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   BGH, 20.03.2003 - 3 StR 57/03   

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https://dejure.org/2003,16357
BGH, 20.03.2003 - 3 StR 57/03 (https://dejure.org/2003,16357)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2003 - 3 StR 57/03 (https://dejure.org/2003,16357)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - 3 StR 57/03 (https://dejure.org/2003,16357)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfallsanordnung bei deliktischer Herkunft von Geld; Vermögenseinbuße durch Verfall kein Strafmilderungsgrund; Verfall als Abschöpfung unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachses

  • Judicialis

    BtMG § 33; ; StGB § 73; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2 § 73
    Vermögenseinbuße infolge Verfalls ist kein Strafmilderungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 3 StR 57/03
    Denn die Voraussetzungen des § 33 BtMG i. V. m. § 73 d StGB für die Anordnung des erweiterten Verfalls liegen vor, insbesondere hat sich die Strafkammer nach den getroffenen Feststellungen die uneingeschränkte Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Geldes verschafft (vgl. BGHSt 40, 371).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 3 StR 57/03
    Der Senat weist darauf hin, daß die mit dem Verfall verbundene Vermögenseinbuße regelmäßig keinen Strafmilderungsgrund darstellt, weil mit ihm nur ein unrechtmäßig erlangter Vermögenszuwachs abgeschöpft wird (BGH NJW 2002, 3339).
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