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   OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01   

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https://dejure.org/2001,4585
OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01 (https://dejure.org/2001,4585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.08.2001 - 3 W 163/01 (https://dejure.org/2001,4585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. August 2001 - 3 W 163/01 (https://dejure.org/2001,4585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherung; Arbeitnehmerbeitrag; Ersetzung; Zustimmung; Insolvenz; Insolvenzverfahren; Tatsachen; Insolvenzgläubiger; Ersetzungsentscheidung; Unerlaubte Handlung ; Straftat; Strafbefehl

  • Judicialis

    InsO § 309 Abs. 1, 2 u. 3; ; InsO § 302 Nr. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 266 a

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Schuldenbereinigungplan - Ersetzung der Einwendungen eines Gläubigers - Ausnahmen - Glaubhaftmachung der Ausnahmegründe - Ansprüche des Sozialversicherungsträgers - privilegierte Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Neuwied - 21 IK 69/00
  • LG Koblenz - 2 T 258/01
  • OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 410
  • NZI 2001, 663
  • NZI 2002, 41
  • NZS 2002, 426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    Vielmehr hätte es einer plausiblen Darlegung des Sachverhalts durch die Gläubigerin bedurft, insbesondere auch zu den Fragen, ob dem Schuldner die Zahlung tatsächlich möglich gewesen wäre und gegebenenfalls ob von einem "Vorenthaltungsvorsatz" im Sinne des § 266 a Satz 1 StGB ausgegangen werden kann (vgl. dazu BGH NJW 2000 2993, 2995; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 266 a Rdnrn. 12 und 17).
  • OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00

    Insolvenzverfahren - Ersetzung der Zustimmung eines Finanzamts zum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    Dass die nach § 309 InsO mögliche Ersetzung der Zustimmung für vermeintlich schutzbedürftige Gläubiger von vornherein nicht in Betracht kommt, wird weder in Rechtsprechung noch Literatur vertreten (vgl. für Forderungen des Finanzamts OLG Köln ZIP 2000, 2263, 2264; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 309 Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01

    Prüfungsumfang des Insolvenzgerichts im Schuldenbereinigungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    Nur wenn ein Gläubiger Gründe und Tatsachen im Sinne des § 309 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 InsO benennt und nach § 309 Abs. 2 und 3 glaubhaft machen kann, hat sich das Gericht mit diesen Gründen und Tatsachen auseinander zu setzen (vgl. BayObLG NZI 2001, 145, 147; ZInsO 2001, 170, 171; OLG Köln NZI 2001, 211"212 = ZInsO 2001, 230, 231; OLG Celle NZI 2001, 321, 322).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99

    Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen hingegen keine Divergenzgefahr (vgl. dazu zusammenfassend Senat OLGR 2000, 342 und NJW-RR 2001, 631, 632 sowie zuletzt etwa OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2001 2 W 131/01 jeweils m.w.Nw. zu Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Celle, 28.03.2001 - 2 W 38/01

    Schuldenbereinigungsverfahren: Zustimmungsersetzung trotz unterschiedlicher

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    Nur wenn ein Gläubiger Gründe und Tatsachen im Sinne des § 309 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 InsO benennt und nach § 309 Abs. 2 und 3 glaubhaft machen kann, hat sich das Gericht mit diesen Gründen und Tatsachen auseinander zu setzen (vgl. BayObLG NZI 2001, 145, 147; ZInsO 2001, 170, 171; OLG Köln NZI 2001, 211"212 = ZInsO 2001, 230, 231; OLG Celle NZI 2001, 321, 322).
  • BayObLG, 11.12.2000 - 4Z BR 21/00

    Zustimmung eines Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan und dessen Ersetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    Nur wenn ein Gläubiger Gründe und Tatsachen im Sinne des § 309 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 InsO benennt und nach § 309 Abs. 2 und 3 glaubhaft machen kann, hat sich das Gericht mit diesen Gründen und Tatsachen auseinander zu setzen (vgl. BayObLG NZI 2001, 145, 147; ZInsO 2001, 170, 171; OLG Köln NZI 2001, 211"212 = ZInsO 2001, 230, 231; OLG Celle NZI 2001, 321, 322).
  • OLG Celle, 02.05.2001 - 2 W 51/01

    Berücksichtigung von neuen Tatsachen im Rechtsbeschwerdeverfahren; Anforderungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    Die Bezeichnung abstrakter Straftatbestände reicht nicht aus, um die Zustimmungsersetzung zu verhindern (vgl. OLG Celle ZInsO 2001 468; OLG Dresden aaO).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2000 - 3 W 205/00

    Zulassung der sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren bei fehlender

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen hingegen keine Divergenzgefahr (vgl. dazu zusammenfassend Senat OLGR 2000, 342 und NJW-RR 2001, 631, 632 sowie zuletzt etwa OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2001 2 W 131/01 jeweils m.w.Nw. zu Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Dresden, 24.07.2000 - 7 W 1072/00

    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der Versagung der Zustimmung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    (4.) Sofern bestimmte Forderungen gemäß § 302 InsO privilegiert sind, ist dies zwar im Rahmen der Ersetzungsentscheidung gemäß § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO zu berücksichtigen (vgl. Kübler/Prütting/Wenzel aaO § 309 Rdnr. 6; Schulte-Kaubrügger DZWIR 1999 95, 97 f.; OLG Dresden Beschluss vom 24. Juli 2000 - 7 W 1072/00).
  • OLG Köln, 04.07.2001 - 2 W 131/01
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen hingegen keine Divergenzgefahr (vgl. dazu zusammenfassend Senat OLGR 2000, 342 und NJW-RR 2001, 631, 632 sowie zuletzt etwa OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2001 2 W 131/01 jeweils m.w.Nw. zu Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2014 - 13 U 18/11

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Negative Feststellungsklage des

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die angemeldete Forderung tatsächlich auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht, trifft hierbei den Gläubiger (ständige Rechtsprechung, vgl. OLG Hamm ZInsO 2011, 2001; KG NZI 2009, 121; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 14191; OLG Rostock ZInsO 2005, 1175; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 410).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 3 WF 192/06

    Anforderungen an die Darlegung von Vorsatz des Schuldners gemäß § 302 Abs. 1 Nr.

    Anders als bei einer Klage auf Feststellung privilegierter Unterhaltsforderungen gem. § 850 d ZPO muss der Gläubiger einer Forderung i.S.v. § 302 Nr. 1 InsO das Vorliegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung darlegen und glaubhaft machen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 410; OLG Rostock ZInsO 2005, 1175).
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