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   BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15   

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https://dejure.org/2015,33766
BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15 (https://dejure.org/2015,33766)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - 3 StR 350/15 (https://dejure.org/2015,33766)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15 (https://dejure.org/2015,33766)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Strafschärfende Berücksichtigung inzwischen (hier: wegen Verjährung) nicht mehr verfolgbarer Taten (Notwendigkeit prozessordnungsgemäßer und hinreichend bestimmter Feststellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 176 Abs 1 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten

  • IWW

    § 176 Abs. 1 StGB, § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung von verjährten Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern i.R.d. Strafzumessung; x

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafschärfende Berücksichtigung von verjährten Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weitere verjährte Taten in der Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 8
  • StV 2016, 558
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 502/14

    Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung beim (schweren) sexuellen

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat das Urteil mit Beschluss vom 9. Dezember 2014 (3 StR 502/14) in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen II. A. 1. bis 29. der Urteilsgründe - Missbrauch der Tochter C. - und über die Gesamtstrafe aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen hatte er aufrechterhalten.
  • BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96

    Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15
    Jedoch setzt eine solche Verwertung (bislang) nicht abgeurteilter weiterer Straftaten stets voraus, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass ihr wesentlicher Unwertgehalt abgeschätzt und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung eines bloßen Verdachts ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 2 StR 260/96, NStZ-RR 1997, 130).
  • BGH, 24.11.2000 - 3 StR 481/00

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15
    Es ist dabei zwar zutreffend davon ausgegangen, dass auch Taten strafschärfend berücksichtigt werden können, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis wie zwischenzeitlich eingetretene Strafverfolgungsverjährung entgegensteht, wenngleich nicht mit demselben Gewicht wie eine den Schuldspruch tragende Tat (BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 3 StR 481/00, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 30.11.2016 - 3 StR 386/16

    Verjährung beim sexuellen Missbrauch eines Jugendlichen

    Mit Blick auf die Gesamtheit der Strafzumessungserwägungen, insbesondere die strafschärfend bewerteten gravierenden psychischen Folgen der Taten für den Geschädigten, die ihn auch mehr als acht Jahre nach Beendigung der Übergriffe noch beeinträchtigen, schließt der Senat es indes aus, dass die Strafkammer, wäre sie nur von einem Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen ausgegangen, auf jeweils niedrigere Einzelstrafen erkannt hätte, zumal auch verjährte Taten - wenn auch mit geringerem Gewicht - straferschwerend berücksichtigt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2000 - 3 StR 481/00, juris Rn. 3; vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15, StV 2016, 558).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 178/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Anforderungen an die Beweiswürdigung

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wiederum über die drei verfahrensgegenständlichen Taten hinaus Feststellungen zu weiteren Taten des Angeklagten treffen und diese strafschärfend berücksichtigen wollen, wird es zu beachten haben, dass die Verwertung von Taten, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht, im Rahmen der Strafzumessung voraussetzt, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass ihr wesentlicher Unrechtsgehalt abgeschätzt und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung eines bloßen Verdachts ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 4 StR 60/18 Rn. 4; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15, StV 2016, 558; Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 259/14 NStZ 2015, 555; Beschluss vom 20. August 2014 - 3 StR 315/14, StV 2015, 552, 553; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NStZ-RR 2014, 340; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 230/90 NStZ 1991, 182; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 41; Kinzig in Schönke/Schröder, 30. Aufl., § 46 Rn. 33; Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 159; jew. mwN).
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