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   LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09 E   

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LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09 E (https://dejure.org/2010,20429)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.01.2010 - 3 Sa 82/09 E (https://dejure.org/2010,20429)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 3 Sa 82/09 E (https://dejure.org/2010,20429)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Halle, 07.11.2008 - 9 Ca 347/08
    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 7. November 2008 - 9 Ca 347/08 E - mit der Maßgabe abgeändert, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab 1. Januar 2009 Entgelt nach der Entgeltgruppe E 9 b TV-L nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) ab jeweiligem Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen.

    Von der weiteren Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und insoweit auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Halle vom 7. November 2008 - 9 Ca 347/08 E - (S. 2 bis 8 des Urteils = Bl. 119 bis 125 d. A.) verwiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Halle vom 07.11.2008 - 9 Ca 347/08 E - festzustellen, dass auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis ab dem 01.11.2006 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder anzuwenden ist,.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Halle vom 07.11.2008 - 9 Ca 347/08 E - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für die Monate August 2006 bis Oktober 2006 Vergütung nach der Vergütungsgruppe Kr VII BAT-O und auf die jeweiligen Differenzbeträge Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz des § 247 BGB ab Fälligkeit zu zahlen,.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Halle vom 07.11.2008 - 9 Ca 347/08 E - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab November 2006 Entgelt nach der Entgeltgruppe 9 b TV-L / TVÜ-L und auf die jeweiligen Differenzbeträge Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz des § 247 BGB ab Fälligkeit zu zahlen.

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Wenn man die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 18. April 2007 (4 AZR 652/05) aufgestellten Rechtsgrundsätze anwende, stelle sich das Urteil des Arbeitsgerichts als rechtsfehlerhaft dar.

    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, aber zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch außerhalb der Vereinbarung liegende Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (u. a. BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP Nr. 53 zu § 1 TVG Bezugnahme auf einen Tarifvertrag).

    Lediglich wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben, besteht Anlass, die Wortauslegung in Frage zu stellen (BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - aaO; BAG und 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, BAG vom 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - zitiert nach Juris).

    Die Auffassung des Arbeitsgerichts, dass es sich bei dem Abänderungsvertrag vom 25. Januar 2002 nicht um einen "Neuvertrag" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handele, so dass im Zweifel eine Gleichstellungsabrede angenommen werden müsse, teilt die erkennende Kammer nicht Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts macht es keinen Unterschied, ob die entsprechende Klausel erstmals vereinbart wurde oder ob sie in einem Abänderungsvertrag für ein bereits länger bestehendes Arbeitsverhältnis enthalten ist, weil es keinen Unterschied zwischen einer "deklaratorischen Wiederholung" der Klausel und einer konstitutiven Neuvereinbarung geben kann, da die Willenserklärung auch schon vor dem 1. Januar 2002 einer anderen Auslegung bedurft hätte (vgl. BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - aaO).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Lediglich wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben, besteht Anlass, die Wortauslegung in Frage zu stellen (BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - aaO; BAG und 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, BAG vom 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die Wirkung einer Bezugnahmeklausel nicht dadurch berührt, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag noch aus einem weiteren rechtlichen Grund für das Arbeitsverhältnis der Parteien maßgebend ist (BAG vom 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - aaO, zu I 4 der Gründe).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Lediglich wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben, besteht Anlass, die Wortauslegung in Frage zu stellen (BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - aaO; BAG und 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, BAG vom 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Bei den Anträgen zu Ziffer 2 und 3 der Klage handelt es sich um Anträge einer Eingruppierungsfeststellungsklage, wie sie im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls keine Bedenken bestehen (u. a. BAG vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - AP Nr. 83 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG vom 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, zu I 1 der Gründe; BAG vom 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 346, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG vom 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, zu I 1 der Gründe; BAG vom 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 346, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (u. a. BAG vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 252 f., zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09
    Bei den Anträgen zu Ziffer 2 und 3 der Klage handelt es sich um Anträge einer Eingruppierungsfeststellungsklage, wie sie im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls keine Bedenken bestehen (u. a. BAG vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - AP Nr. 83 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Januar 2010 - 3 Sa 82/09 E - unter Zurückweisung der Revisionen im Übrigen teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2010 - 3 Sa 82/09   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2010 - 3 Sa 82/09 (https://dejure.org/2010,66166)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.09.2010 - 3 Sa 82/09 (https://dejure.org/2010,66166)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. September 2010 - 3 Sa 82/09 (https://dejure.org/2010,66166)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 8. September 2010 - 3 Sa 82/09 - aufgehoben.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2011 - 2 Sa 283/10

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Firmentarifvertrag

    Der TVöD-VKA findet auch nach § 2 des Änderungsvertrages vom 09.12.2003 keine Anwendung, da er von den spezielleren Tarifverträgen der Beklagten (sog. Haus- oder Firmentarifverträge) verdrängt wird (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 08.09.2010 - 3 Sa 79/09 und 3 Sa 82/09 - juris).
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