Weitere Entscheidung unten: SG Fulda, 19.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99   

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OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99 (https://dejure.org/2000,5958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.09.2000 - 3 U 268/99 (https://dejure.org/2000,5958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. September 2000 - 3 U 268/99 (https://dejure.org/2000,5958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Auskunftserteilung; Gebührenstreitwert; Klägerinteresse; Antragseinreichung; Gegenvorstellung

  • Judicialis

    GKG § 14 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ellwangen/Jagst - O 55/99
  • OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 112
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Eine allgemeine Bemessungsregel für den Gebührenstreitwert läßt sich hieraus ebensowenig ableiten wie aus § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG oder aus § 24 GKG (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1145, 1149 - Vorlagebeschluß - Schulte aaO., 807).
  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Wertbemessung des Beschwerdegegenstandes bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
  • BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
  • OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93

    Fantastische Vier, Die da

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
  • OLG Köln, 11.08.1998 - 4 U 11/98

    Handelsvertreterrecht; Erteilung eines handelsrechtlichen Buchauszuges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Entscheidungsgründe befassen sich zwar, soweit diese veröffentlicht wurden, regelmäßig nur mit dem Rechtsmittelstreitwert und damit der Zulässigkeit des Rechtsmittels; es ist aber davon auszugehen, dass auch der Gebührenstreitwert in entsprechender Höhe festgesetzt wurde (vgl. hierzu Schulte, Verurteilung zur Auskunftserteilung - Bemessung von Rechtsmittelbeschwer und Kostenstreitwert, MDR 2000, 805, 806; expressis verbis OLG Köln NJW-RR 1999, 833 Ls.).
  • OLG Hamm, 24.05.1993 - 17 U 84/92

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    c) Der Senat ist deshalb der Auffassung, dass sich der Gebührenstreitwert der Berufung nicht nach der Beschwer der Beklagten, sondern dem Interesse des Klägers an der Erteilung der Auskunft richtet, im vorliegenden Fall also 100.000,-- DM beträgt (vgl. OLG Hamm JurBüro 1994, 494, 495, abl. Schneider/Herget Rn. 562a; OLG Celle, Beschluß v. 10.03.99 - 11 U 223/97; Schulte aaO., 807).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Ansonsten ist bei unverändertem Streitgegenstand der Streitwert der ersten Instanz maßgebend (OLG Stuttgart MDR 2001, 112; Schulte MDR 2000, 805).
  • KG, 29.05.2008 - 2 U 65/07

    Streitwert: Bemessung des Streitwerts bei einem Rechtsmittel eines zu einer

    Die Bemessung des Gebührenstreitwertes eines Rechtsmittels des Beklagten, welches dieser gegen ein ihn zur Auskunft verurteilendes Urteil einlegt, orientiert sich an dem Zeit- und Kostenaufwand, der dem Beklagten entstünde, wenn er die Auskunft erteilte (entgegen OLG Stuttgart, OLGR 2001, 19; zustimmend zu OLG Köln, OLGR 1999, 113).

    Der Senat folgt nicht der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (OLGR 2001, 19), wonach bei der Bemessung des Gebührenstreitwertes stets auf das Interesse des Klägers an der Auskunfterteilung, d.h. auf den Bruchteil seines mit der Auskunft verfolgten Leistungsinteresses (vgl. Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2006, § 3 Rdnr. 16 "Auskunft", m.Rspr.N.), abzustellen sei, und zwar auch dann, wenn - wie vorliegend - nicht der Kläger gegen ein sein Auskunftsbegehren abweisendes Urteil Rechtsmittel einlegt, sondern der Beklagte ein ihn zur Auskunft verurteilendes Urteil angreift.

  • OLG Frankfurt, 08.08.2008 - 24 U 80/08

    Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenstreitwert einer ohne Begründung eingereichten

    aa) Der Gesetzeswortlaut der für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts maßgebenden Bestimmung in § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG gebietet keine Anknüpfung an die materielle Beschwer, denn er unterscheidet nicht zwischen materieller und formeller Beschwer (vgl. dazu auch OLG Stuttgart, noch zu § 14 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F., Beschluss vom 21.9. 2000, MDR 2001, 112f.).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 W 60/21

    Auskunft über den Bestand eines Nachlasses; Beschwerde gegen eine

    Nach gelegentlich vertretener Ansicht soll für den Gebührenstreitwert des Rechtsmittelverfahrens nur das der Anfechtung unterliegende Klägerinteresse maßgeblich sein, so dass im Rechtsmittelverfahren des zur Auskunft verurteilten Beklagten der Gebührenstreitwert nicht seiner Beschwer, sondern dem (regelmäßig deutlich höheren) Angriffsinteresse des Klägers entsprechen soll (vgl. Elzer in Toussaint, Kostenrecht, 52. Auflage 2022, § 47 Rn. 14; Nissen/Elzer, MDR 2021, 1161; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.09.2000 - 3 U 268/99 - BeckRS 2000, 30132921).
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Rechtsprechung
   SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,55701
SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99 (https://dejure.org/2003,55701)
SG Fulda, Entscheidung vom 19.12.2003 - S 3 U 268/99 (https://dejure.org/2003,55701)
SG Fulda, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - S 3 U 268/99 (https://dejure.org/2003,55701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (siehe hierzu u. a.: BSG, 2. Senat, Urteil vom 04.05.1999 - Az: B 2 U 18/98 R in: EzS 40/585, HVBG - Info 1999, 2441, 2448; mit weiteren Nachweisen).

    Stehen sich Tatsachen, die gegen das Vorliegen eines anspruchsbegründeten Merkmals sprechen und solcher dafür nach dem Ergebnis der Beweiswürdigung gleichwertig gegenüber, so ergibt dies Beweislosigkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen und fällt in die Beweislast des Versicherten (BSG, 2. Senat, Urteil vom 04.05.1999, Az: B 2 U 18/98 R in: HVBG - Info 1999, 2441, 2448; Kasseler Kommentar - Ricke § 8 SGB VII Rand Nr. 260, 261 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Wird der Weg von dem Ort der versicherten Tätigkeit (hier: Teilnahme als Zeuge an der Gerichtsverhandlung von 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr) aus eigenwirtschaftlichen Gründen für mehr als 2 Stunden unterbrochen oder wird der Weg erst nach über zweistündiger Verzögerung angetreten, so ist eine Lösung des Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg von dem Ort der Tätigkeit eingetreten und nach ständiger Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes besteht auf dem anschließenden Weg kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (so u. a.: BSG, 2. Senat, Urteil vom 19.05.1983 Az. 2 RU 79/82, BSGE 55, 141, 144; Urteil vom 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R in: SozR3 - 2200 § 550 Nr. 18; Kasseler Kommentar - Ricke § 8 SGB VII Rand Nr. 197, 198 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Wird der Weg von dem Ort der versicherten Tätigkeit (hier: Teilnahme als Zeuge an der Gerichtsverhandlung von 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr) aus eigenwirtschaftlichen Gründen für mehr als 2 Stunden unterbrochen oder wird der Weg erst nach über zweistündiger Verzögerung angetreten, so ist eine Lösung des Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg von dem Ort der Tätigkeit eingetreten und nach ständiger Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes besteht auf dem anschließenden Weg kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (so u. a.: BSG, 2. Senat, Urteil vom 19.05.1983 Az. 2 RU 79/82, BSGE 55, 141, 144; Urteil vom 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R in: SozR3 - 2200 § 550 Nr. 18; Kasseler Kommentar - Ricke § 8 SGB VII Rand Nr. 197, 198 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 21.01.1999 - B 2 U 26/98 R

    Divergenz gem § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Macht der Versicherte jedoch geltend, die Unterbrechung habe nur bis zu 2 Stunden gedauert und der Versicherungsschutz sei deshalb nach Ende der Unterbrechung wieder aufgelebt, beruft er sich auf eine anspruchserweiternde bzw. rechtsbegründende Tatsache, für die der Versicherte die Beweislast zu tragen hat (Hessisches Landessozialgericht, 3. Senat, Urteil vom 24.07.1998, Az: L 3 U 685/96 in: HVBG Info 1998, 3194 - 3199; der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts hatte in dem Urteil die Revision zugelassen, weil er bei Beurteilung der Beweislast im vorliegenden Fall von der Entscheidung des BSG vom 20.08.1987 - 5 A RKnU 1/86 - (BSGE 62, 100 ) abgewichen war; mit Beschluss vom 21.01.1999 hat der 2. Senat des BSG, Az: B 2 U 26/98 R, in: HVBG - Info 1999, 1743 - 1745, die Revision der Kläger zurückgewiesen, weil die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach; die Kläger waren in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründenden Rechtssatz - hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolger bezüglich Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung - eingegangen, der das LSG veranlasst hatte, die Revision wegen Divergenz gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen).
  • BSG, 20.08.1987 - 5a RKnU 1/86

    Unterbrechung des Heimwegs - Dauer der Unterbrechung - Betrieblicher Zusammenhang

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Macht der Versicherte jedoch geltend, die Unterbrechung habe nur bis zu 2 Stunden gedauert und der Versicherungsschutz sei deshalb nach Ende der Unterbrechung wieder aufgelebt, beruft er sich auf eine anspruchserweiternde bzw. rechtsbegründende Tatsache, für die der Versicherte die Beweislast zu tragen hat (Hessisches Landessozialgericht, 3. Senat, Urteil vom 24.07.1998, Az: L 3 U 685/96 in: HVBG Info 1998, 3194 - 3199; der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts hatte in dem Urteil die Revision zugelassen, weil er bei Beurteilung der Beweislast im vorliegenden Fall von der Entscheidung des BSG vom 20.08.1987 - 5 A RKnU 1/86 - (BSGE 62, 100 ) abgewichen war; mit Beschluss vom 21.01.1999 hat der 2. Senat des BSG, Az: B 2 U 26/98 R, in: HVBG - Info 1999, 1743 - 1745, die Revision der Kläger zurückgewiesen, weil die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach; die Kläger waren in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründenden Rechtssatz - hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolger bezüglich Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung - eingegangen, der das LSG veranlasst hatte, die Revision wegen Divergenz gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen).
  • LSG Hessen, 24.06.1998 - L 3 U 685/96

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechen - Lösung - Unterbrechungsdauer -

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Macht der Versicherte jedoch geltend, die Unterbrechung habe nur bis zu 2 Stunden gedauert und der Versicherungsschutz sei deshalb nach Ende der Unterbrechung wieder aufgelebt, beruft er sich auf eine anspruchserweiternde bzw. rechtsbegründende Tatsache, für die der Versicherte die Beweislast zu tragen hat (Hessisches Landessozialgericht, 3. Senat, Urteil vom 24.07.1998, Az: L 3 U 685/96 in: HVBG Info 1998, 3194 - 3199; der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts hatte in dem Urteil die Revision zugelassen, weil er bei Beurteilung der Beweislast im vorliegenden Fall von der Entscheidung des BSG vom 20.08.1987 - 5 A RKnU 1/86 - (BSGE 62, 100 ) abgewichen war; mit Beschluss vom 21.01.1999 hat der 2. Senat des BSG, Az: B 2 U 26/98 R, in: HVBG - Info 1999, 1743 - 1745, die Revision der Kläger zurückgewiesen, weil die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach; die Kläger waren in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründenden Rechtssatz - hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolger bezüglich Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung - eingegangen, der das LSG veranlasst hatte, die Revision wegen Divergenz gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen).
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