Rechtsprechung
LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Betriebsratsmitglied; Beleidigung; Abmahnung; Aussetzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 103 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 148 ZPO
Betriebsratsmitglied; Beleidigung; Abmahnung; Aussetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung eines Wahlbewerbers zur Betriebsratswahl wegen beleidigender Äußerungen über den Arbeitgeber in einem Beschwerdebrief; Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einem erstmaligen kündigungsrelevanten Vorfall in einem 35 Jahre ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; BetrVG § 103; ZPO § 148
Betriebsratsmitglied; Beleidigung; Abmahnung; Aussetzung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 17.08.2006 - 19 BV 45/06
- LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06
Zwar stellt die Beleidigung von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen einen Grund dar, der an sich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 -, EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 1). - BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06
Das gilt auch für den Vertrauensbereich, wenn es sich um eine steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handelt und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/06 -, NZA 1997, 1281; BAG, Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 47/05 -, AP Nr. 75 zu § 611 BGB Dienstordungs-Angestellter), oder der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG, Urteil vom 09.01.1986 - 2 ABR 24/85 -, NZA 1986, 467). - BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93
Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind
Auszug aus LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der vorherige Ausspruch einer Abmahnung vor Ausspruch von Kündigungen bei Pflichtverletzungen im Verhaltensbereich grundsätzlich erforderlich (vgl. BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93 - NZA 1994, 656).
- BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06
Anderenfalls läge eine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihrer Betriebsratstätigkeit vor (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 -, NZA 1999, 708, 709; BAG, Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 487/00 -, EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 54). - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG
Auszug aus LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06
Anderenfalls läge eine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihrer Betriebsratstätigkeit vor (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 -, NZA 1999, 708, 709; BAG, Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 487/00 -, EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 54). - BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
Verwirkung - Kündigung
Auszug aus LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06
Das gilt auch für den Vertrauensbereich, wenn es sich um eine steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handelt und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/06 -, NZA 1997, 1281; BAG, Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 47/05 -, AP Nr. 75 zu § 611 BGB Dienstordungs-Angestellter), oder der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG, Urteil vom 09.01.1986 - 2 ABR 24/85 -, NZA 1986, 467). - BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 47/05
Beendigung eines Anstellungsvertrags durch Abberufung
Auszug aus LAG Köln, 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06
Das gilt auch für den Vertrauensbereich, wenn es sich um eine steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handelt und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/06 -, NZA 1997, 1281; BAG, Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 47/05 -, AP Nr. 75 zu § 611 BGB Dienstordungs-Angestellter), oder der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG, Urteil vom 09.01.1986 - 2 ABR 24/85 -, NZA 1986, 467).
- LAG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 2 Sa 460/08
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten; Erforderlichkeit …
Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, stellt die Beleidigung oder auch eine abwertende Äußerung gegenüber Vorgesetzten oder Arbeitskollegen einen Grund dar, der an sich eine, auch außerordentliche, Kündigung rechtfertigen kann (LAG Köln Urteil vom 07.02.2007 - 3 TaBV 60/06 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; BAG Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 1). - LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2013 - 6 Ta 192/12
Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Ermessen, Kündigungsschutzverfahren, …
Der Beteiligte zu 3) kann sich zur Begründung seines Standpunkts nicht auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 07.02.2007 (3 TaBV 60/06 - LAGE § 103 BetrVG 2001 Nr. 5) berufen.
Rechtsprechung
LAG München, 25.01.2007 - 3 TaBV 60/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Mitbestimmungspflichtigkeit der Anrechnung einer Erhöhung von Tarifentgelten auf die bezahlten übertariflichen Zulagen; Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Gesamtbetriebsrats im Falle der Erhöhung der Gehälter der außertariflichen Angestellten; Vorliegen eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
BetrVG § 50 Abs. 2 § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11
Keine Mitbestimmung bei durchgehender und vollständiger Anrechnung einer Tarifentgelterhöhung auf übertarifliche Zulagen - keine Mitbestimmung bei Zahlung betriebsbezogener Prämien an außertarifliche Mitarbeiter bei fehlender Mitbestimmung zu Verteilungsgrundsätzen - ... - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 06.04.2006 - 35 BV 308/05
- LAG München, 25.01.2007 - 3 TaBV 60/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus LAG München, 25.01.2007 - 3 TaBV 60/06
Denn wenn - wie hier - eine vollständige Anrechnung auf alle Mitarbeiter im Rahmen des rechtlich Zulässigen erfolgt, würde eine andere Verteilungsgestaltung bedeuten, dass bei einzelnen Arbeitnehmern eine Anrechnung, d.h. ein Verbrauch der Zulage über den Betrag der Tariferhöhung hinaus erfolgen müsste, damit das mitbestimmungsfrei um den Gesamtbetrag der Gehaltserhöhungen (im Rahmen des rechtlich Zulässigen) gekürzte Zulagenvolumen nicht wieder ausweiten zu müssen (BAG GS 03.12.1991 - GS 2/90). - BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96
Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts
Auszug aus LAG München, 25.01.2007 - 3 TaBV 60/06
Dies gilt nach wie vor trotz der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.1997 (1 ABR 77/96).