer Abwägungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privates Interesse an der Abwehr eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 455 (Ls.)
  • DVBl 2007, 647 (Ls.)
  • BauR 2008, 565
  • ZfBR 2007, 372 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 372 DVBl 2007, 647 (Leitsatz) NVwZ-RR 2007, 455 (Leitsatz) ZfBR 2008, 73 (Leitsatz) BauR 2008, 565 (Leitsatz) UPR 2008, 240 (Ls.)
  • ZfBR 2008, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Derartige planungsbedingte Folgen müssen, sofern sie von abwägungserheblicher Quantität und Qualität sind, bei Grundstücken außerhalb wie innerhalb des Plangebiets im Rahmen des gesetzlichen Planungsermessens bewältigt werden (BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - 4 CN 1.03 -, BauR 2004, 1427 ff.).

    Nicht abwägungserheblich sind nach der ständigen, noch auf § 47 Abs. 2 VwGO a.F. zurückgehenden, aber fortgeltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere mit einem Makel behaftete oder geringwertige Interessen, Interessen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren und Interessen, hinsichtlich derer die Betreffenden nicht (oder nicht mehr) schutzwürdig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2004, a.a.O. sowie Beschluss vom 25.08.2000, a.a.O., jeweils unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 -, BVerwGE 59, 87 ff.).

    Rechtlich nicht schutzwürdig und damit abwägungsunerheblich sind regelmäßig solche Belange oder Rechtspositionen, auf deren Einhaltung der betreffende Antragsteller entweder materiell-rechtlich (zulässigerweise) verzichtet hat, oder auf die er sich nach Treu und Glauben - sei es aus dem Gedanken der Verwirkung oder auf sonstige Weise - nicht oder nicht mehr berufen kann (zu dieser Differenzierung vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992 - 4 NB 3.92 -, DVBl. 1992, 1441 ff. und Urteil vom 30.04.2004, a.a.O., wo zwischen den Gruppen der "geringwertigen" bzw. der "(nicht) mehr als geringfügigen" Interessen einerseits und den "nicht schutzwürdigen" Interessen andererseits unterschieden wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 335/92

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis einer Gemeinde wegen Verletzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Letzterer ist wegen rechtlich von der BauNVO nicht gedeckter Festsetzungen für das Gewerbegrundstück Flst.-Nr. 342/3 (Kerngebiet - MK 1 - mit teilgeschossweisem Ausschluss von Verkaufsflächen) vom Senat auf Klage der Antragsteller und auf Klage der Nachbargemeinde Teningen für nichtig erklärt worden, hinsichtlich seines nördlichen Teilbereichs, in dem auch das Grundstück der Antragsteller liegt (MK 2), hat der Senat den Bebauungsplan hingegen nicht beanstandet (vgl. Senatsurteile vom 15.10.1993 - 3 S 666/92 - und - 3 S 353/92 -, VBlBW 1994, 353).

    Eigentlicher Hintergrund für die Festlegung der Obergrenzen von 4.000 qm Gesamt- und 1.500 qm Lebensmittelverkaufsfläche war dabei, worauf hinzuweisen ist, nicht der Schutz der Antragsteller, sondern die Rücksichtnahme auf Forderungen der Nachbargemeinde Teningen, die aus Gründen interkommunaler Rücksichtnahme auf eine derartige Sortimentsbeschränkung drängte, weil sonst ihre Versorgungsfunktion für Güter des täglichen Bedarfs gefährdet würde (vgl. auch ihren Vortrag im Normenkontrollverfahren 3 S 335/92 - , VBlBW 1994, 353 ff.).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Rechtlich nicht schutzwürdig und damit abwägungsunerheblich sind regelmäßig solche Belange oder Rechtspositionen, auf deren Einhaltung der betreffende Antragsteller entweder materiell-rechtlich (zulässigerweise) verzichtet hat, oder auf die er sich nach Treu und Glauben - sei es aus dem Gedanken der Verwirkung oder auf sonstige Weise - nicht oder nicht mehr berufen kann (zu dieser Differenzierung vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992 - 4 NB 3.92 -, DVBl. 1992, 1441 ff. und Urteil vom 30.04.2004, a.a.O., wo zwischen den Gruppen der "geringwertigen" bzw. der "(nicht) mehr als geringfügigen" Interessen einerseits und den "nicht schutzwürdigen" Interessen andererseits unterschieden wird).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Eine Erhöhung des Verkehrslärms um 2 dB(A), die bereits eine sehr erhebliche Zunahme des Verkehrsaufkommens voraussetzt (3 dB(A) entsprechend einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens), ist für das menschliche Ohr nicht bzw. kaum wahrzunehmen (vgl. dazu Nachweise im Beschluss des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, Juris).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Bei - wie hier - Grundstückseigentümern außerhalb des Plangebiets kann sich ein die Antragsbefugnis begründendes Recht vor allem aus dem in § 1 Abs. 7 BauGB (§ 1 Abs. 6 BauGB a.F.) geregelten - drittschützenden - Abwägungsgebot ergeben, sofern die Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigten sich auf ein abwägungserhebliches privates Interesse berufen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.08.2000 - 4 BN 38.00 -, NVwZ 2000, 1413 f. = BauR 2000, 1834 f.; zur drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 f. = BauR 1999, 134 ff.).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Eine die Planungshoheit derart einschränkende Verpflichtung wäre bereits unwirksam, weil sich die Gemeinde durch ihr nach außen handelndes Organ, die Gemeindeverwaltung, nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB weder zu einem die Planungshoheit einschränkenden bauplanungsrechtlichen Tun noch - spiegelbildlich - zu einem Unterlassen verpflichten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.05.2005 - 4 BN 40.05 -, NVwZ 2006, 458; Urteil vom 25.11.2005 - 4 C 15.04 -, BauR 2006, 649 ff.; Urteil des Senats vom 13.12.2006 - 3 S 2316/05 -).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Nicht abwägungserheblich sind nach der ständigen, noch auf § 47 Abs. 2 VwGO a.F. zurückgehenden, aber fortgeltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere mit einem Makel behaftete oder geringwertige Interessen, Interessen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren und Interessen, hinsichtlich derer die Betreffenden nicht (oder nicht mehr) schutzwürdig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2004, a.a.O. sowie Beschluss vom 25.08.2000, a.a.O., jeweils unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 -, BVerwGE 59, 87 ff.).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Bei - wie hier - Grundstückseigentümern außerhalb des Plangebiets kann sich ein die Antragsbefugnis begründendes Recht vor allem aus dem in § 1 Abs. 7 BauGB (§ 1 Abs. 6 BauGB a.F.) geregelten - drittschützenden - Abwägungsgebot ergeben, sofern die Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigten sich auf ein abwägungserhebliches privates Interesse berufen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.08.2000 - 4 BN 38.00 -, NVwZ 2000, 1413 f. = BauR 2000, 1834 f.; zur drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 f. = BauR 1999, 134 ff.).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Dies ist regelmäßig zu bejahen, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung (etwa nach § 9 Abs. 1 BauGB) wendet, die unmittelbar dieses Grundstück betrifft, indem sie Inhalt und Umfang des Grundeigentums nach Art. 14 Abs. 1 GG bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 ff. und Beschluss vom 07.07.1997 - 4 BN 11.97 -, BauR 1997, 972 ff.).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 3 S 2582/05
    Dies ist regelmäßig zu bejahen, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung (etwa nach § 9 Abs. 1 BauGB) wendet, die unmittelbar dieses Grundstück betrifft, indem sie Inhalt und Umfang des Grundeigentums nach Art. 14 Abs. 1 GG bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 ff. und Beschluss vom 07.07.1997 - 4 BN 11.97 -, BauR 1997, 972 ff.).
  • BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05

    Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2003 - 10 B 145/03

    Post-Tower in Bonn darf weiter leuchten

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 666/92

    Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Unbestimmtheit (keine wirksame

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