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BGH, 14.03.2001 - 3 StR 58/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 246a StPO; § 64 StGB
Verstoß gegen Pflicht, für die Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, einen Sachverständigen hinzuzuziehen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Handeltreiben - Betäubungsmittel - Unterbringung - Erziehungsanstalt - Maßregel - Schuldfähigkeit - Sachkunde - Sachverständiger
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 246 a Satz 1; ; StPO § 246 a; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 64
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 246 a
Pflicht zur Anhörung eines Sachverständigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 665 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.06.1994 - 1 StR 140/94
Unterbringung - Hinweis - Untersuchung
Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 58/01
Damit hat das Landgericht gegen § 246 a Satz 1 StPO verstoßen; eigene Sachkunde des Gerichts kann nicht die maßnahmespezifische Untersuchung durch einen Sachverständigen ersetzen (vgl. BGHR StPO § 246 a Satz 2 Sachverständiger 1).