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   BGH, 08.07.1999 - 3 StR 68/99   

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https://dejure.org/1999,4363
BGH, 08.07.1999 - 3 StR 68/99 (https://dejure.org/1999,4363)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - 3 StR 68/99 (https://dejure.org/1999,4363)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 3 StR 68/99 (https://dejure.org/1999,4363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Subjektiver Tatbestand der Urkundenfälschung; Konkurrenzen

  • Wolters Kluwer

    Urkundenfälschung - Betrug - Einbeziehung anderer Entscheidungen - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Berichtigung des Schuldspruchs - Gutgläubigkeit des Zeugen - Urkundeneigenschaft - Bedingter Vorsatz

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 267 Abs. 1 3. Alternative; ; StGB § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1
    Vorsatz bei der Urkundenfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 619
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 3 StR 68/99
    Das Absichtsmerkmal des § 267 StGB setzt zwar bei einer unechten oder verfälschten Urkunde den direkten Vorsatz hinsichtlich der Bewirkung eines rechtserheblichen Verhaltens durch Gebrauch voraus, bezüglich der Unechtheit der Urkunde reicht aber bedingter Vorsatz aus (vgl. BGHSt 38, 345, 348 ff ).
  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 3 StR 68/99
    Der Angeklagte hat mithin nur eine strafbare Handlung begangen, die für seine Person die von diesem Zeugen mit Hilfe der beiden gefälschten Schecks begangenen strafbaren Handlungen nach § 267 StGB zu einer Urkundenfälschung in zwei tateinheitlich begangenen Fällen zusammenfaßt (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, Rissing - van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 16).
  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Schließlich besorgt der Senat auch nicht, das Landgericht könnte verkannt haben, dass für die Begehung von Urkundsdelikten bedingter Tatvorsatz ausreichend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 3 StR 68/99, NStZ 1999, 619, 620; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 267 Rn. 41; jeweils mwN).
  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Insbesondere handelten die Angeklagten danach zur Täuschung im Rechtsverkehr, da es ihnen darauf ankam, durch die Vorlage der gefälschten Unterlagen bei den zuständigen Bankmitarbeitern einen Irrtum über die Bonität der Käufer der Immobilien hervorzurufen und dadurch die sonst nicht mögliche Bewilligung der Darlehen zu erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 3 StR 68/99, NStZ 1999, 619, 620).
  • KG, 28.04.2016 - 161 Ss 58/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung durch einen kurzen Tankaufenthalt

    Wegen der verbleibenden Einzelfreiheitsstrafen von vier und sechs Monaten und des unverändert gebliebenen Unrechts- und Schuldgehalts des Gesamtgeschehens (vgl. BGH NStZ 1999, 619) schließt der Senat aus, dass das Landgericht ohne die nunmehr entfallene Einzelstrafe auf eine geringere Gesamtfreiheitsstrafe als sieben Monate oder eine noch kürzere Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis erkannt hätte.
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