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   OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99   

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OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99 (https://dejure.org/2000,6899)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2000 - 3 U 195/99 (https://dejure.org/2000,6899)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2000 - 3 U 195/99 (https://dejure.org/2000,6899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung einer Gaststätte; Ende eines Pachtverhältnisses; Ausübung einer Verlängerungsoption; Entbehrlichkeit der Schriftform für Verlängerung eines Pachtvertrages nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB-DDR); Genehmigung der schwebenden Unwirksamkeit eines Vertrages; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ParteienG-DDR § 20 b; ; VermögensG § 1 Abs. 2; ; VermögensG § 1 Abs. 6; ; VermögensG § 1 Abs. 16; ; VermögensG § 1 Abs. 17; ; VermG § ... 17 Satz 2; ; BGB § 273; ; BGB § 554 a; ; BGB § 554 Abs. 1; ; BGB § 566; ; BGB § 571

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabeanspruch des Pachtgegenstandes bei zunächst schwebend unwirksamem Pachtvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 176
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
    Demjenigen, der die Zerrüttung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses überwiegend verschuldet hat, steht kein Kündigungsrecht zu (vgl. BGH NJW 1981, 1264; KG ZMR 1998, 279).
  • OLG Hamm, 05.06.1992 - 30 U 305/91

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen zahlreicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
    Alleine der Umstand, dass zwischen den Parteien eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten stattgefunden hat, ist für die Feststellung der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht ausreichend (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 16).
  • KG, 22.01.1998 - 8 REMiet 5543/97

    Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrig überzahlten Mietzinses ; Auslegung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
    Demjenigen, der die Zerrüttung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses überwiegend verschuldet hat, steht kein Kündigungsrecht zu (vgl. BGH NJW 1981, 1264; KG ZMR 1998, 279).
  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99

    Verwechslungsgefahr der Bezeichnung für eine Fernsehsendung mit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
    Beispielhaft sei hier auf den vom Senat abschließend entschiedenden Rechtsstreit über die Beheizung der Restauranträume im Winter 1999/2000 hingewiesen - 3 U 71/99 - (Landgericht Potsdam 12 O 481/99).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
    Es dient lediglich der zeichnerischen Darstellung der Lage und Anordnung der vermieteten Fläche, die sich indes aus dem Vertrag selbst und der ausschließlichen Nutzung der Räume für Gaststättenzwecke selbst hinreichend deutlich ergibt, so dass sich etwa verbleibende Zweifel an der Lage des Pachtgegenstandes innerhalb des Gebäudes im Wege der Auslegung beseitigen lassen (vgl. BGH NJW 1999, 2591 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1999 - XII ZR 60/97

    Mietvertrag über im Volkseigentum stehende Räume in der Wendezeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
    Wird ein vor dem Beitritt der DDR im Beitrittsgebiet abgeschlossener Miet- oder Pachtvertrag nach dem Beitritt durch eine schriftliche Nachtragsvereinbarung abgeändert, ist die sog. Auflockerungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1992, 2238), nach der die gesetzliche Schriftform für das gesamte Vertragswerk gewahrt ist, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung der Nachträge bei den Regelungen des Ursprungsvertrages bleiben, jedenfalls dann anwendbar, wenn der unter Geltung des ZGB der DDR abgeschlossene Ursprungsvertrag den Anforderungen an die Schriftform genügt (vgl. BGH NJW 1999, 2517).
  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 298/84

    Umdeutung einer ursprünglich selbstständig eingelegten Revision in eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
    Ein mögliches Verschulden des Beklagten ist bereits deswegen ausgeschlossen oder zumindest als sehr geringfügig zu bewerten, weil die Vertragsverletzung, die in der spöttischen Formulierung des Inhaltes der Aushänge gesehen könnte, durch das eigene Verhalten des Klägers zu 2. als Kündigendem provoziert worden ist (vgl. BGH WM 1986, 60).
  • OLG Köln, 18.05.1992 - 16 Wx 62/92

    Kind; Ehelich; Nichtehelich; Verfahren; Umgang; Rechtsmittelzug; Weitere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
    Wird ein vor dem Beitritt der DDR im Beitrittsgebiet abgeschlossener Miet- oder Pachtvertrag nach dem Beitritt durch eine schriftliche Nachtragsvereinbarung abgeändert, ist die sog. Auflockerungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1992, 2238), nach der die gesetzliche Schriftform für das gesamte Vertragswerk gewahrt ist, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung der Nachträge bei den Regelungen des Ursprungsvertrages bleiben, jedenfalls dann anwendbar, wenn der unter Geltung des ZGB der DDR abgeschlossene Ursprungsvertrag den Anforderungen an die Schriftform genügt (vgl. BGH NJW 1999, 2517).
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   OLG Hamburg, 27.01.2000 - 3 U 195/99   

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OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2000 - 3 U 195/99 (https://dejure.org/2000,16895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 3 U 195/99 (https://dejure.org/2000,16895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung für Eigenhaartransplantationen

  • rechtsportal.de

    HWG § 11 Nr. 5b
    Zulässigkeit der Werbung für Haartransplantationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 406 O 48/99
  • OLG Hamburg, 27.01.2000 - 3 U 195/99
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