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   OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00   

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https://dejure.org/2000,4385
OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00 (https://dejure.org/2000,4385)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.10.2000 - 3 W 198/00 (https://dejure.org/2000,4385)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 3 W 198/00 (https://dejure.org/2000,4385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit; Erstbeschwerde; Gläubigerversammlung; Beschluss; Sofortige weitere Beschwerde; Insolvenzordnung; Insolvenz

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 57; ; ZPO § 574 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel gegen Beschluss der Gläubigerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2173
  • NZI 2001, 35
  • Rpfleger 2001, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00
    Die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz InsO knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde an § 6 Abs. 1 InsO an (BGH ZIP 2000, 755; BayObLGZ 1999, 200, 202; OLG Köln ZIP 2000, 1449; OLG Saarbrücken InVo 2000, 205; Kirchhof in HK-InsO § 7 Rdn. 5; nunmehr auch Senat Beschluss vom 11. August 2000 - 3 W 138/00 = ZInsO 2000, 519).
  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 108/00

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00
    Die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz InsO knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde an § 6 Abs. 1 InsO an (BGH ZIP 2000, 755; BayObLGZ 1999, 200, 202; OLG Köln ZIP 2000, 1449; OLG Saarbrücken InVo 2000, 205; Kirchhof in HK-InsO § 7 Rdn. 5; nunmehr auch Senat Beschluss vom 11. August 2000 - 3 W 138/00 = ZInsO 2000, 519).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00

    Anfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00
    Die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz InsO knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde an § 6 Abs. 1 InsO an (BGH ZIP 2000, 755; BayObLGZ 1999, 200, 202; OLG Köln ZIP 2000, 1449; OLG Saarbrücken InVo 2000, 205; Kirchhof in HK-InsO § 7 Rdn. 5; nunmehr auch Senat Beschluss vom 11. August 2000 - 3 W 138/00 = ZInsO 2000, 519).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99

    Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00
    Die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz InsO knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde an § 6 Abs. 1 InsO an (BGH ZIP 2000, 755; BayObLGZ 1999, 200, 202; OLG Köln ZIP 2000, 1449; OLG Saarbrücken InVo 2000, 205; Kirchhof in HK-InsO § 7 Rdn. 5; nunmehr auch Senat Beschluss vom 11. August 2000 - 3 W 138/00 = ZInsO 2000, 519).
  • OLG Naumburg, 26.05.2000 - 5 W 30/99

    Gläubigerversammlung: gerichtliche Nachprüfung des Gläubigerbeschlusses, einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00
    Das Insolvenzgericht könnte den Beschluss der Gläubigerversammlung nicht nach § 78 Abs. 1 InsO aufheben, sondern allenfalls unter den Voraussetzungen des § 57 Satz 2 InsO die Bestellung des Gewählten versagen (vgl. dazu OLG Naumburg ZIP 2000, 1394, 1396 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 530/02

    Anfechtung der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters

    Dieser Standpunkt stimmt mit der zu §§ 57, 78 Abs. 1 InsO ergangenen veröffentlichten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überein (vgl. Kammergericht ZIP 2001, 2240; OLG Naumburg ZIP 2000, 1394; OLG Zweibrücken ZIP 2000, 2173 f; NZI 2001, 204; offengelassen von OLG Celle ZInsO 2001, 755).
  • OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 41/01

    Rechtsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung ; Gläubigerversammlung ;

    Im Hinblick auf mehrere von der Rechtsauffassung des Insolvenzgerichts abweichende Beschlüsse anderer Rechtsbeschwerdegerichte (s. OLG Naumburg = ZIP 2000, 1394; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 670 = ZIP 2000, 2173; OLG Zweibrücken, NZI 2001, 204) müsste der Senat die sofortige weitere Beschwerde auch zulassen, wenn es für die Entscheidung auf die Frage ankäme, ob § 78 Abs. 1 InsO durch die speziellere Regelung des § 57 Satz 2 InsO verdrängt wird.
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung -

    Eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt stets voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (BGH ZInsO 2000, 280; Senat, Beschluss vom 1, 9. Oktober 2000 - 3 W 198/00 -, zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG MDR 1999, 1344 und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. März 2000 - 5 W 18/00 - = ZInsO 2000, 216 und NZI 2000, 263, 264, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2001 - 3 W 276/00

    Voraussetzungen für die Zulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde im

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  • LG Bielefeld, 07.05.2003 - 23 T 217/03

    Sofortige Beschwerde gegen Abwahl eines Insolvenzverwalters durch

    Ein zweistufiges Verfahren, in dem das Insolvenzgericht ggf. zunächst auf Antrag eines der in § 78 Abs. 1 InsO genannten Beteiligten darüber zu befinden hat, ob die Wahl dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger zuwider läuft, und in dem anschließend zu entscheiden ist, ob die Bestellung des Gewählten erfolgen kann (§ 57 S. 2 InsO), findet nicht statt (vgl. OLG Naumburg, ZIP 2000, 1394, 1396; OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 2173 f.).
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