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BGH, 05.04.2005 - 3 StR 80/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 337 StPO; § 354 Abs. 1a StPO
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Aufrechterhaltung des Strafausspruchs (Beruhen; Angemessenheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einfluss der teilweisen Einstellung des Verfahrens auf die Gesamtfreiheitsstrafenbildung
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Gleiche Gesamtstrafe trotz Teileinstellung in der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.01.2006 - 4 StR 520/05
Schuldangemessene Strafe nach § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO; gesetzlicher Richter; …
Selbst wenn dies aber der Fall wäre, erachtet der Senat die Gesamtstrafe als schuldangemessen im Sinne des § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO (vgl. hierzu BGH NStZ 2005, 284 und 285; BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 3 StR 80/05).