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BGH, 06.10.2005 - 3 StR 323/05 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 90 a StGB; § 130 StGB; Art. 5 Abs. 1 GG
Verunglimpfung des Staates; Volksverhetzung; Meinungsäußerungsfreiheit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abwägung der schweren Verunglimpfung des Staates mit der Meinungsfreiheit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 90a
Berücksichtigung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02
Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig
Auszug aus BGH, 06.10.2005 - 3 StR 323/05
Soweit das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung bei den Vergehen der schweren Verunglimpfung des Staates nicht nochmals ausdrücklich die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit erwähnt hat (vgl. BGHR StGB § 90 a Strafzumessung 1), beruht darauf das Urteil nicht.