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   OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21   

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https://dejure.org/2021,28257
OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21 (https://dejure.org/2021,28257)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.06.2021 - 3 U 458/21 (https://dejure.org/2021,28257)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 3 U 458/21 (https://dejure.org/2021,28257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BGB §§ 133, 157, 339
    Auslegung einer Unterwerfungsvereinbarung

  • rewis.io

    Werbung, Auslegung, Anforderungen, Richtigkeit, Inhalt, Korrespondenz, Klarheit, Eindeutigkeit, Werbebehauptungen, Parteien, gesundheitsbezogene, Art und Weise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung der Reichweite eines Unterlassungsvertrags

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Grundsätze für Vertragsstrafe nach § 13a Abs. 1 UWG auch bei Bemessung einer Vertragsstrafe nach billigem Ermessen aus vorher bestehender Unterlassungserklärung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    22.000 EUR Vertragsstrafe für unzulässige Werbeaussagen angemessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    Neben dem Wortlaut sind für die Auslegung die beiderseits bekannten Umstände, der Zweck der Vereinbarung und die wettbewerbsrechtlich relevanten Beziehungen zwischen den Vertragspartnern und ihre Interessenlage maßgeblich (BGH, GRUR 2001, 758, juris-Rn. 15 - Trainingsvertrag).

    Es wird deshalb im Allgemeinen dem Interesse weder des Gläubigers noch des Schuldners entsprechen, durch die Unterlassungsverpflichtung schlechter als durch ein entsprechendes Urteil gestellt zu werden (BGH, GRUR 2001, 758, juris-Rn. 19 - Trainingsvertrag).

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    Wenn es zu einer Mehrzahl von Verstößen gekommen ist, ist zu prüfen, ob diese eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Handlung darstellen (BGH, GRUR 2015, 1021 Rn. 29 - Kopfhörer-Kennzeichnung. Sie zeichnet sich durch einen engen Zusammenhang der Einzelakte und durch eine auch für Dritte äußerlich erkennbare Zugehörigkeit zu einer Einheit aus (Bornkamm/Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 13a Rn. 25).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    a) Die der Sicherung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtung dienende Vertragsstrafenvereinbarung kann gemäß § 315 Abs. 1 BGB in der Weise umgesetzt werden, dass dem Gläubiger für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht die Bestimmung der Strafhöhe nach seinem billigen Ermessen überlassen bleibt (BGH, GRUR 2010, 355, Rn. 30 - Testfundstelle).
  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    Wenn wie im Streitfall eine Zuwiderhandlung vorliegt, wird das erforderliche Verschulden des Schuldners vermutet (vgl. BGH, GRUR 2017, 823, Rn. 33 - Luftentfeuchter).
  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    Diese Grundsätze können auch bei einer nach billigem Ermessen des Gläubigers vorzunehmenden Bestimmung der Höhe einer durch die Zuwiderhandlung gegen eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung verwirkten Vertragsstrafe zugrunde gelegt werden (vgl. OLG Celle, WRP 2015, 475, Rn. 25).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19

    Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    Danach muss die Schuldnerin zwangsläufig erneut eine Entscheidung darüber treffen, ob sie das ihr verbotene Verhalten - unverändert - fortsetzt (BGH, GRUR 2021, 767, Rn. 27, 29 - Vermittler von Studienplätzen).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    Dies ist dann anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass der situationsadäquat aufmerksame Verbraucher die aufklärenden Hinweise wahrnimmt (BGH, GRUR 2007, 981, Rn. 23 - 150% Zinsbonus).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14

    Seifenblasenflüssigkeit - Wettbewerbsverstoß im Internet: Grundpreisangabepflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    Im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB besteht damit nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2016, 92, Rn. 35 - Seifenblasenflüssigkeit).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    Dabei können vor allem auch Art, Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung, das Verschulden des Verletzers sowie die Gefährlichkeit des Verstoßes für den Gläubiger eine Rolle spielen (BGH, GRUR 2002, 180, juris-Rn. 25 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 191/09

    Zur Frage, inwieweit ein Gericht eine Vertragstrafe nach modifiziertem Hamburger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21
    Danach ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht, wobei die Vertragsstrafe nicht schlechthin auf ihre "Angemessenheit", sondern nur darauf zu überprüfen ist, ob sie der Billigkeit entspricht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010 - I-20 U 191/09, juris-Rn. 31).
  • BGH, 20.10.1959 - VIII ZR 136/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 3/12

    Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich - Zwangsvollstreckung einer

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 204/19

    Sinupret

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93

    Kurze Verjährungsfrist - Verjährung

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 297/00

    "Olympiasiegerin"; Umfang einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • LG Ansbach, 19.01.2021 - 5 HKO 138/20

    Auslegung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung und Verstoß mit

  • OLG Hamburg, 23.06.2022 - 5 U 173/19

    Ganzkörperkältetherapie - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführung bei Werbung

    Darüber hinaus kann der Werbende eine Irreführung des Verkehrs durch einen aufklärenden Hinweis nur dann verhindern, wenn dieser für den Durchschnittsverbraucher klar und unmissverständlich ist (OLG Nürnberg GRUR-RS 2021, 20803 Rn. 36).

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Hinweis am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den Werbeangaben gewahrt bleibt (OLG Nürnberg GRUR-RS 2021, 20803 Rn. 36).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass der situationsadäquat aufmerksame Verbraucher die aufklärenden Hinweise wahrnimmt (OLG Nürnberg GRUR-RS 2021, 20803 Rn. 36).

    Die Formulierung der Wirkaussagen in der Möglichkeitsform "kann" führt zwar zu einer Relativierung der Werbebehauptungen (OLG Nürnberg GRUR-RS 2021, 20803 Rn. 25).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass auch nach den insoweit maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften die Eignung, bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine unrichtige Vorstellung über die wesentlichen Eigenschaften eines Mittels hervorzurufen, somit die Gefahr einer Täuschung ausreichend ist (OLG Nürnberg GRUR-RS 2021, 20803 Rn. 25).

    Der vom Werbenden in Anspruch genommene Stand der Wissenschaft muss zudem bereits im Zeitpunkt der Werbung dokumentiert sein und es genügt nicht, wenn der Werbende sich erst im Laufe des Prozesses auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens beruft (OLG Nürnberg GRUR-RS 2021, 20803 Rn. 35).

    Denn dieser Hinweis nimmt am Blickfang nicht teil, so dass eine Zuordnung zu den Werbeangaben vorliegend nicht hinreichend gewahrt ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg GRUR-RS 2021, 20803 Rn. 36).

    Durch die gewählte Formulierung wird nicht auf einen konkreten Einzelerfahrungsbericht Bezug genommen, sondern es werden in allgemeiner Form Wirkungen bzw. von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse geschildert (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg GRUR-RS 2021, 20803 Rn. 22).

  • OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23

    Keine Vertragsstrafe, wenn urheberrechtlich geschützte Werke nur über

    Ein entscheidender Gesichtspunkt für die Reichweite des Unterlassungsversprechens ist schließlich die Tatsache, dass mit der Unterwerfungserklärung, die Grundlage des Unterlassungsvertrags ist, regelmäßig bezweckt wird, die durch eine Verletzungshandlung eingetretene Vermutung der Wiederholungsgefahr auszuräumen, damit der Unterlassungsanspruch des Gläubigers in Wegfall gerät (OLG Nürnberg WRP 2021, 1228 Rn. 12 ff.; Husemann WRP 2017, 270 (271)).
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