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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06   

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https://dejure.org/2006,9823
LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06 (https://dejure.org/2006,9823)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.12.2006 - 3 Sa 725/06 (https://dejure.org/2006,9823)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 3 Sa 725/06 (https://dejure.org/2006,9823)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer auflösenden Bedingung; Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung als vereinbarter Bedingungseintritt; Auslegung einer als "Befristungskontrollklage" bezeichneten Klage; Verpflichtung der Fachgerichte zu ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14; ; TzBfG § 14 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 15 Abs. 2; ; TzBfG § 17; ; TzBfG § 21; ; KSchG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses - Beendigung des Ausbildungsvertrages des angestellten Lehrers bei erfolgloser pädagogischer Zusatzausbildung - Bestimmtheit des Feststellungsantrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93

    Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06
    Eine zeitlich begrenzte Erprobungsphase rechtfertigt sich regelmäßig dadurch, dass der Arbeitgeber im Falle der Bewährung eine längerfristige, nur im Wege der Kündigung zu beseitigende arbeitsvertragliche Bindung beabsichtigt (vgl. BAG 12.09.1996, EZA § 620 BGB Nr. 144; BAG 31.08.1994 - 7 AZR 983/93 -, EZA § 620 BGB Nr. 127).

    Zudem lässt sich die Befähigung eines Lehrers, insbesondere eines Berufsanfängers, nur über einen längeren Zeitraum hinreichend zuverlässig beurteilen (vgl. BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93 -, EZA § 620 BGB Nr. 127).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06
    Eine derartige Ausgestaltung dient nicht nur dem fiskalischen Interesse an der Vermeidung nutzlosen Ausbildungsaufwands, sondern auch unmittelbar der Gewährleistung eines geordneten Unterrichtsbetriebs und damit insbesondere dem Schutz der Ausbildungsansprüche der Schüler (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253 ff.).
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80

    Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06
    Insoweit ist anerkannt, dass der Zweck einer zielgerichteten Fort- oder Weiterbildung zum Beispiel eine Befristung des Arbeitsvertrages rechtfertigen kann, da derartige Verträge für beide Parteien erkennbar und von beiden Parteien gewollt ihrem Zweck nach nicht auf Dauer angelegt sind (BAG 29.09.1982 - 7 AZR 147/80 -, EZA § 620 BGB Nr. 58; Kittner/Däubler/Zwanziger, a. a. O., § 14 TzBfG, Randziffer 135).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06
    Zutreffend ist allerdings, dass dann, wenn sich ein staatlicher Hoheitsträger eine ihm durch öffentlich-rechtliche Aufgabenbestimmung zugewiesene öffentliche Verwaltungsaufgabe in privat-rechtlicher Form wahrnimmt, grundsätzlich eine Bindung an Grundrechte besteht (vgl. etwa BGH 17.06.2003, IX ZR 195/02, BGHZ 155, 166 ff.; Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02 -).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16.04.2003 - 7 AZR 119/02 -, EZA § 17 TzBfG Nr. 3) zur entsprechenden Problematik bei einer vereinbarten Befristung ist es ausreichend, wenn aus dem Klageantrag, der Klagebegründung oder sonstigen Umständen bei Klageerhebung zu erkennen ist, dass der jeweilige Kläger geltend machen will, sein Arbeitsverhältnis habe nicht durch die zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarte Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin geendet.
  • BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02

    "Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06
    Zutreffend ist allerdings, dass dann, wenn sich ein staatlicher Hoheitsträger eine ihm durch öffentlich-rechtliche Aufgabenbestimmung zugewiesene öffentliche Verwaltungsaufgabe in privat-rechtlicher Form wahrnimmt, grundsätzlich eine Bindung an Grundrechte besteht (vgl. etwa BGH 17.06.2003, IX ZR 195/02, BGHZ 155, 166 ff.; Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02 -).
  • BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93

    Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06
    Zugleich wird durch das Vorhandensein mehrerer Prüfer in (noch) ausreichender Weise sichergestellt, dass eine nachträgliche gerichtliche Aufklärung des Prüfungsgeschehens durch Zeugeneinvernahme möglich ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, 31.03.1994 - 6 B 65/93 -, DVBL 1994, 641 ff.).
  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 195/02

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitung der Wertgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06
    Zutreffend ist allerdings, dass dann, wenn sich ein staatlicher Hoheitsträger eine ihm durch öffentlich-rechtliche Aufgabenbestimmung zugewiesene öffentliche Verwaltungsaufgabe in privat-rechtlicher Form wahrnimmt, grundsätzlich eine Bindung an Grundrechte besteht (vgl. etwa BGH 17.06.2003, IX ZR 195/02, BGHZ 155, 166 ff.; Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag mit einer Lehrkraft als Quereinsteigerin -

    Dieser Zweck liefe mehr oder weniger leer, wenn das beklagte Land die Klägerin, gleichwohl sie die Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat, während der Widerspruchsfrist, der Zeit bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides, der sich daran anschließenden Klagefrist und der Dauer des Verwaltungsrechtsstreits, der sich über viele Jahre hinziehen kann, weiterbeschäftigen und wie eine voll ausgebildete Lehrkraft vergüten müsste (vergleiche LAG Rheinland 1. Dezember 2006 - 3 Sa 725/06 - unter II 2 a der Gründe, zitiert nach juris).

    (cc) Schließlich ist das für die Staatsprüfung zuständige Prüfungsamt auch nicht in einer Weise mit der personalführenden Stelle innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin organisatorisch verknüpft, dass die Gefahr bestünde, dass die personalführende Stelle auf das Bestehen der Staatsprüfung Einfluss nimmt (vergleiche dazu LAG Rheinland-Pfalz 1. Dezember 2006 - 3 Sa 725/06 - unter II 2 c der Gründe, zitiert nach juris).

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   LAG Hamm, 20.09.2006 - 3 Sa 725/06   

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https://dejure.org/2006,80815
LAG Hamm, 20.09.2006 - 3 Sa 725/06 (https://dejure.org/2006,80815)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2006 - 3 Sa 725/06 (https://dejure.org/2006,80815)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2006 - 3 Sa 725/06 (https://dejure.org/2006,80815)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2006 - 3 Sa 725/06
    aa) In Rechtsprechung und Literatur besteht kein Streit darüber, dass die Bestimmung des § 670 BGB auf Arbeitsverhältnisse zumindest entsprechend anzuwenden ist (vgl. dazu Beschluss des BAG, Großer Senat, vom 10.11.1961 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
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