Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 19.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18509
OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10 (https://dejure.org/2010,18509)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2010 - 3 W 26/10 (https://dejure.org/2010,18509)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2010 - 3 W 26/10 (https://dejure.org/2010,18509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffend die Versorgung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit elektrischer und thermischer Energie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 935
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffend die Versorgung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit elektrischer und thermischer Energie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    Ein possessorischer Besitzschutzanspruch aus § 862 Abs. 1 BGB ist von der Zivilkammer - im Anschluss an die jüngst unter anderem in BGHZ 180, 300 veröffentlichte höchstrichterliche Entscheidung - zu Recht mit der Begründung verneint worden, dass allein die Einstellung oder Unterbrechung der Strom- und Wärmeversorgung noch nicht zu einer Besitzstörung im Sinne des Gesetzes führt.

    So genannte negatorische beziehungsweise quasinegatorische Unterlassungsansprüche , die mit der ganz herrschender Meinung analog § 1004 Abs. 1 BGB bei Verletzung aller absoluten Rechte und deliktisch geschützten Rechtsgüter zu gewähren sind (vgl. hierzu Jauernig, BGB, 13. Aufl., § 1004 Rdn. 2; Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl., § 1004 Rdn. 4; Staudinger/Hager, Eckpfeiler des Zivilrechts, Bearb. 2008, S. 893; jeweils m.w.N.), helfen der Verfügungsklägerin im Streitfall schon deshalb nicht weiter, weil sie - ebenso wie die vergleichbaren Ansprüche aus dem Besitzrecht (vgl. dazu BGHZ 180, 300, 310) - bloße Abwehrrechte sind und keine Leistungs-, insbesondere keine Belieferungsansprüche.

  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    Zur Beantwortung von materiell-rechtlichen Streitfragen dürfte die Rechtsbeschwerde - selbst wenn sie statthaft wäre - gegen Beschlüsse über die Kosten nach § 91a Abs. 1 ZPO gemäß der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht zugelassen werden; Entscheidungen dieser Art ergehen lediglich nach einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage und sind deshalb in aller Regel nicht dazu geeignet, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (vgl. BGH, Beschl. v. 17.03.2004 - IV ZB 21/02, MDR 2004, 1015 = NJW-RR 2004, 1219; Urt. v. 24.10.2005 - II ZR 56/04, NJW-RR 2006, 566 = BGH-Rp 2006, 191; ferner Hüßtege aaO; Musielak/Wolst, ZPO, 5. Aufl., § 91a Rdn. 26; Zöller/Vollkommer aaO Rdn. 26a ff.).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04

    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    Zur Beantwortung von materiell-rechtlichen Streitfragen dürfte die Rechtsbeschwerde - selbst wenn sie statthaft wäre - gegen Beschlüsse über die Kosten nach § 91a Abs. 1 ZPO gemäß der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht zugelassen werden; Entscheidungen dieser Art ergehen lediglich nach einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage und sind deshalb in aller Regel nicht dazu geeignet, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (vgl. BGH, Beschl. v. 17.03.2004 - IV ZB 21/02, MDR 2004, 1015 = NJW-RR 2004, 1219; Urt. v. 24.10.2005 - II ZR 56/04, NJW-RR 2006, 566 = BGH-Rp 2006, 191; ferner Hüßtege aaO; Musielak/Wolst, ZPO, 5. Aufl., § 91a Rdn. 26; Zöller/Vollkommer aaO Rdn. 26a ff.).
  • LG Rostock, 26.09.2007 - 4 O 235/07

    Stromlieferungsvertrag: Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters; Rechte des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    Demzufolge kann die Belieferung eines Kunden mit Energie durch den Versorger für einen vorübergehenden Zeitraum zwar Gegenstand einer Leistungsverfügung sein, deren Erlass aber voraussetzt, dass Ersterer die Energie für sich (und gegebenenfalls zugleich für ihm nahestehende Personen, wie etwa enge Familienangehörige) dringend benötigt oder dass ihm selbst irreparable Nachteile drohen (vgl. dazu LG Aachen, Urt. v. 06.11.1987 - 5 S 348/87, NJW-RR 1988, 499 = VersR 1988, 599 [Gasversorgung einer Familienwohnung]; LG Rostock, Urt. v. 26.09.2007 - 4 O 235/07, ZIP 2007, 2379 = ZVI 2008, 219, juris-Rdn. 27 [Scheitern der Sanierung eines insolventen Unternehmens]; ferner ergänzend Zöller/Vollkommer aaO Rdn. 8 Stichwort "Energielieferungen", m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    Danach ist regelmäßig diejenige Partei mit den Kosten zu belasten, die sie - nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage - voraussichtlich auch ohne die übereinstimmende Erledigungserklärung und ohne ein eventuell vorhandenes erledigendes Ereignis zu tragen gehabt hätte (vgl. dazu BGHZ 67, 343, 345; ferner Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91a Rdn. 112; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rdn. 47; Saenger/Gierl, Hk-ZPO, 2. Aufl., § 91a Rdn. 42 und 44; Schellhammer, Zivilprozess, 12. Aufl., Rdn. 1706; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91a Rdn. 24, m.w.N.).
  • OLG Rostock, 25.06.2007 - 3 U 70/07

    Unterlassunganspruch; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    Dahinstehen mag, ob unter Berücksichtigung des oben zitierten BGH-Urteils der in der früher ergangenen Entscheidung des OLG Rostock, Urt. v. 25.06.2007 - 3 U 70/07 (OLG-Rp 2007, 767 = MDR 2007, 1249), vertretenen Auffassung zu folgen ist, wonach sich die zielgerichtete Unterbrechung der Stromversorgung für eine Diskothek als ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen kann, der eine Unterlassungsverfügung gegen den Störer rechtfertigt.
  • OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 1 W 2/95

    Wirkung einer zwischen den Parteien eines gerichtlichen Vergleichs geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    Von der Niederschrift tatsächlicher Feststellungen wird - analog § 313a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 540 Abs. 2 und § 574 Abs. 1 ZPO - abgesehen (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.02.1988 - 22 U 275/87, NJW 1989, 841 = MDR 1989, 168; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.1995 - 1 W 2/95, NJW-RR 1995, 1212 = MDR 1995, 743; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., § 329 Rdn. 11; ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 329 Rdn. 34; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2009 - U (Kart) 11/09

    Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen Weigerung des Vertragshändlers,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    b) Im Unterschied zu bloßen Sicherungs- oder Regelungsverfügungen, deren Wirkungen weitgehend temporärer Natur bleiben, sind Leistungsverfügungen - wegen ihres Befriedigungseffekts - lediglich ganz ausnahmsweise zulässig, sofern das Gesetz selbst - wie für Fälle der hier vorliegenden Art - nichts abweichendes bestimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2009 - U [Kart] 11/09, juris-Rdn. 24).
  • OLG Frankfurt, 17.02.1988 - 22 U 275/87

    Verzicht auf Entscheidungsgründe; Beschlüsse; Prozeßhandlung; Unwiderruflichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    Von der Niederschrift tatsächlicher Feststellungen wird - analog § 313a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 540 Abs. 2 und § 574 Abs. 1 ZPO - abgesehen (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.02.1988 - 22 U 275/87, NJW 1989, 841 = MDR 1989, 168; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.1995 - 1 W 2/95, NJW-RR 1995, 1212 = MDR 1995, 743; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., § 329 Rdn. 11; ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 329 Rdn. 34; jeweils m.w.N.).
  • LG Aachen, 06.11.1987 - 5 S 348/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
    Demzufolge kann die Belieferung eines Kunden mit Energie durch den Versorger für einen vorübergehenden Zeitraum zwar Gegenstand einer Leistungsverfügung sein, deren Erlass aber voraussetzt, dass Ersterer die Energie für sich (und gegebenenfalls zugleich für ihm nahestehende Personen, wie etwa enge Familienangehörige) dringend benötigt oder dass ihm selbst irreparable Nachteile drohen (vgl. dazu LG Aachen, Urt. v. 06.11.1987 - 5 S 348/87, NJW-RR 1988, 499 = VersR 1988, 599 [Gasversorgung einer Familienwohnung]; LG Rostock, Urt. v. 26.09.2007 - 4 O 235/07, ZIP 2007, 2379 = ZVI 2008, 219, juris-Rdn. 27 [Scheitern der Sanierung eines insolventen Unternehmens]; ferner ergänzend Zöller/Vollkommer aaO Rdn. 8 Stichwort "Energielieferungen", m.w.N.).
  • LG Berlin, 12.05.2021 - 33 S 23/20

    Stromversorgungsvertrag: Hausrecht des Wohnungsmieters für Gemeinschaftsräume;

    Die vorangegangene Unterbrechung der Stromversorgung selbst begründet gleichfalls keinen Anspruch, da (quasi-)negatorische Unterlassungsansprüche bloß auf Abwehr gerichtet sind, nicht hingegen auf Leistungs- und insbesondere Belieferungsansprüche (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 W 26/10 -, juris Rn. 5).

    Dies wird vor allem dann angenommen, wenn es eine Existenzgefährdung beziehungsweise Notlage des Gläubigers abzuwenden gilt, oder wenn ein sofortiges Tätigwerden erforderlich ist, um einen endgültigen, kaum zu kompensierenden Rechtsverlust des Gläubigers zu verhindern (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 W 26/10 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Die vorangegangene Unterbrechung der Anschlussnutzung selbst begründet gleichfalls keinen Anspruch, da (quasi-)negatorische Unterlassungsansprüche bloß auf Abwehr gerichtet sind, nicht hingegen auf Leistungsansprüche (vgl. (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 W 26/10 -, juris Rn. 5).

  • OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 10 W 2/21

    Durchführung einer Stromsperre; Kostenverteilung bei offenem Ausgang eines

    Die Rechtsbeschwerde kann schon deshalb nicht zugelassen werden, weil dieses Rechtsmittel in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach dem Gesetz selbst explizit ausgeschlossen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 W 26/10 -, Rn. 13, juris).

    Die Festsetzung des Gebührenstreitwertes konnte unterbleiben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 W 26/10 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Eine solche Notlage ist etwa anzunehmen, wenn der Lieferant die Energieversorgung wegen Zahlungsrückständen einstellt, der Kunde die Energie für sich (und gegebenenfalls zugleich für ihm nahestehende Personen, wie etwa enge Familienangehörige) jedoch dringend benötigt oder ihm irreparable Nachteile drohen (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.08.2010 - 3 W 26/10, juris Rn. 8 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O. Rn. 8.11; Schuschke/Roderburg, in: Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2020, vor § 935 ZPO Rn. 39).
  • OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11

    Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar

    Eine Wertfestsetzung für die Gebühren der Rechtsanwälte hat lediglich auf besonderen Antrag und in einem separaten Verfahren zu erfolgen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.8.2010 - 3 W 26/10 - juris; Senat, Beschluss vom 5.7.2011, 4 W 606/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.02.2010 - 3 W 26/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8319
OLG Zweibrücken, 19.02.2010 - 3 W 26/10 (https://dejure.org/2010,8319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.02.2010 - 3 W 26/10 (https://dejure.org/2010,8319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 3 W 26/10 (https://dejure.org/2010,8319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 389 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von nicht mehr als 600 EUR gerichteten Beschwerde

  • rechtsportal.de

    FamFG § 61 Abs. 1; FamFG § 389
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 169
  • NZG 2010, 794
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 03.11.2009 - 18 UF 243/09

    Kostengrundentscheidung: (Un-)Zulässigkeit der isolierten Anfechtung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2010 - 3 W 26/10
    Auf den vermögensrechtlichen oder nichtvermögensrechtlichen Charakter des zugrundeliegenden, registerrechtlichen Hauptverfahrens kommt es nicht an (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2010, 383-384 für die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 16 WF 95/10

    Kostenentscheidung: Zulässigkeit der isolierten Beschwerde in einem

    Dies entspricht der einheitlichen Meinung in Rechtsprechung und Literatur und ergibt sich auch aus der gesetzlichen Begründung (BT-Drucksache 16/6308, S. 168; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 664; OLG Nürnberg NJW 2010, 1468; Hanseatisches Oberlandesgericht FamRZ 2010, 665; OLG Zweibrücken, B. v. 19.02.2010, 3 W 26/10 -juris-; OLG Oldenburg, B. v. 26.02.2010, 14 UF 175/09 -juris; Münchener Kommentar zur ZPO/FamFG/Koritz, 3. Auflage, § 61 FamFG Rn. 3; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Auflage, § 58 FamFG Rn. 4; Hoppenz/Gottwald, Familiensachen, 9. Auflage, § 61 FamFG Rn. 5; Musielak/Borth, FamFG, 1. Auflage, § 61 FamFG Rn. 2; Johannsen/Althammer, Familienrecht, 5. Auflage, § 58 FamFG Rn. 10; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Auflage, § 58 FamFG Rn. 95).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2020 - 7 W 4/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

    Diese weithin vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf, NJOZ 2013, 404; OLG Rostock, BeckRS 2016, 3939, Rdnr. 5; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 208, 209; OLG Zweibrücken, NZG 2010, 794, 795; BeckRS 2016, 2585, Rdnr. 4; Bumiller/ Harders /Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 391 Rdrn. 5; Keidel- Heinemann, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 391 Rdnr. 6; BeckOK-FamFG- Schlögel, Stand: Okt. 2019, § 391 Rdnr. 10) hält Anfechtungen stand:.
  • KG, 06.12.2010 - 16 UF 151/10

    Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Es bezog sich auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Zweibrücken (3 W 26/10, 19.2.10) sowie Nürnberg (MDR 10, 403), die wiederum überhaupt nicht mit einer Fallgestaltung nach § 57 FamFG befasst waren, weil es sich nicht um Verfahren über einstweilige Anordnungen handelte.
  • OLG Rostock, 28.01.2016 - 1 W 65/14

    Handelsregistersache: Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine

    Das entspricht, soweit ersichtlich, der ganz h.M. in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20.08.2012 - 3 Wx 175/12, RPfleger 2012.683, Tz. 1, und vom 11.05.2012 - 3 Wx 97/11 u.a., juris, Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.02.2010 - 3 W 26/10, NZG 2010, 794, Rn. 1, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 61 Rn. 3 und Keidel/Heinemann, a.a.O., § 391 Rn. 6, jeweils m.w.N.; a.A. MünchKommFamFG/Krafka, § 391 Rn. 6 a.E.: § 391 Abs. 1 FamFG eröffne die Beschwerde uneingeschränkt, so dass sie unabhängig vom Beschwerdewert zulässig sei).
  • OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10

    Aufhebung der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Handelsregisterverfahren; Pflicht

    Der in § 61 Abs. 1 FamFG vorgesehene Beschwerdewert von 600, 00 EUR, der auch im Zwangsgeldverfahren maßgeblich ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 3 W 26/10 - bei juris), ist zwar vorliegend nicht erreicht.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2012 - 3 Wx 97/11

    Gegenstandswert der Beschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs und die

    Demgemäß ist die Beschwerde - vorbehaltlich einer Rechtsmittelzulassung durch das Registergericht - nur zulässig, wenn das festgesetzte Zwangsgeld 600 EUR übersteigt (OLG Zweibrücken FGPrax 2010, S. 169; OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff.; Keidel-Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 391 Rdnr. 6 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2012 - 3 Wx 196/11

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Anfechtung der Verwerfung des Einspruchs und

    Demgemäß ist die Beschwerde - vorbehaltlich einer Rechtsmittelzulassung durch das Registergericht - nur zulässig, wenn das festgesetzte Zwangsgeld 600 EUR übersteigt (OLG Zweibrücken FGPrax 2010, S. 169; OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff.; Keidel-Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 391 Rdnr. 6 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2021 - 7 W 14/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufforderung des Registergerichts zur

    Es wird darüber gestritten, ob bei der Anfechtung einer Zwangsgeldfestsetzung zur Ermittlung des Beschwerdewertes die Gebühren und Auslagen hinzuzurechnen sind (Keidel- Heinemann, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 391 Rdnr. 6) oder ob allein der Zwangsgeldbetrag maßgeblich sein soll (OLG Zweibrücken, NZG 2010, 794 f.; OLG Rostock, Beschl. v. 28. Januar 2016 - 1 W 65/14 -, BeckRS 2016, 3939).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht