Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage ; Feststellungsinteresse; Feststellung eines in der Vergangenheit bestandenen Rechtsverhältnisses; Statthafter Streitgegenstand; Feststellung eines in der Vergangenheit bestandenen Rechtsverhältnisses
- Judicialis
ZPO § 91; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 187 Abs. 2 Satz 2; ; TzBfG § 17; ; ArbGG § 72 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage, wenn der Inhalt des festzustellenden Rechtsverhältnisses nicht ausreichend bestimmt ist; kein Feststellungsinteresse, wenn das Rechtsverhältnis nicht mehr besteht, für die Vergangenheit, von der Entscheidung nicht erforderte ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 29.11.1995 - 18 Ca 3613/95
- LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98
Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
aa) Es reicht im Lichte der Rechtsprechung des BAG (vom 03.03.1999 - 5 AZR 275/98; vom 15.12.1999 - 5 AZR 457/98) nicht aus, dass sich denkbarer Weise ("theoretisch") nach Saldierung noch Vergütungsansprüche für sie ergeben können.Die Beklagte meint, hierauf könne schon deshalb nicht abgestellt werden, weil es - wie vom BAG missbilligt (vgl. vom 03.03.1999 - 5 AZR 275/98 zu 2 b der Gründe) - zu einer (nachträglichen) Kumulierung der Vorzüge eines freien Mitarbeiterverhältnisses und der eines Arbeitsverhältnisses komme.
- BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Der Sachverhalt muss insoweit gleichsam "neutralisiert" werden (im Ergebnis wohl auch BAG vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99). - BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Es muss so genau bezeichnet sein, dass es vom Gericht bejaht oder verneint werden kann und über den Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung keine Ungewissheit verbleibt (BGH, ständige Rechtsprechung, etwa vom 17.06.1994 - V ZR 34/92, vom 04.10.2000 - VIII ZR 289/99).
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Das Berufungsgericht hat die Verhandlung durch Beschluss vom 07.08.1996 (ABl. 101/104) bis zur Erledigung der gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.1994 (5 AZR 627/93) gerichteten Verfassungsbeschwerde ausgesetzt. - BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92
Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Es muss so genau bezeichnet sein, dass es vom Gericht bejaht oder verneint werden kann und über den Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung keine Ungewissheit verbleibt (BGH, ständige Rechtsprechung, etwa vom 17.06.1994 - V ZR 34/92, vom 04.10.2000 - VIII ZR 289/99). - BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
Statusklage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
aa) Es reicht im Lichte der Rechtsprechung des BAG (vom 03.03.1999 - 5 AZR 275/98; vom 15.12.1999 - 5 AZR 457/98) nicht aus, dass sich denkbarer Weise ("theoretisch") nach Saldierung noch Vergütungsansprüche für sie ergeben können. - BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95
Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
bb) Gleichfalls genügt - von dem Vorgesagten abgesehen - der Vortrag nicht, "unter Abführung der richtigen Sozialversicherungsbeiträge [ergebe sich] eine andere Berechnung der der Klägerin zustehenden Altersversorgung" (vgl. BAG vom 23.04.1997 - 5 AZR 727/95). - BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 216/99
Widersprüchliche Feststellungen im Berufungsurteil
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Da anderweitige Umstände nicht vorgetragen sind, entspricht dieses Ergebnis auch dem Auslegungsgrundsatz, wonach die Partei im Zweifel nach Art und Inhalt die Prozesshandlung vornimmt, die nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrem wohlverstandenen Interesse entspricht (BGH, ständige Rechtsprechung, etwa vom 17.05.2000 - VIII ZR 216/99). - LAG Baden-Württemberg, 21.09.2000 - 3 Sa 4/00
Rückzahlung von Honorar - Kein Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Nach der Erfahrung der Kammer ist das übrigens regelmäßig nicht der Fall, sondern es ergeben sich, teils beträchtliche Überzahlungen, die bei der Beklagten die Frage nach einem Bereicherungsausgleich entstehen zu lassen pflegt (vgl. das hiesige Verfahren 3 Sa 4/00 - Az.: BAG AZR 680/00 - Senatszuordnung ist hier nicht bekannt). - BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90
Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Die Feststellung eines in der Vergangenheit bestandenen Rechtsverhältnisses wird allgemein für zulässig erachtet, wenn sich aus ihm gegenwärtig oder für die Zukunft Rechtsfolgen ergeben (vgl. etwa BAG vom 22.09.1992 - 9 AZR 404/90).