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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Sa 711/06   

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https://dejure.org/2007,10556
LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Sa 711/06 (https://dejure.org/2007,10556)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.01.2007 - 3 Sa 711/06 (https://dejure.org/2007,10556)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 3 Sa 711/06 (https://dejure.org/2007,10556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Rückzahlung überzahlter Aufstockungsbeträge nebst einer entsprechenden Verzinsung; Berufung eines auf Rückzahlung überzahlter Altersteilzeitvergütung in Anspruch genommenen Arbeitnehmers auf § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Pflicht des ...

  • Judicialis

    BAT § 70; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ZPO § 533; ; BGB § 242; ; BGB § 812 Abs. 1; ; TVG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 812 Abs. 1; BAT § 70
    Rückforderung überzahlter Altersteilzeitvergütung - keine Berufung auf Ausschlussfrist bei treuwidriger Vereitelung des Rückzahlungsanspruchs - fehlende Erkundigung bei bemerktem Abrechnungsfehler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersteilzeit - Rückforderung überzahlter Altersteilzeitvergütung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 6 Sa 770/05

    Arbeitsentgelt: Wegfall der Bereicherung; Erleichterung der Darlegungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Sa 711/06
    a) Das Arbeitsgericht ist zutreffend von den rechtlichen Grundsätzen ausgegangen, die nach der von der Berufungskammer geteilten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (11.6.1995 -6AZR 912/94- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 4 mwN.) und auch des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (23.2.2006 -6 Sa 770/05-) zur Beurteilung, ob die Berufung eines auf Rückzahlung überzahlter Bezüge in Anspruch genommenen Arbeitnehmers nach § 242 BGB unbeachtlich ist, gelten.
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