Rechtsprechung
BGH, 22.01.2002 - 3 StR 501/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen versuchten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- Judicialis
StGB § 74 Abs. 1; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 3 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
Einziehung von Geld, mit dem BtM erworben werden sollen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99
Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 3 StR 501/01
Es empfiehlt sich deshalb, vor Abfassung der Urteilsgründe den erhobenen Beweisstoff zu sichten, zu ordnen und dahin zu überprüfen, weiche tatsächlichen Umstände für den objektiven und subjektiven Tatbestand von Bedeutung sind, und nur diejenigen Beweisergebnisse heranzuziehen und im Urteil wiederzugeben, die für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 272 m.w.N.).
- BGH, 25.04.2002 - 3 StR 45/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenhandel mit …
Es ist auch nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen nach seiner Auffassung eine Straftat - oder wie hier: Wesentliches über die Struktur einer Bande - gesehen werden kann (vgl. BGH, Beschl. vom 20. Januar 2002 - 3 StR 501/01).