Rechtsprechung
BGH, 16.02.2000 - 3 StR 565/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 20 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 18 S. 2 VereinsG
Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche Handlungseinheit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Straftat - Einzeltaten - Gesamtstrafe - Verjährung - Beschäftigungsverbot - Verein - PKK
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 102; ; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 260 Abs. 3; ; VereinsG § 18 Satz 2; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4
Konkurrenzen bei Verstößen gegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 377
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99
Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche …
Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 565/99
Jede diesem Verbot widersprechende Tätigkeit wird grundsätzlich als solche selbständig vom Tatbestand erfaßt und ist eine selbständige Straftat (vgl. BGHSt 43, 312, 314 f.; BGH NStZ 1999, 411 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Zwar hat der Senat ausgesprochen, daß u.U. mehrere solcher Einzeltaten zu einer natürlichen Handlungseinheit zusammengefaßt werden können (BGHSt 43, 312, 315 f.) oder durch die Art und Weise der Tatausführung, etwa durch Übernahme und Ausübung eines auf gewisse Dauer angelegten Amtes oder einer Funktion im Interesse des mit einem Betätigungsverbot belegten Vereins, mehrere Zuwiderhandlungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG zusammengefaßt und als eine Tat gewertet werden können (Senatsbeschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99).
Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99 können alle diejenigen Zuwiderhandlungen gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot zu einer Tat im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG (Bewertungseinheit) zusammengefaßt werden, die ein Angeklagter in Ausübung eines Amtes oder einer Funktion begangen hat, das oder die er im Interesse der PKK und mit dem Willen übernommen hat, zur Aufrechterhaltung oder zur Unterstützung der verbotenen Tätigkeit der PKK beizutragen.
- BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot …
Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 565/99
Jede diesem Verbot widersprechende Tätigkeit wird grundsätzlich als solche selbständig vom Tatbestand erfaßt und ist eine selbständige Straftat (vgl. BGHSt 43, 312, 314 f.; BGH NStZ 1999, 411 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Zwar hat der Senat ausgesprochen, daß u.U. mehrere solcher Einzeltaten zu einer natürlichen Handlungseinheit zusammengefaßt werden können (BGHSt 43, 312, 315 f.) oder durch die Art und Weise der Tatausführung, etwa durch Übernahme und Ausübung eines auf gewisse Dauer angelegten Amtes oder einer Funktion im Interesse des mit einem Betätigungsverbot belegten Vereins, mehrere Zuwiderhandlungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG zusammengefaßt und als eine Tat gewertet werden können (Senatsbeschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99).
- BGH, 17.03.1999 - 3 StR 637/98
PKK; ERNK; Deutsch-kurdischer Freundschaftsverein Mainz; Verstoß gegen ein …
Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 565/99
Jede diesem Verbot widersprechende Tätigkeit wird grundsätzlich als solche selbständig vom Tatbestand erfaßt und ist eine selbständige Straftat (vgl. BGHSt 43, 312, 314 f.; BGH NStZ 1999, 411 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- LG Düsseldorf, 01.07.2002 - 4 KLs 17/02
Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot ; Unterstützung …
Zur Tatbestandsverwirklichung genügt jedes auf die verbotene Vereinstätigkeit bezogene Handeln, das unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich und konkret geeignet ist, die Vereinstätigkeit zu fördern (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2002, 120, 124, BGH NStZ 2000, 377, BGHSt 43, 312, 313 = NJW 1998, 1652, BGHSt 42, 30, 36 = NJW 1996, 1906).