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   BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20   

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BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20 (https://dejure.org/2021,1499)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 3 StR 428/20 (https://dejure.org/2021,1499)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20 (https://dejure.org/2021,1499)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung für einen Teilbetrag i.R.d. Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung für einen Teilbetrag i.R.d. Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20

    Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20
    Um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden, ist die gesamtschuldnerische Haftung in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen (s. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 289/20 , juris Rn. 5); der individuellen Benennung des anderen Gesamtschuldners bedarf es dabei nicht (s. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20 , juris Rn. 3).
  • BGH, 13.10.2020 - 3 StR 289/20

    Geringfügige Änderung der Einziehungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20
    Um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden, ist die gesamtschuldnerische Haftung in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen (s. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 289/20 , juris Rn. 5); der individuellen Benennung des anderen Gesamtschuldners bedarf es dabei nicht (s. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20 , juris Rn. 3).
  • BGH, 12.05.2020 - 3 StR 393/19

    Geringfügige Ermäßigung des Einziehungsbetrages aufgrund eines marginalen

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20
    Da somit zumindest ein Tatgenosse des Angeklagten ebenfalls faktische (Mit-)Verfügungsgewalt an den 31.300 EUR hatte, haften beide diesbezüglich als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19 , juris Rn. 6).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 422/23

    Schuldspruch wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit

    Um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden, ist die gesamtschuldnerische Haftung in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen; der individuellen Benennung des anderen Gesamtschuldners bedarf es dabei nicht (s. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2).
  • BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat;

    Die individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner in der Entscheidungsformel ist nicht geboten (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 333a).
  • BGH, 10.01.2023 - 3 StR 343/22

    Einziehung von Taterträgen (Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und

    Da es sich bei dem von der Angeklagten vereinnahmten Tatlohn um einen Teil der betrügerisch erlangten Vermögenswerte handelte, ist die Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2021 - 3 StR 126/21, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16).
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 141/22

    Einbruchsdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnung (Einbrechen;

    Die individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner in der Entscheidungsformel ist dabei allerdings nicht geboten (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 333a).
  • BGH, 01.06.2023 - 3 StR 414/22

    3 StR 108/23 - Hawala-Banking-Organisation: Verurteilungen wegen

    Insoweit ist fraglich, ob im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt womöglich bereits eingetretene materielle Beendigung der Tat (vgl. zur Frage der materiellen Beendigung bei § 246 StGB Lotz/Reschke, JR 2013, 59 ff.) die Erlangung noch ,in irgendeiner Phase des Tatablaufs" (s. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 2 StR 46/20, juris Rn. 14) erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, juris Rn. 11; aber auch Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, juris Rn. 1 f.; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 669 sowie Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl. 2019, § 73 Rn. 11, wonach eine derartige Beschränkung in zeitlicher Hinsicht zu eng erscheint).

    Um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden, ist daher die gesamtschuldnerische Haftung in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, juris Rn. 2).

  • BGH, 09.08.2023 - 3 StR 1/23

    Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich Haftung als

    Dem schließt sich der Senat an und ergänzt den Ausspruch über die Wertersatzeinziehung von Taterträgen gemäß § 354 Abs. 1 StPO analog (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 206/21

    Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des

    Daher ist eine Kennzeichnung der gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten für den gegen ihn festgesetzten Einziehungsbetrag in der Urteilsformel geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 289/20, juris Rn. 5; vom 19. September 2020 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2).

    Der namentlichen Benennung des anderen Gesamtschuldners in der Entscheidungsformel bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20, juris Rn. 14; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3).

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug

    Daher ist seine gesamtschuldnerische Haftung in die Entscheidungsformel aufzunehmen, ohne dass es der individuellen Benennung anderer Gesamtschuldner bedürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (mittlere Gefährlichkeit von

    Die sich daraus ergebende gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten ist in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen, um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden; der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldnerin bedarf es nicht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch

    Einer individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20).
  • BGH, 08.12.2021 - 3 StR 308/21

    Idealkonkurrenz zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und schwerem Bandendiebstahl

  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 4/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet; bewaffnetes Handeltreiben mit

  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Zweifelssatz bei der

  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 177/22

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Maßregel (Vorwegvollzug;

  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 100/21

    Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehungsentscheidung

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 486/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

  • BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21

    Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehungsentscheidung

  • BGH, 07.06.2022 - 4 StR 31/22

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 59/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer

  • BGH, 09.09.2021 - 3 StR 242/21

    Teilweise Absehen von der Wertersatzeinziehung

  • BGH, 25.02.2021 - 6 StR 37/21

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

  • BGH, 14.12.2021 - 6 StR 496/21

    Ergänzung des Einziehungsausspruchs um die gesamtschuldnerische Haftung

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