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BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 60 Abs. 2 StPO
Verbot der Vereidigung bei Vernehmung im Ausland im Wege der Rechtshilfe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Handeltreiben - Einstellung - Verfahren - Prozeßökonomie - Beweiswürdigung - Zeuge - Beteiligung - Vereidigung - Vernehmung - Ausland - Beweisverwertungsverbot
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 60 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 60 Nr. 2, § 251 Abs. 1
Verfahren bei einer Rechtshilfevernehmung im Ausland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 547
- StV 2001, 5
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit …
Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99
Zu einem förmlichen Hinweis im Zusammenhang mit der Beweiserhebung oder in den Urteilsgründen, daß die nach ausländischen Verfahrensvorschriften zulässige, aber gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verstoßende eidliche Zeugenvernehmung nur als uneidliche Aussage gewertet werden würde, war das Gericht nicht gehalten, denn es hatte diese mit deutschem Verfahrensrecht nicht in Einklang stehende Vereidigung nicht zu verantworten und deshalb weder einen Anlaß für Rückschlüsse aus der Vereidigungsentscheidung auf die Beweissituation gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 1601, 1602) noch einen etwa begangenen Fehler zu heilen (…vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4). - BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
Ilse Koch
Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99
Das Gericht hätte andererseits die Aussage nicht als eidliche verwerten, d.h. ihr wegen des Eides eine besondere Glaubhaftigkeit beimessen dürfen (vgl. BGHSt 2, 300, 304;… Wilkitzki aaO Rdn, 15; Rose NStZ 1998, 154, 155). - BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95
Verteidiger - Revisionsbegründung - Fragen und Vorhalte - Beigezogene Akten - …
Auszug aus BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99
Zu einem förmlichen Hinweis im Zusammenhang mit der Beweiserhebung oder in den Urteilsgründen, daß die nach ausländischen Verfahrensvorschriften zulässige, aber gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verstoßende eidliche Zeugenvernehmung nur als uneidliche Aussage gewertet werden würde, war das Gericht nicht gehalten, denn es hatte diese mit deutschem Verfahrensrecht nicht in Einklang stehende Vereidigung nicht zu verantworten und deshalb weder einen Anlaß für Rückschlüsse aus der Vereidigungsentscheidung auf die Beweissituation gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 1601, 1602) noch einen etwa begangenen Fehler zu heilen (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4).
- OLG Stuttgart, 09.05.2003 - 1 Ss 188/03
Bußgeldhauptverhandlung: Verfahrensfehlerhafte Verhandlung ohne die …
Will aber ein Staatsanwalt, der mit Eingang der Akten bei Gericht nicht mehr Herr des Verfahrens ist, mit seinem Antrag auf Erteilung eines Hinweises gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG den Übergang ins Strafverfahren willkürlich und erkennbar um jeden Preis erreichen und verweigert er sich deshalb trotz begründeter Bedenken seitens des Gerichts gezielt einer Modifizierung seiner Sichtweise, so neigt der Senat zu der Auffassung, dass dies im Einzelfall dazu führen kann, dass der Richter nicht an diesen Antrag gebunden und zu einem "Formalakt ohne Sachprüfung" (BGH Ermittlungsrichter, NStZ 2000, 547, 548) gezwungen ist, sondern das Recht haben muss, diesen Antrag durch Beschluss zurückzuweisen.